Langjährige Haftstrafen gegen Journalisten in Birma
Der Bericht über eine vermeintliche geheime Chemiewaffenfabrik gefiel der birmanischen Regierung offenbar gar nicht. Denn vier Journalisten der Wochenzeitung Unity, die für die Veröffentlichung verantwortlich gemacht wurden, sowie der Geschäftsführer des Blattes sind im Winter festgenommen und am 10. Juli zu jeweils zehnjährigen Gefängnisstrafen mit Zwangsarbeit verurteilt worden. Die Fabrik soll 2009 auf von Bauern beschlagnahmtem Land errichtet worden sein. Die Regierung bestreitet das und ließ im ganzen Land Exemplare der Unity konfiszieren. Das Haus des Journalisten Lu Maw Naing wurde durchsucht.
Die Anklage gegen Lu Maw Naing und seine Kollegen Yarzar Oo, Thet Kyaw, Sithu Soe und Tint San lautete auf „Offenlegung von Staatsgeheimnissen, widerrechtliches Betreten des Sperrgebiets der Fabrik und Beihilfe zu einer Straftat”. Grundlage für das Gericht im Bezirk Pakokku war das umstrittene Gesetz über Staatsgeheimnisse. Die zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung in der Haftanstalt von Pakokku einsitzenden Journalisten könnten nach Ansicht von Amnesty International gefoltert werden. Außerdem droht ihnen möglicherweise eine Verlegung in ein weit entferntes Gefängnis, wo ihre Familien sie nur noch unregelmäßig besuchen könnten.
In Birma, das heute offiziell Myanmar heißt, regierte bis 2010 eine Militärregierung. Diese hat inzwischen die Macht teilweise abgegeben und eine Reihe von Reformen eingeleitet, die unter anderem zur Freilassung politischer Gefangener führte. Auch die Medienlandschaft in Birma wurde vielfältiger. Trotzdem gibt es zahlreiche Rechtsvorschriften, die willkürliche Festnahmen von Andersdenkenden, Menschenrechtlern oder Journalisten ermöglichen. Auch von den Vereinten Nationen wird unter anderem das Gesetz über Staatsgeheimnisse gerügt. Zudem entsprechen die Gerichtsverfahren und die Haftbedingungen in Myanmar nicht internationalen Standards.
Was können Sie tun?
Schreiben Sie an den birmanischen Innenminister und fordern Sie die sofortige Freilassung der Journalisten Lu Maw Naing, Yarzar Oo, Thet Kyaw, Sithu Soe und Tint San. Betonen Sie, dass die Verurteilten lediglich von ihrem international garantierten Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht haben. Schreiben Sie auf Englisch oder Deutsch an:
Lt. Gen. Ko Ko
Ministry of Home Affairs
Office No. 10
Nay Pyi Taw
MYANMAR
Senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Union Myanmar
S.E. Herrn Soe Nwe
Thielallee 19
14195 Berlin
Fax: (030) 2061 5720
E-Mail: info@botschaft-myanmar.de