Zur Kasse gebeten

Urteil: Abzüge bei Direktversicherungen für Krankenkassen

Rentner, die die Leistung ihrer Direktlebensversicherung mit einem Mal ausgezahlt bekommen, müssen erhebliche Abzüge durch Zahlungen an ihre gesetzliche Krankenkasse hinnehmen. Das bestätigte erneut das Bundesverfassungsgericht (BverfG) in einem am 16. Mai veröffentlichten Urteil (Az: 1 BvR 1924/07). Seit Anfang 2004 gilt, dass auch bei Zahlung der kompletten Kapitalleistung von Direktversicherungen und Betriebsrenten für 10 Jahre ein monatlicher Krankenkassenbeitrag zu zahlen ist. Zuvor war das nur der Fall, wenn die Versicherungsleistung monatlich ausgezahlt wird. Der Gesetzgeber hob diesen Unterschied vor vier Jahren auf. Beide Leistungen würden an ein Dienst- und Beschäftigungsverhältnis anknüpfen und seien Teil einer durch Beiträge gespeisten zusätzlichen Altersversorgung. Demzufolge sei diese Gesetzesverschärfung weder gleichheitswidrig noch unverhältnismäßig, so der Erste Senat des BverfG in seiner jüngsten Entscheidung. Bei den zwei klagenden Rentnern handelte es sich einmal um eine Frau, die etwa 86.000 Euro ausbezahlt bekam, wofür sie monatlich 107,19 Euro Beitrag an die Krankenkasse zahlen soll. Im Falle eines Mannes verlangt die Krankenkasse monatlich knapp 30 Euro aus einer Kapitalleistung von knapp 23.000 Euro.
Das gilt ebenso für die Direktversicherungen beim Versorgungswerk der Presse und obligatorischen Lebensversicherungen, in die der Arbeitgeber zwei Drittel einzahlt. Und wer einmal eine obligatorische Versicherung beim Versorgungswerk in einem Unternehmen abgeschlossen hat, später aber als Selbständiger weiter freiwillig einzahlt, fällt ebenfalls unter diese Regelung. Jene Selbständige, die durch das Autorenversorgungswerk der VG Wort bezuschusst werden, sind nicht betroffen. Und natürlich alle, selbständig oder fest angestellt, die freiwillig eine private Lebensversicherung beim Versorgungswerk der Presse abgeschlossen haben.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

„Das Problem mit der Leidenschaft“

Lena Hipp ist Professorin für Soziologie an der Universität Potsdam und leitet die Forschungsgruppe „Arbeit und Fürsorge“ am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Mit M sprach sie über „Gute Arbeit“, Stressoren im Journalismus und weshalb die Trennung von Arbeit und Privatleben für Medienschaffende so wichtig ist.
mehr »

Dreyeckland-Journalist wegen Link angeklagt

Am 18. April beginnt der Prozess gegen den Journalisten Fabian Kienert. Dem Mitarbeiter von Radio Dreyeckland in Freiburg wird die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung vorgeworfen, weil er das Archiv eines Onlineportals in einem Artikel verlinkt hat. Das Portal mit Open-Posting-Prinzip war von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) 2017 als kriminelle Vereinigung verboten worden.
mehr »

Türkische Presse im Visier der Justiz

Der Journalist Nedim Türfent berichtet über die Situation von Medienschaffenden in der Türkei. Sein Film "Ihr werdet die Macht der Türken spüren!" über die schikanöse Behandlung kurdischer Bauarbeiter erregte große Aufmerksamkeit und brachte ihm 2015 einen Journalistenpreis ein - und 2016 seine Verhaftung. Er wurde gefoltert und zu acht Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die meiste Zeit davon verbrachte er im Hochsicherheitsgefängnis in der östlichen Stadt Van. Türfent wurde am 29. November 2022 nach sechs Jahren und sieben Monaten Haft entlassen. Schon wenige Monate später arbeitete er wieder als Journalist. Zurzeit nimmt er an einem Stipendium für bedrohte…
mehr »

Die Verantwortung der Redaktionen

Auf die mentale Gesundheit zu achten, ist keine individuelle Aufgabe. Auch Arbeitgeber*innen können und sollten etwas für psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen tun. Wie funktioniert das in einer Branche, die so geprägt ist von Zeit und Leistungsdruck und belastenden Inhalten wie der Journalismus? Wir haben uns in zwei Redaktionen umgehört, die sich dazu Gedanken gemacht haben: das Magazin Neue Narrative und der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (SHZ).
mehr »