Weitere Niederlage für Lensing-Wolff 

Screenshot: Internetportal der Stadt Dortmund

Aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) gefährdet der Gesamtcharakter des Dortmunder Stadtportals nicht die freie Presse. Damit hat der  Zeitungsverleger Lambert Lensing-Wolff („Ruhr Nachrichten“) in einem Rechtsstreit über das Internetangebot der Stadt Dortmund eine neuerliche Niederlage einstecken müssen. Lensing-Wolff hatte mit seiner beantragten Revision des Urteils vom Oberlandesgericht Hamm in Karlsruhe keinen Erfolg. Dieses hatte eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund aus dem August 2017 korrigiert. (AZ: I ZR 97/21)

Der Verlag hatte auf dem Klagewege erreichen wollen, dass die Stadt Dortmund auf ihrem Internetportal dortmund.de nur über eigene Aktivitäten, also der Verwaltung und aus dem Rathaus, berichten dürfe. Alles, was über die Berichterstattung aus Verwaltung und Rathaus hinausgehe, wie Berichte über Borussia Dortmund oder den „Tatort“ aus Dortmund, gehöre nicht in ein städtisches Informationsmedium und sei der freien Presse vorbehalten, hatten Lensing-Wolff und sein Rechtsvertreter argumentiert. Damit hatte Lensing-Wolff schon im Juni 2021 vor dem 4. Zivilsenat des OLG Hamm keinen Erfolg gehabt. Genauso erging es ihm am 14. Juli vor dem 1. Zivilsenat am Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Der ist für Verstöße gegen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständig. In dem am 14. Juli verkündeten Urteil heißt es, „dass das Internetangebot einer Kommune in Form eines Stadtportals, in dem nicht nur amtliche Mitteilungen, sondern auch Informationen über das Geschehen in der Stadt abrufbar sind, das Gebot der „Staatsferne der Presse“ nicht verletzt“. Bei der gebotenen wertenden Betrachtung könne der Senat auch nicht feststellen,  dass der Gesamtcharakter des Portals geeignet sei, die Institutsgarantie der freien Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu gefährden.

   

Lensing-Wollff wird sich mit dem Urteil abfinden müssen. Weitere Rechtsmittel stehen ihm nicht mehr offen, jedenfalls vor bundesdeutschen Gerichten. Der Dortmunder Oberbürgermeister Thomas Westphal zeigte sich in einer Medieninformation erfreut über das BGH-Urteil. Es freue ihn sehr, dass der Bundesgerichtshof die Linie der Stadt Dortmund nun „komplett bestätigt hat“. Die Tatsache, dass der Bundesgerichtshof die Informationspflicht als Teil der kommunalen Selbstverwaltung ausdrücklich gewürdigt hat, sei nicht nur für die Stadt Dortmund ein wichtiger Punkt: „Dieses Urteil gibt allen Kommunen mehr Sicherheit, ihre Informationen in der gebotenen Art und Weise auch digital zur Verfügung zu stellen“, so der Dortmunder Oberbürgermeister. 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Kartellrecht mit kleinen Ausnahmen

Presseverlage sollen dauerhaft vom Kartellverbot ausgenommen werden, wenn sie außerhalb des redaktionellen Bereichs kooperieren wollen. So steht es im Referentenentwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Kooperationen im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sollen aber nicht erleichtert werden.
mehr »

Streik in vier großen ARD-Anstalten

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erhöht deutlich den Druck auf mehrere große ARD-Sender in den laufenden Tarifverhandlungen. Bereits seit Mittwochmorgen finden Streiks im WDR und im SWR statt, von Donnerstag (18. Juni 2026) an auch im BR und im NDR.
mehr »

dju legt 5 Punkte für KI-Einsatz vor

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di warnt Verlage und Medienunternehmen davor, Künstliche Intelligenz ohne verbindliche Regeln einzusetzen. Immer mehr Redaktionen setzen generative KI im Arbeitsalltag ein, dennoch fehlen vielerorts verbindliche Vereinbarungen. Die dju nennt deshalb fünf Punkte für einen verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Journalismus.
mehr »

Vorsichtige Rückkehr nach Ecuador

Leonardo Gómez Ponce hat ein halbes Jahr in Berlin mit einem Stipendium von Reporter ohne Grenzen verbracht. Dort hat er gelernt sich digital besser zu schützen. Zurück in Ecuadors Hauptstadt agiert der 41-jährige investigative Journalist vorsichtig, suggeriert in den sozialen Medien, dass er weiterhin im Ausland sei. Das schützt ihn bei der Recherche und in den sozialen Netzen.
mehr »