Konspirative Demokratie

Eine vergleichbare Atmosphäre nach 30 Jahren

Ein Bundesanwalt will etwas mitteilen, aber nicht am Telefon. 1977 fühlte sich selbst einer der obersten deutschen Strafverfolger nicht sicher, befürchtete, dass Gespräche belauscht würden. Darum trafen wir uns auf ein verabredetes Zeichen an einer Würstchenbude in Karlsruhe – wie zufällig.


So musste man als Journalist seinen vom Grundgesetz besonders geschützten Beruf ausüben in jener Zeit, als es in Deutschland nur Freund und Feind gab, ohne Grautöne dazwischen: entweder Sympathisant der „RAF“Terroristen oder Staatsschutzjournalist. Dreißig Jahre später entwickelt sich eine vergleichbare Atmosphäre.
Wieder ist es ein Bundesanwalt, der etwas mitteilen will, aber nicht mehr am Telefon sprechen möchte. Selbst Briefpost erscheint ihm nicht sicher. Wir suchen uns zurzeit einen vor Lauschern und Gaffern sicheren Platz. Trotz des Bollwerks Bundesverfassungsgericht funktioniert der Schutz für die Freiheit der Berichterstattung nicht mehr, werden Bürgerrechte abgebaut. An vorderster Front macht jener einschlägig bekannte Bundesinnenminister von sich reden, der eigentlich die Verfassung schützen sollte. Die Verfassungsrichter können ihm auf seine Finger hauen so oft sie wollen. Es scheint so, dass man in diesem Amt gefühllos wird für solche peinliche Prügel. Obwohl der Große Lauschangriff und viele andere Überwachungsmethoden als verfassungswidrige Wunschträume der jeweiligen Innenminister enttarnt wurden, schert die abgewatschten Politiker das nicht. Tumb tapern sie weiter in dieselbe Richtung: Durchsuchen von PCs, Belauschen von Telefonen, Bespitzeln von Personen, Registrieren von Autokennzeichen völlig Unverdächtiger. Dabei verstecken sie ihr Gesicht hinter einem großen Plakat mit der Aufschrift „Kampf gegen den Terror“. Nichts gelernt aus der Geschichte!

Ergebnis der mit denselben Argumenten geführten Einschränkungen von Bürgerrechten vor dreißig Jahren: Fast alle Taten der „RAF“ sind nicht aufgeklärt. Die meisten Täter leben selbst nach Jahrzehnten noch unentdeckt und unbestraft unter uns. Mehr Urteile als wir heute ahnen, sind wahrscheinlich fehlerhaft.
Wer nach den Anschlägen in den USA, Madrid und London einige Akten über jene Verbrechen lesen konnte, weiß, dass auch diese Taten durch Überwachungsmethoden und eingeschränkte bürgerliche Freiheitsrechte weder verhindert noch aufgeklärt werden konnten. Die Verdächtigen und Täter wurden nicht durch Computer gefasst sondern nach Hinweisen aus der Bevölkerung.
Vor dreißig Jahren, als die sich „RAF“ nennende Gruppe eine Blutspur durch Deutschland zog, um dem demokratischen Staat seine „Maske vom Gesicht“ zu reißen, hinter der angeblich eine „faschistische Fratze“ versteckt sei, arbeiteten Politiker und Juristen tatkräftig daran, dieser Propaganda zu helfen: Telefone wurden abgehört, Menschen bespitzelt, grundlos verdächtigt, Rasterfahndung griff um sich, hunderttausende harmloser Bürger gerieten ins Fadenkreuz ihres Staates.
Man reibt sich dreißig Jahre später die Augen: Einerseits lässt die Generalbundesanwältin den rechtskräftig verurteilten Serienmördern der „RAF“ ihre mütterliche Fürsorge zuteil werden, indem sie sich heftig für deren vorzeitige Freilassungen einsetzt, andererseits folgt sie ihrem Parteifreund im Bundesinnenministerium willfährig in der Anwendung aller nur denkbaren Überwachungsmethoden gegen unliebsame Kritiker derzeit praktizierter Politik. Selbst Bundesrichter können sie nicht halten.
Wir Journalisten müssen uns darauf einstellen, dass freiheitliche Berichterstattung in Deutschland bald wieder nur noch unter Berücksichtigung klandestiner Regeln möglich wird: Denunziantentum, Bespitzeln, Belauschen, Überwachen, Verdächtigen, Diffamieren werden schon wieder zu einer konspirativen Demokratie führen.
Auch wenn Karlsruhe seine Bollwerkfunktion weiter ausübt, geht die Exekutive immer öfter dazu über, die Urteile der höchsten Justiz zu verlachen und zu negieren. Abschreckendes Beispiel ist die Ankündigung des trotzdem immer noch amtierenden Bundesverteidigungsministers, er werde sich einen Dreck um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts scheren und ein von Terroristen entführtes Zivilflugzeug abschießen lassen, wenn er das für notwendig halte, ohne Erbarmen für die unschuldigen Passagiere. So verkommen ist politischer Anstand bei uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat keinen Gerichtsvollzieher, der renitente Politiker zur Durchsetzung seiner Urteile zwingen könnte. Als junger Justizjournalist fragte ich vor einigen Jahrzehnten den Präsidenten des höchsten Gerichts, was denn sei, wenn die Entscheidungen aus Karlsruhe einfach nicht durchgeführt würden. Der höchste deutsche Verfassungsjurist antwortete mir: „Das nennt man dann einen Staatsstreich“.

13.000 wollen gegen Vorratsdatenspeicherung nach Karlsruhe ziehen

Mehr als 13.000 besorgte Bürgerinnen und Bürger haben inzwischen Vollmacht zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung erteilt. Damit hat sich die Zahl der Beschwerdeführer bei der Initiative gegen Vorratsdatenspeicherung seit dem Gesetzesbeschluss am 9. November hat sich die fast verdoppelt. Aber täglich gehen weiter Vollmachtserklärungen ein. Auch die Mitglieder des dju-Bundesvorstandes haben persönliche Vollmachten erteilt. Ver.di prüft außerdem als Organisation den Weg nach Karlsruhe anzutreten. Noch bis zum 24. Dezember können Vollmachten in der zuständigen Kanzelei eingereicht werden.
http://verfassungsbeschwerde. vorratsdatenspeicherung.de

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