Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di wendet sich energisch gegen die Praxis des Bundesnachrichtendienstes (BND), ausländische Journalisten gezielt auszuspähen. Dieser Eingriff in die Pressefreiheit dürfte verfassungsrechtlich keinen Bestand haben. Das BND-Gesetz müsse entsprechend korrigiert werden.
Wie Der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, hat der Bundesnachrichtendienst offenbar seit Längerem weltweit zahlreiche Journalisten und Redaktionen, darunter die BBC und Reuters, überwacht.
In den Jahren ab 1999 hätten mindesten 50 Telefon- und Faxnummern von Journalisten und Redaktionen auf der Überwachungsliste des Auslandsgeheimdienstes gestanden, teilweise als eigene sogenannte Selektoren. Das soll mehr als ein Dutzend Anschlüsse der britischen BBC betreffen, darunter Korrespondenten etwa in Afghanistan, aber auch in der Zentrale in London. Außerdem seien ein Anschluss der New York Times in Afghanistan, Mobil- und Satellitentelefone der Nachrichtenagentur Reuters in Afghanistan, Pakistan und Nigeria sowie weitere redaktionelle Anschlüsse in Kuwait, dem Libanon, Indien und Nepal betroffen gewesen. Die BND-Suchbegriffe hätten sich dabei ganz gezielt auf Journalisten und Redaktionen gerichtet. Während Journalist_innen im Inland als Berufsgeheimnisträger durch das sogenannte G-10-Gesetz vor einem Abhören geschützt sind, gilt das für ausländische Medienschaffende und Redaktionen nicht. Das Thema hatte auch im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages eine Rolle gespielt, allerdings nur am Rande. „Reporter ohne Grenzen“ befürchtet, dass der BND trotz der aktuellen Enthüllungen ausländische Journalisten auch weiter abhören werde.
Dagegen wendet sich auch die dju in ver.di: „Nicht alles, was Recht ist, ist richtig. Und das Ausspähen ausländischer Kolleginnen und Kollegen ist ein Eingriff in die Pressefreiheit, der weder richtig ist noch verfassungsrechtlich Bestand haben sollte“, erklärt dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Hass. „Deswegen gehen wir mit anderen Verbänden auch gegen das neue BND-Gesetz vor, das eigentlich gedacht war, die Erfahrungen mit der NSA und dem ‚Ausspähen unter Freunden‘ in notwendigen Korrekturen zu verarbeiten. Über die Frage, wer Freunde sind, herrschen dabei offenbar unterschiedliche Auffassungen.“
Die dju in ver.di gehört zu den Medienverbänden, die bereits im Zuge der Novellierung des BND-Gesetzes energisch forderten, dem Bundesnachrichtendienst die Datenerhebung bei allen Personen zu untersagen, die zur Zeugnisverweigerung berechtigt sind. Das sollte auch für ausländische Journalisten gelten.