Springer darf Wallraff nicht Stasi-IM nennen

Der Axel-Springer-Verlag darf den Kölner Autor Günter Wallraff nicht mehr als „Stasi-IM“ bezeichnen. Ein Sprecher des Hamburger Oberlandesgerichtes (OLG) bestätigte am 10. Januar Angaben von Wallraffs Anwalt Helmuth Jipp.

Danach wurde die Berufungsklage des Verlags gegen eine Entscheidung des Hamburger Landgerichts vom Dezember 2004 am selben Tag abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Damit sei ein zermürbender Rechtsstreit über zwei Jahre endgültig zu seinen Gunsten entschieden, sagte Wallraff der dpa. Für die Axel Springer AG sagte dagegen eine Sprecherin in Berlin: „Wir warten jetzt auf die Urteilsbegründung, um die weitere Vorgehensweise festzulegen.“ Jipp sprach erneut von einer Pressekampagne des Springer-Verlags gegen Wallraff. Mehrmalige journalis­tische Recherchen Wallraffs in der DDR von 1968 bis 1971 seien fälschlicherweise als aktive Mitarbeit für die Staatssicherheit dargestellt worden.

dpa
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Top Tarifergebnis im Kino

In den Tarifverhandlungen mit der Kino-Kette UCI (United Cinemas International GmbH) wurde am 19. Februar 2024 ein Tarifergebnis erzielt, das an vielen Stellen die ver.di-Forderungen erreicht, so auch den Einstiegslohn von 14 Euro. In der anschließenden Befragung der Mitglieder bis zum 4. März gab es keinerlei Ablehnung. Somit beschloss auch die ver.di-Tarifkommission einstimmig die Annahme des Tarifergebnisses.
mehr »

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
mehr »

Honoraruntergrenzen bei der Kulturförderung

Claudia Roth will ein Versprechen einlösen und Mindeststandards für Honorare von Freien bei der Kulturförderung des Bundes sichern. Laut Ampel-Koalitionsvertrag von 2021 sollten öffentliche Gelder für die Kultur an faire Vergütung gekoppelt sein. Nun, so die Kulturstaatsministerin, werden „für den Kernbereich der Bundeskulturförderung“ Mindesthonorare für Künstler*innen und Kreative eingeführt.
mehr »

Verwaltungsräte treten aus dem Schatten

Die Verwaltungsräte der Öffentlich-rechtlichen Sender sind mächtig. Sie überwachen und kontrollieren die Geschäftsführung des Intendanten oder der Intendantin, soweit es nicht um die inhaltliche Gestaltung des Programms geht. Außerdem legen sie den Haushaltsplan und den Jahresabschluss fest, kontrollieren die Beteiligung an Unternehmen und vieles mehr. Ihre Beschlüsse fassen sie nicht öffentlich.
mehr »