Revision gegen Urteile in NDR-Drehbuchaffäre

Gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts in der Drehbuchaffäre um die NDR-Fernsehfilmchefin Doris Heinze hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers sagte, die Kammer sei mit ihrem Urteil deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft geblieben.
Heinze war am 8. Oktober wegen Bestechlichkeit in fünf Fällen und Betrug in Tateinheit mit Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden (M 7/2012). Sie hatte dem Norddeutschen Rundfunk mehrere Drehbücher unter Pseudonym untergeschoben, die entweder sie selbst oder ihr Mann geschrieben hatten und die vollen Honorare dafür eingestrichen. Zugestanden hatte ihr lediglich die Hälfte, die Bücher ihres Mannes hätte sie nicht annehmen dürfen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Auch die Urteile gegen Heinzes Ehemann Claus Strobel sowie die Münchner Produzentin Heike Richter-Karst werden von der Staatsanwaltschaft durch Revision angegriffen. Das Gericht verurteilte die beiden jeweils zu geringen Geldstrafen. Bei Heinze und Strobel prüft die Staatsanwaltschaft laut Möllers zudem, warum das Gericht keine Vermögensabschöpfung angeordnet hat. Laut Bundesgerichtshof, der die Entscheidung nun prüfen soll, ist frühestens in einem halben Jahr mit einem neuen Urteil zu rechnen.

 cb

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Neues Mediengesetz für MV tritt in Kraft

Privates Lokal- und Regionalfernsehen steht unter hohem wirtschaftlichen Druck. Sinkende Werbeerlöse, steigende Kosten, fortschreitende Digitalisierung und veränderte Mediennutzung machen ihnen zu schaffen. In mehreren Bundesländern wird bereits seit längerem kommerzielles Lokal-TV mit Steuergeldern gefördert, um Medienvielfalt zu sichern. Auf diesen Weg setzt jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern.
mehr »

Filmtipp: Friedas Fall

Angeklagt war eine Mutter, schuldig war die Gesellschaft: Das historische Justizdrama „Friedas Fall“ von Maria Brendle schildert den authentischen Prozess gegen eine Schneiderin aus St. Gallen, die vor 120 Jahren ihr Kind getötet hat. Eine gesellschaftlichen Auseinandersetzung über Recht und Gerechtigkeit.
mehr »

BPK: Umstrittene Mitgliedschaft

Sachlich, an Tatsachen orientiert und fair – diesen Anspruch erhebt die Bundespressekonferenz (BPK), der Verein der Hauptstadtpresse, für die Berichterstattung ihrer Mitglieder. Parallelmedien haben dort dennoch einen Fuß in der Tür. Und werden damit normalisiert.
mehr »

Kämpferischer Auftakt im ÖRR

In politisch umkämpften Zeiten beginnen auch im ÖRR die Tarifverhandlungen. Ver.di ruft die Hamburger Beschäftigten beim NDR daher heute zum Warnstreik auf. Er beginnt am Dienstag und endet am Mittwoch um 1.30 Uhr. Seit Februar läuft der Tarifkonflikt um die Gehälter, Honorare und Ausbildungsvergütungen der rund 5.000 festen und freien NDR-Beschäftigten.
mehr »