Presseauskünfte: Gesetz weiter dringend notwendig

Im September 2013 hatte der Bundesnachrichtendienst einem Tageszeitungsjournalisten Auskünfte über den Export von waffenfähigen Dual-Use-Gütern nach Syrien aus Gründen der Geheimhaltung verweigert. Zwei Monate später lehnte das Bundesverwaltungsgericht den Antrag des Redakteurs auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den BND ab. Auch seine Verfassungsbeschwerde gegen diesen Gerichtsbeschluss wurde nun abgewiesen. Dennoch stärkt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. September 2014 (Az.: 1 BvR 23/14) das Recht der Presse auf zügige Auskünfte von Behörden.
An den sogenannten Eilrechtsschutz in Auskunftsverfahren dürfen „hinsichtlich der Aktualität einer Berichterstattung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden”, entschieden die Karlsruher Verfassungsrichter und werteten die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts, dass „eine gewisse Aktualitätseinbuße von der Presse regelmäßig hinzunehmen sei”, als „verfassungsrechtlich bedenklich”. Der Eilrechtsschutz könne „nicht deshalb verneint werden, weil die Berichterstattung nicht auf unaufschiebbare Berichte ziele und sie im Übrigen auch später möglich bleibe.” Die Presse müsse in der Lage sein, selbst zu entscheiden, ob und wie sie berichte. Das „Ob” und „Wie” der Berichterstattung sei „Teil des Selbstbestimmungsrechts der Presse, das auch die Art und Weise ihrer hierauf gerichteten Informationsbeschaffungen grundrechtlich schützt.”
Das Bundesverfassungsgericht ließ offen, ob der Auskunftsanspruch der Presse unmittelbar aus dem Grundgesetz abgeleitet werden kann und wie weit dieser reicht. Ein Presseauskunftsgesetz für den Bund, wie es auch von der dju in ver.di gefordert wird, bleibt also dringend notwendig.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

dju fordert Schutz für Medienschaffende

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert nach dem erschreckend milden Urteil im Verfahren zum Angriff auf Journalist*innen in Dresden-Laubegast staatlich garantierten Schutz für Medienschaffende. Über zehn Männer hatten im Februar 2022 in Dresden-Laubegast am Rande einer Demonstration im verschwörungsideologischen Milieu sechs Journalist*innen und ihren Begleitschutz angegriffen.
mehr »

Medienkompetenz live und vor Ort

Daß Medienkompetenz nicht nur digital, sondern auch im real life vermittelt werden kann  zeigt ein Projekt aus Berlin. Durch aktive Medienarbeit möchte das Meko Neukölln Kinder und Jugendliche darin stärken, ihre Stimme zu erheben, sich einzubringen und an der Gesellschaft teilzuhaben. Die Angebote sollen die Teilnehmenden befähigen, sich selbst auszudrücken und ihre Sichtweisen und Erfahrungen zu teilen.
mehr »

Digitale Souveränität ist möglich

Markus Beckedahl, Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, erklärt im epd-Podcast "Läuft", warum eine grundlegende Unabhängigkeit von großen, meist US-amerikanischen Technologiekonzernen wie Google, Meta oder X wichtig und nötig ist - und vor allem: wie sie möglich ist. Digitale Souveränität, so Beckedahl, bedeutet nicht Isolation oder technologische Autarkie, sondern die Freiheit, selbstbestimmte Entscheidungen im digitalen Raum zu treffen.
mehr »

Erziehung zur digitalen Mündigkeit

Wie kann man Kinder und Jugendliche bei der Social-Media-Nutzung vor Gefahren wie Cybergrooming oder -mobbing schützen, ohne ihnen Teilhabe- und Befähigungschancen in der digitalen Welt zu verbauen? Die aktuelle Debatte wird hitzig geführt. Antworten reichen von einem Verbot für Tiktok, Instagram und Co für unter 16-Jährige bis hin zur Stärkung von „digitaler Mündigkeit“ der User und rechtlicher Regulierung der Anbieter.
mehr »