Unfreiwillige Wahlkampfhelferin der Schill-Partei

Sachsen-Anhalt: Anspruch auf Gegendarstellung gilt nur für Periodika  – Einstweilige Verfügung von zweifelhaftem Wert

Die Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler in Sachsen-Anhalt Helga Elschner ist nicht gerade bekannt dafür, auf den Mund gefallen zu sein. Kürzlich aber verschlug es der wortgewaltigen Wächterin über die öffentlichen Finanzen doch buchstäblich die Sprache.

Die oberste Steuerzählerin des Landes, die penibel auf ihre parteipolitische Unabhängigkeit achtet, fand sich ebenso unversehens wie unberechtigt als Wahlkampfhelferin der Schill-Partei für den Urnengang in Sachsen-Anhalt am 21. April geoutet.

„Eine Frau gegen den roten Filz“ titelt „Schill exklusiv“, die Wahlkampfzeitung des als „Richter Gnadenlos“ bekannt gewordenen Hamburger Innensenators Ronald Barnabas Schill für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und garniert die Geschichte mit dem Konterfei Helga Elschners. Und dann ziehen Schills Wahlkampfleiter vollends vom Leder. „Sie wirkt freundlich, herzlich, mütterlich, intelligent“, fordert die Wahlkampfpostille der Schill-Partei die Solidarität des Lesers nicht nur mit Helga Elschner, sondern auch mit dem eigenen Haufen hemmungslos ein. „Helga Elschner ist eine durch und durch kämpferische Frau, die ihre Erfahrung, ihr Wissen, ihre Energie den Mitbürgern in Sachsen-Anhalt widmet, die schmutzigen Winkelzügen von Politbürokraten in diesem Land ausgeliefert sind.“

Aus allen Wolken gefallen

Die Landeschefin des Steuerzahlerbundes ist nach eigenen Worten aus allen Wolken gefallen und war wie vom Donner gerührt gewesen. „Ich habe zwar mit einem Journalisten gesprochen, der aus Berlin angereist war“, sagt Helga Elschner. „Der hatte mir aber erklärt, für ein Wirtschaftsmagazin in Berlin zu arbeiten – von Wahlpropaganda war keine Rede.“

Genau diesen Eindruck muss aber der Leser der Wahlkampfzeitung gewinnen. Denn nicht nur auf Seite 1, sondern auch im Heftinneren wird Helga Elschner als Kronzeugin gegen andere Parteien und insbesondere gegen die Landesregierung sowie für die Ziele der Schill-Partei aufgerufen.

Ein gerichtlicher Antrag des Steuerzahlerbundes brachte nur einen Teilerfolg. Zwar wurde die Schill-Partei per Einstweiliger Verfügung verpflichtet, in der nächsten erreichbaren Ausgabe ihrer Wahlkampfpostille eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Ob diese Gegendarstellung aber jemals das Licht der Öffentlichkeit auch wirklich erblickt, darf indes bezweifelt werden.

„Unsere Wahlkampfzeitung ist in einer Auflage von 1,2 Millionen Exemplaren gedruckt worden und von vornherein nur als einmalige Ausgabe geplant gewesen“, sagt der Pressesprecher der Schill-Partei für Sachsen-Anhalt, Toni Rupprecht. „Wir freuen uns, dass wir die Zeitung weiter verteilen dürfen.“

Reformbedarf

Ob es aber eine weitere Ausgabe der „Schill exklusiv“ geben werde, sei noch vollkommen unklar. „Wir werden uns jedenfalls nicht vom Bund der Steuerzahler vorschreiben lassen, ob wir eine zweite Ausgabe der Zeitung herausbringen“, so Rupprecht weiter. „Ich werde doch nicht ohne Notwendigkeit eine weitere Ausgabe unserer Zeitung in einer Auflage von 1,2 Millionen Exemplaren machen, nur um Frau Elschners Gegendarstellungsanspruch zu befriedigen.“

Für den Anwalt der Steuerzahler-Chefin, Alexander von Maydell, ist die Schill-Partei damit sogar auf der sicheren Seite. „Es ist tatsächlich so, dass sich das Landesmediengesetz in der Formulierung von Gegendarstellungsansprüchen ausschließlich auf Periodika bezieht“, sagt der Medienrechtler. Und darauf habe er sich mit seinem letztlich erfolgreichen Antrag auch gestützt. „Mit der vom Gericht verhängten Einstweiligen Verfügung können wir aber tatsächlich nur dann etwas erreichen, wenn die Schill-Partei eine weitere Ausgabe ihrer Zeitung herausbringt.“ Bleibt es bei der einmaligen Ausgabe der Wahlkampfzeitung, bleibt auch Frau Elschner im Ruch, Wahlkampfhelferin der Schill-Partei zu sein. Auch wenn diese Partei nicht einmal das Alter ihrer vermeintlichen Kronzeugin korrekt angeben kann.

In der Mediengesetzgebung Sachsen-Anhalts gibt es offenbar Reformbedarf.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »

Pressefeindliche Angriffe in Leipzig

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beobachtete am Samstag in Leipzig Connewitz eine Demonstration. Neben zahlreichen Behinderungen der Berichterstattung kam es auch zu einem körperlichen Angriff auf ein Kamerateam des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Die dju äußert große Besorgnis über die Lage der Pressefreiheit und fordert ein konsequenteres Eingreifen der Polizei auf Grundlage des sächsischen Versammlungsgesetzes.
mehr »

Shorts sind keine Hosen

Ein Video-Clip zeigt, wie die Entsorgungsbetriebe einer großen Ruhrgebietsstadt Sperrmüll aufladen und entsorgen. Ein anderer befasst sich mit einem Fußballspiel des Regionalligisten Rot-Weiss-Essen. Und dann noch ein Clip, indem eine junge Redakteurin ihren Arbeitsalltag bei der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (Funke Mediengruppe) in Bochum beschreibt.
mehr »