Revision gegen Urteile in NDR-Drehbuchaffäre

Gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts in der Drehbuchaffäre um die NDR-Fernsehfilmchefin Doris Heinze hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers sagte, die Kammer sei mit ihrem Urteil deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft geblieben.
Heinze war am 8. Oktober wegen Bestechlichkeit in fünf Fällen und Betrug in Tateinheit mit Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden (M 7/2012). Sie hatte dem Norddeutschen Rundfunk mehrere Drehbücher unter Pseudonym untergeschoben, die entweder sie selbst oder ihr Mann geschrieben hatten und die vollen Honorare dafür eingestrichen. Zugestanden hatte ihr lediglich die Hälfte, die Bücher ihres Mannes hätte sie nicht annehmen dürfen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Auch die Urteile gegen Heinzes Ehemann Claus Strobel sowie die Münchner Produzentin Heike Richter-Karst werden von der Staatsanwaltschaft durch Revision angegriffen. Das Gericht verurteilte die beiden jeweils zu geringen Geldstrafen. Bei Heinze und Strobel prüft die Staatsanwaltschaft laut Möllers zudem, warum das Gericht keine Vermögensabschöpfung angeordnet hat. Laut Bundesgerichtshof, der die Entscheidung nun prüfen soll, ist frühestens in einem halben Jahr mit einem neuen Urteil zu rechnen.

 cb

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Aktionstag für digitale Souveränität

Persönliche Daten sind eine Ware – und wir liefern sie freiwillig an große Technologiekonzerne. Doch was wäre, wenn es auch anders ginge? Eine neue Initiative ruft zum Digitalen Unabhängigkeitstag auf und wirbt für einen Ausstieg aus der digitalen Abhängigkeit.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Smartphones endlich sicherer machen

Als Journalist*innen sind wir verpflichtet, unsere Quellen zu schützen. Wir treffen sie an vertraulichen Orten, anonymisieren Namen, schreddern Unterlagen. Aber was ist mit unseren Smartphones? Während niemand die eigene Haus- oder Bürotür über Nacht offenstehen lassen würde, öffnen wir digital oft ungewollt Tür und Tor zu den sensibelsten Bereichen: Acht Tipps für Datensicherheit bei Smartphones
mehr »

Trauer um Franz Kotteder

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di trauert um Franz Kotteder. „Kotti" oder „der Franz", wie ihn Freunde und Kollegen wahlweise nannten, starb am 30. Dezember nach schwerer Krankheit viel zu früh im Alter von 62 Jahren. Seine Kolleginnen und Kollegen in der dju und im Süddeutschen Verlag verlieren mit Franz einen ebenso engagierten wie geistreichen, humorvollen und liebenswürdigen Streiter für Pressefreiheit, Qualitätsjournalismus und vor allem für die Interessen von Journalistinnen und Journalisten sowie aller Beschäftigten in der Zeitungsbranche.
mehr »