Der Axel-Springer-Verlag darf den Kölner Autor Günter Wallraff nicht mehr als „Stasi-IM“ bezeichnen. Ein Sprecher des Hamburger Oberlandesgerichtes (OLG) bestätigte am 10. Januar Angaben von Wallraffs Anwalt Helmuth Jipp.
Danach wurde die Berufungsklage des Verlags gegen eine Entscheidung des Hamburger Landgerichts vom Dezember 2004 am selben Tag abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Damit sei ein zermürbender Rechtsstreit über zwei Jahre endgültig zu seinen Gunsten entschieden, sagte Wallraff der dpa. Für die Axel Springer AG sagte dagegen eine Sprecherin in Berlin: „Wir warten jetzt auf die Urteilsbegründung, um die weitere Vorgehensweise festzulegen.“ Jipp sprach erneut von einer Pressekampagne des Springer-Verlags gegen Wallraff. Mehrmalige journalistische Recherchen Wallraffs in der DDR von 1968 bis 1971 seien fälschlicherweise als aktive Mitarbeit für die Staatssicherheit dargestellt worden.