Der Mittelrhein-Verlag (MRV) und die anderen ausgegliederten Unternehmen der Rhein-Zeitung (rz) haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz keinen Anspruch auf einen einheitlichen Betriebsrat.
Mit dieser rechtskräftigen Entscheidung bestätigte das Bundesarbeitsgericht den Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz von 2006 und schmetterte die Nichtzulassungsbeschwerde des rz-Betriebsrates ab. Im vergangenen Jahr war ein gemeinsamer Betriebsrat für den MRV und die GmbH der rz gewählt worden. Dagegen hatte die Geschäftsführung geklagt.
Trotz des Urteils ist der jetzige Betriebsrat mit allen Rechten und Pflichten vorläufig noch im Amt und weiterhin für alle zuständig, heißt es in einer BR-Information. Es liege nunmehr an den Beschäftigten der jeweils einzelnen rz-Unternehmen einen Betriebsrat zu wählen. Deshalb empfehlen die Arbeitnehmervertreter den einzelnen Belegschaften, umgehend eigene Wahlvorstände zu bilden.