Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die erweiterte Möglichkeit von Verbandsklagen zur Durchsetzung der Vergütungsansprüche von Urheberinnen, Urhebern, Künstlern und Künstlerinnen. In einem Brief an das Kanzleramt sowie die Ministerien, die eine EU-Richtlinie zum Urheberrecht umsetzen müssen, wird kritisiert, dass der sozialen Funktion des Urheberrechts in den bisher gemachten Vorschlägen nicht ausreichend Rechnung getragen werde, informiert eine Pressemitteilung.
„Die professionell Kreativschaffenden brauchen gesetzgeberische Hilfe zur Durchsetzung ihrer Rechte, weil sie der Markt ganz offensichtlich nicht regelt“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz. ver.di stützt sich in der Einschätzung auf ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich. Die habe „in ihrer Expertise verdeutlicht, dass gegen die übermächtigen Verlage wirksame Verbandsklagen helfen können“, so Schmitz. Die Professorin stelle fest, dass der deutsche Gesetzgeber sich zwar mehrfach zu einer auch sozialen Funktion des Urheberrechts bekannt hat, es aber bisher unterließ, den Kreativen hinreichend effektive rechtliche Instrumentarien zur Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand zu geben.
Auf den letzten Metern der Verhandlungen zum Urheberrecht müssten Kanzleramt, die Ministerien für Wirtschaft, Justiz und Inneres sowie die Staatsministerin für Kultur und Medien den „Sonntagsreden von Wert und Bedeutung der Künstlerinnen und Künstler auch Taten folgen lassen.“ Das Gutachten der Expertin für kollektiven Rechtsschutz im Zivilprozess zeige, dass und wie es möglich sei. „Um die Einkommenssituation der Kreativschaffenden dauerhaft zu verbessern, braucht es nur einen kleinen Ruck und ein wenig Mut bei der Umsetzung der europäischen Regelungen zum Urheberrecht für Deutschland“, sagte Schmitz.
ver.di und der Deutsche Journalistenverband hatten Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg als Expertin ergebnisoffen beauftragt, mögliche Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes im Urheberrecht aufzuzeigen und zu bewerten. In ihrem Gutachten empfiehlt Prof. Meller-Hannich ein Modell, mit dem die Verbandsklagebefugnisse von anerkannten Urhebervereinigungen auf die Durchsetzung der angemessenen Vergütung nach den §§ 32 ff. UrhG erweitert werden.
Das Gutachten steht hier zum Download zur Verfügung.