Statt Amtsgeheimnis mehr Transparenz

BERLIN. Der Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) wurde am 17. Dezember in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. „Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wird die Möglichkeit für einen Kulturwandel in der Verwaltung eröffnet. Endlich soll das obrigkeitsstaatliche Erbe des Amtsgeheimnisses überwunden und der Grundsatz der Transparenz zum Prinzip erhoben werden.

Die Mauer, mit der sich die öffentliche Verwaltung zum Schutz vor der Neugier der Bürger umgibt, beginnt zu bröckeln“, so Dr. Christoph Bruch von der Humanistischen Union. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten alle Bürger und alle Journalisten das Recht, Unterlagen öffentlicher Stellen einzusehen oder Informationen daraus anzufordern. Eine Antragsbegründung oder eine persönliche Betroffenheit sind nicht erforderlich. Falls die Behörde der Meinung ist, Informationen aufgrund von Ausnahmeklauseln nicht herausgeben zu müssen, muss sie dies begründen. Leider hat der Gesetzentwurf unter anderem gerade hier erhebliche Schwächen. So wird der Grundsatz der Transparenz durch weitgefasste Ausnahmeregelungen, vor allem bei den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zum Teil wieder ausgehebelt.

Das Bündnis aus den Journalistenorganisationen Netzwerk Recherche e.V., Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju) sowie der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International (Deutsches Chapter) und der Bürgerrechtsgruppe Humanistische Union hatte sich im vergangenen Jahr zusammengetan, um einen eigenen Gesetzentwurf für das Informationsfreiheitsgesetz auszuarbeiten. Die Vorlage wurde im Frühjahr 2004 an Bundestagspräsident Thierse übergeben und an alle Abgeordneten geschickt. Durch diese Aktion, laut ver.di-Justitiar Helmut Platow „ein Akt demokratischer Notwehr“, wurde die Debatte um das schon totgesagte Informationsfreiheitsgesetz wiederbelebt. Seit Jahren war das Reformprojekt von der Regierung angekündigt worden, aber stets am Widerstand von Ministerialbeamten und auf Geheimhaltung bedachten Wirtschaftsverbänden gescheitert. Zuletzt versuchten sogar Kanzleramt und Innenministerium, die Gesetzesvorlage kurzfristig wieder von der Tagesordnung des Bundestages zu kippen. (M 7 – 8; 11; 12 / 2003)

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