Unter dem Stichwort „Merkposten zum Jahreswechsel“ wird auf der Seite des ver.di-Beratungsnetzes mediafon auf wichtige Gesetzesänderungen aufmerksam gemacht, die zum Jahreswechsel in Kraft treten. „In einigen Fällen kann sich auch der steuerrechtliche Status von Selbstständigen auf Grund der Betriebsergebnisse des vergangenen Jahres ändern. Wer nicht unnötige Nachteile erleiden will, sollte zur Jahreswende also einige Punkte bedenken oder überprüfen“, rät mediafon.
Auch für Freie in der Medienbranche kann sich einiges ändern. Zwei Beispiele:
Am 1. Januar 2009 erlischt der Krankengeldanspruch für jene Selbstständigen, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Diesen Anspruch kann sich jedoch erhalten, wer einen der Wahltarife abschließt, die alle Kassen zum Jahresbeginn anbieten müssen. Das gilt auch für das vorgezogene Krankengeld bei den Versicherten der Künstlersozialkasse (KSK).
Bei einigen Versicherungen und insbesondere für Ältere sind diese Tarife leider so teuer, dass eine private Krankentagegeldversicherung günstiger sein kann. Die kann man problemlos parallel zur freiwilligen Krankenversicherung in einer gesetzlichen Kasse abschließen. Wer das Krankengeld bei seiner gesetzlichen Kasse versichern will, sollte noch im alten Jahr Kontakt mit der Kasse aufnehmen und den Wahltarif gleich zum 1.1.2009 abschließen. Bei späterem Abschluss sehen einige Kassen nämlich eine Karenzzeit vor: Wer den Wahltarif nicht lückenlos im Anschluss eine vorherige Versicherung mit Krankengeldanspruch abschließt, muss meist vier Monate warten, bis der neue Anspruch entsteht. Außerdem schließen einige Versicherungen Selbstständige, die schon älter als 45 sind, von diesen Tarifen aus, sofern sie nicht vorher schon mit Anspruch auf Krankengeld versichert waren und den Wahltarif ab 1.1.2009 abschließen. Eine Übersicht über die (wenigen) bisher veröffentlichten Wahltarife steht auf der Website von mediafon.
Wer bisher als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist, jedoch im Jahre 2008 mehr als 17.500 Euro Umsatz gemacht hat, wird ab 1. Januar 2009 umsatzsteuerpflichtig. Das heißt er oder sie muss Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, und diese natürlich vorher auf alle seine Rechnungen aufschlagen. Achtung: Hierfür gibt es keine Aufforderung durch das Finanzamt – die Umsatzsteuerpflicht muss man selbst feststellen und umsetzen!
Ausführliche Informationen unter www.mediafon.net