Am 1. Oktober 2020 fiel in London eine historische Entscheidung für Europäische Betriebsräte (EBR). Erstmals seit Bestehen der EBR-Richtlinie wurde dort ein Konzern zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er Rechte eines Europäischen Betriebsrates verletzt hat. Das Arbeitsberufungsgericht für England und Wales (vergleichbar einem Landesarbeitsgericht in Deutschland) hat gegen die zentrale Leitung des US-Telekommunikationskonzerns Verizon eine Geldstrafe von 40.000 £ (etwa 44.000 €) verhängt.
Der Betrag ist dreimal so hoch wie die Höchststrafe im deutschen EBR-Gesetz und die höchste jemals in ganz Europa verhängte Geldstrafe. Zuletzt hatte ein Gericht in Frankreich im Februar 2019 eine Strafe von 15.000 € als angemessen angesehen (siehe Bericht im Newsletter für Europäische Betriebsräte der EWC Akademie 1/2019). In Deutschland wurden bisher noch niemals Geldstrafen verhängt, deutsche Arbeitsgerichte weisen EBR-Klagen regelmäßig ab. Bei der Höhe der Geldstrafe orientierte sich das Londoner Gericht an der Entscheidung im Fall des Verlagshauses Macmillan vom Juli 2007, das zur Mediengruppe Holtzbrinck aus Deutschland gehört (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007).
Die Geldstrafe für Verizon besteht aus zwei Teilen: 35.000 £ sind fällig, weil die zentrale Leitung ihre Unterrichtungs- und Anhörungspflichten gegenüber dem EBR bei 216 betriebsbedingten Kündigungen nicht erfüllt hatte (siehe Bericht in den EBR-News 4/2019). Eine Frist von 14 Tagen, die dem EBR bis zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt wurde, sieht der Richter als reines „Lippenbekenntnis“ und nicht als Bereitschaft zu ernsthaften Konsultationen. Weitere 5.000 £ sind fällig, weil die zentrale Leitung den Rechtsanwalt des EBR in der ersten Instanz nicht bezahlen wollte. Die Urteilsbegründung weist darauf hin, dass das Management sich nicht ernsthaft mit der Klage auseinandersetzen wollte und versuchte, den EBR zu entmutigen, den Rechtsstreit überhaupt zu führen. So kam es im Oktober 2019 vor dem Central Arbitration Committee (CAC) zur Entscheidung, dass der EBR das Recht hat, einen Rechtsanwalt seiner Wahl zu beauftragen. Diese Kosten gehören zu den „erforderlichen Mitteln“ eines EBR zur Erfüllung seiner Aufgaben (siehe Bericht in den EBR-News 4/2019).
Veranstaltungshinweis
Der EBR-Vorsitzende von Verizon kommt aus Frankreich und ist als Gastredner auf der nächsten Hamburger Fachtagung für Europäische Betriebsräte eingeladen. Sie soll am 25. und 26. Januar 2021 stattfinden, steht aber noch unter Corona-Vorbehalt.