Die Bundesregierung will die Streichung von Ordens- und Künstlernamen aus Pässen und Personalausweisen wieder zurücknehmen. Noch in dieser Legislaturperiode soll dem Bundestag ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden. Das wurde der FDP-Fraktion auf eine Kleine Anfrage zugesichert. Das neue Passgesetz, mit dem Künstler- und Ordensnamen im Ausweis abgeschafft wurden, war am 1. November 2007 in Kraft getreten.
Dagegen protestierten kirchliche Interessenvertreter und Organisationen wie ver.di (M 7/2010), die Künstler und Publizisten zu ihren Mitgliedern zählen. Sie wiesen darauf hin, dass Ordensnamen in Testamenten, bei Bankangelegenheiten, Versicherungen, Zeugnissen und anderen Dokumenten verwendet würden. Künstler schließen ihre Verträge oft unter ihrem entsprechenden Namen ab. Journalistinnen arbeiten nach der Heirat häufig unter ihrem Mädchennamen weiter, den Sie auch bei Akkreditierungen angeben, weil er offiziell im vorzulegenden Ausweis steht. Mitunter benutzen Journalisten den Künstlernamen auch um das Privatleben ein Stückweit aus der Öffentlichkeit herauszuhalten oder, weil das für ihre Recherche sicherer ist, zum Beispiel, wenn sie über Rechtsextremismus berichten.