Rechtsbiegung

Der kritische Journalismus in Deutschland ist in Gefahr. Wer das sagt? Eine Reihe von Autoren, Ressort- und Redaktionsleitern – und Anwälte wie Harro Schultze, Köln. Er verteidigt den Kapitalismuskritiker Werner Rügemer gegen die Privatbank Sal. Oppenheim. Und weiß: „Das ist ein Kampf: Der Schutz der Persönlichkeitsrechte einerseits und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit andererseits.“

Nur ist Letzteres gesetzlich nicht verankert. Juristisch gibt es lediglich die Meinungs- und Pressefreiheit, und deren Grenzen werden enger. Weil die gesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte – ob von Individuen oder von Firmen – einen immer höheren Stellenwert im juristischen Gefilde bekommen.
So entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht nur, dass man den Politiker Manfred Stolpe nicht als IM der Stasi bezeichnen dürfe. In einer ziemlich ausschweifenden Erklärung befand das höchste deutsche Gericht auch, dass jede nahe liegende Deutung einer Äußerung wahr und belegbar sein müsse.
Und genau diese neue Richtlinie lässt sich nun dehnen wie ein Nylonstrumpf, der auf den Kopf eines Bankräubers gestülpt wird. Sie vernebelt auch genauso die Sicht. Denn entgegen der „Variantenlehre“, nach der es reicht, wenn eine mögliche Deutung nicht rechtsverletzend ist, gilt nun: Es reicht für schlaue Filous, einfach mal zu behaupten, man fühle sich falsch dargestellt und werde geschädigt – schon wird die entsprechende einstweilige Verfügung durchgewunken. Beweise werden von Gerichten erst im Widerspruchs- oder Klageverfahren verlangt. So sind die Landgerichte vor allem in Hamburg und Berlin flink darin, bei Androhung von hohen Geld-, auch Haftstrafen Maulkörbe zu verhängen. Für die betroffenen Autoren und Verlage oder Sender ist das oft ein Schock. Und billig ist die neue Rechtsbiegung auch nicht. Je nach Streitwert werden pro Verfügung Hunderte von Euros von der Justizkasse abkassiert. Zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten erreichen vier- und fünfstellige Summen. Der Persönlichkeitsschutz wird so zu einer Kneifzange, gern genutzt, um unliebsame Kritik zu verhindern. Betroffene Kollegen glauben zudem oft, sie seien Ausnahmen. Aber während über spektakuläre Fälle, wie die Schwärzungen in Rügemers tatsächlich stark fehlerhaftem jüngsten Buch, berichtet wird, bleiben viele andere schamvoll verschwiegen. Dabei lohnt es sich auch für Verlage, um ihre Freiheit zu kämpfen: Mit den Mitteln der Justiz und den Mitteln der Journaille. Damit der Trick mit den Verfügungen irgendwann sogar den Richtern zuviel wird.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

No SLAPP Handbuch: Strafrecht

Was tun, wenn das Strafrecht instrumentalisiert wird, um gegen unerwünschte Berichterstattungen vorzugehen? Das vierte Handbuchkapitel soll Journalist*innen helfen, mit entsprechenden Strafanzeigen umzugehen, insbesondere wegen Beleidigungsdelikten.
mehr »

Journalismus muss sich zur Wehr setzen

Nicht erst seit dem Wahlkampf in Sachsen-Anhalt sind sie zu einer festen Größe bei politischen Veranstaltungen geworden: Private Streamer, oft aus dem stramm rechten Spektrum. Sie behindern die Arbeit von Pressevertreter*innen, bedrängen Politiker*innen oder schüchtern Demonstrationsteilnehmer*innen ein.
mehr »

Bundesregierung muss Pressefreiheit respektieren

Zum bevorstehenden Start der Sitzungszeit des Bundestags nach der Sommerpause appelliert die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju in ver.di) an die Parlamentarier*innen, Presse- und Medienfreiheit engagiert zu stärken.
mehr »

No SLAPP: Abmahnung, Klage, Schadensersatz

Wie SLAPPs gegen Journalist*innen funktionieren und wie du dich schützen kannst. Im dritten Kapitel des Handbuchs der No SLAPP Anlaufstelle, verfasst von Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, LL.M. - für die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, erfahren sie, wie Medienschaffende konkret auf SLAPPs reagieren können
mehr »