Merkposten zum Jahreswechsel

Unter dem Stichwort „Merkposten zum Jahreswechsel“ wird auf der Seite des ver.di-Beratungsnetzes mediafon auf wichtige Gesetzesänderungen aufmerksam gemacht, die zum Jahreswechsel in Kraft treten. „In einigen Fällen kann sich auch der steuerrechtliche Status von Selbstständigen auf Grund der Betriebsergebnisse des vergangenen Jahres ändern. Wer nicht unnötige Nachteile erleiden will, sollte zur Jahreswende also einige Punkte bedenken oder überprüfen“, rät mediafon.
Auch für Freie in der Medienbranche kann sich einiges ändern. Zwei Beispiele:
Am 1. Januar 2009 erlischt der Krankengeldanspruch für jene Selbstständigen, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Diesen Anspruch kann sich jedoch erhalten, wer einen der Wahltarife abschließt, die alle Kassen zum Jahresbeginn anbieten müssen. Das gilt auch für das vorgezogene Krankengeld bei den Versicherten der Künstlersozialkasse (KSK).
Bei einigen Versicherungen und insbesondere für Ältere sind diese Tarife leider so teuer, dass eine private Krankentagegeldversicherung günstiger sein kann. Die kann man problemlos parallel zur freiwilligen Krankenversicherung in einer gesetzlichen Kasse abschließen. Wer das Krankengeld bei seiner gesetzlichen Kasse versichern will, sollte noch im alten Jahr Kontakt mit der Kasse aufnehmen und den Wahltarif gleich zum 1.1.2009 abschließen. Bei späterem Abschluss sehen einige Kassen nämlich eine Karenzzeit vor: Wer den Wahltarif nicht lückenlos im Anschluss eine vorherige Versicherung mit Krankengeldanspruch abschließt, muss meist vier Monate warten, bis der neue Anspruch entsteht. Außerdem schließen einige Versicherungen Selbstständige, die schon älter als 45 sind, von diesen Tarifen aus, sofern sie nicht vorher schon mit Anspruch auf Krankengeld versichert waren und den Wahltarif ab 1.1.2009 abschließen. Eine Übersicht über die (wenigen) bisher veröffentlichten Wahltarife steht auf der Website von mediafon.
Wer bisher als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist, jedoch im Jahre 2008 mehr als 17.500 Euro Umsatz gemacht hat, wird ab 1. Januar 2009 umsatzsteuerpflichtig. Das heißt er oder sie muss Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, und diese natürlich vorher auf alle seine Rechnungen aufschlagen. Achtung: Hierfür gibt es keine Aufforderung durch das Finanzamt – die Umsatzsteuerpflicht muss man selbst feststellen und umsetzen!

Ausführliche Informationen unter www.mediafon.net

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Gemeinsame Standards für Medienfreiheit

In Brüssel wird der European Media Freedom Act (EMFA) bereits als "Beginn einer neuen Ära" zelebriert. Ziel der Verordnung ist es, die Unabhängigkeit und Vielfalt journalistischer Medien in der EU in vielfacher Hinsicht zu stärken. Doch wie er von den Mitgliedsstaaten  - vor allem dort, wo etwa die Pressefreiheit gefährdet ist wie Ungarn und der Slowakei - umgesetzt wird, zeigt sich erst im kommenden Sommer.
mehr »

Filmtipp: Die Saat des Heiligen Feigenbaums

Die Alten hüten die Asche, die Jungen schüren das Feuer. Konflikte zwischen den Generationen sind vermutlich so alt wie die Geschichte der Menschheit. Zumindest im Westen haben die im Rückblick als „68er-Bewegung“ zusammengefassten Proteste für tiefgreifende gesellschaftliche Umwälzungen gesorgt. Angesichts des Klimawandels könnte sich das Phänomen wiederholen. Mohammad Rasoulofs Familiendrama, deutscher „Oscar“-Kandidat, beschreibt anhand der Demonstrationen im Iran, wie sich die Alten wehren.
mehr »

Die Zukunft der Filmförderung

In der morgigen Plenarsitzung des Bundestages wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden, der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmfördergesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. ver.di begrüßt eine Reform der Filmförderung, denn in Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten.
mehr »

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »