Gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts in der Drehbuchaffäre um die NDR-Fernsehfilmchefin Doris Heinze hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers sagte, die Kammer sei mit ihrem Urteil deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft geblieben.
Heinze war am 8. Oktober wegen Bestechlichkeit in fünf Fällen und Betrug in Tateinheit mit Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden (M 7/2012). Sie hatte dem Norddeutschen Rundfunk mehrere Drehbücher unter Pseudonym untergeschoben, die entweder sie selbst oder ihr Mann geschrieben hatten und die vollen Honorare dafür eingestrichen. Zugestanden hatte ihr lediglich die Hälfte, die Bücher ihres Mannes hätte sie nicht annehmen dürfen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Auch die Urteile gegen Heinzes Ehemann Claus Strobel sowie die Münchner Produzentin Heike Richter-Karst werden von der Staatsanwaltschaft durch Revision angegriffen. Das Gericht verurteilte die beiden jeweils zu geringen Geldstrafen. Bei Heinze und Strobel prüft die Staatsanwaltschaft laut Möllers zudem, warum das Gericht keine Vermögensabschöpfung angeordnet hat. Laut Bundesgerichtshof, der die Entscheidung nun prüfen soll, ist frühestens in einem halben Jahr mit einem neuen Urteil zu rechnen.
cb