Satire im Netz nicht strafbar

Offene Debatten im vermeintlichen Schatten der Anonymität

Der Fall brachte tausende „Telepolis“-Nutzer auf: Ein Forumsteilnehmer wurde verklagt, weil er die Morde am 11. September gebilligt haben soll. Dem Strafbefehl aus Münster folgte der Widerspruch. Im Prozess kam der Freispruch. Aber die Diskussion über Meinungsfreiheit und Datenschutz im Netz ist lange nicht zu Ende.

In Internetforen geht es bisweilen hart zur Sache. Im Schatten der Anonymität lässt sich mancher Nutzer in Diskussionsforen zu Äußerungen hinreißen, die er sich in einer „realen“ Diskussion wohl kaum erlauben würde. Nicht anders ist das beim Online-Magazin „Telepolis“ des Heise-Verlages, wo Ende Juni vergangenen Jahres in einem Artikel über das ungeklärte Massaker an gefangenen Taliban-Kämpfern im afghanischen Mazar-i-Sharif berichtet wurde. Ein Teilnehmer des jenem Beitrag folgenden Diskussionsforums erklärte darin, dass es bei den vermutlich tausenden Todesopfern in der Wüste die Richtigen getroffen habe. „Warum sollen Massaker immer nur an den Guten angerichtet werden und der Bodycount des Abschaums kommt unterm Strich besser weg!“, provozierte der Unbekannte namens „Engine of Aggression“.

Auch Holger Voss verfolgte die Diskussion um das noch immer ungeklärte Kriegsverbrechen. Der 29-jährige EDV-Fachmann konnte es nicht fassen: „Diese Verherrlichung von Gewalt gegenüber Kriegsgefangenen habe ich sofort sarkastisch aufgegriffen, um sie mit vertauschten Rollen und ironisch überspitzt zu erwidern“, erinnert sich Voss. In seinem Beitrag waren die Opfer des 11. September 2001 der „Abschaum“. Mit der Reaktion habe er die gewaltverherrlichende Grundhaltung in dem Text der „Aggressionsmaschine“ und kriegerisches Denken generell bloßstellen wollen. „Ach ja“, fügte er damals sicherheitshalber an, „wer hier Sarkasmus findet, der / die möge ihn bitte weiter verwenden.“

Die Staatanwaltschaft Münster fand offenbar keinen Sarkasmus. Als dort anonym eine Strafanzeige einging, nahm sie die Ermittlung auf. Voss habe „zumindest billigend in Kauf genommen, dass der unbefangene Leser die Äußerungen als Billigung der Terroranschläge (vom 11. September 2001) verstehen könnte“, hieß es in dem Strafbefehl, der den verdutzten Informatiker wenig später zur Zahlung von 1 500 Euro in 50 Tagessätzen aufforderte. Voss legte Widerspruch ein.

Obwohl die Billigung von Straftaten nach § 140 des Strafgesetzbuches nur zu ahnden ist, wenn dies in einer Weise geschieht, „die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“, wurde der Heise-Verlag nicht aufgefordert, den umstrittenen Text zu löschen. Vielmehr wurden hier gespeicherte Datensätze über Voss auf Beschluss des Amtsgerichtes Hannover angefordert, um dann beim Anbieter T-Online die Adresse des jungen Mannes zu recherchieren.

Voss und sein Rothenburger Anwalt Kai Lemcke sehen darin einen klaren Verstoß gegen geltende Datenschutzbestimmungen, da der Provider T-Online die Daten des Beklagten offenbar über mehrere Monate speicherte. Rasch konsultierte Voss das Teledienstedatenschutzgesetz. Abrechnungsdaten, heißt es da, seien zu löschen, „sobald sie für Zwecke der Abrechnung nicht mehr erforderlich sind.“ Im Fall von Voss waren sie es kaum, denn er hat eine Flatrate, will heißen: Er bezahlt einen Pauschaltarif, unabhängig von der Nutzungsdauer.

Bei der Verhandlung am 8. Januar ging es nun allerdings um die Frage, ob oder ab welchem Punkt sarkastische Äußerungen strafbar sind. Der Beklagte sah sich dabei als Opfer eines politischen Prozesses. Massenmorde in Form von Kriegen oder „Aufstandsbekämpfung“ seien trauriger Alltag, sagte Voss nach der Verhandlung. Menschen durch Streubomben und Luftangriffe umzubringen sei ebenso Mord, wie Flugzeuge in Hochhäuser voller Menschen zu steuern. „Aber das eine wird wohl von Regierung und Justiz unterstützt, beim anderen wird schon eine angeblich missverständliche Äußerung verfolgt“, so der Kriegsgegner.

 

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