Akzeptabel

Tarifrunde 2011 bei ARD und ZDF – fünf Abschlüsse

Inzwischen gibt es fünf Abschlüsse im Bereich der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (DR, NDR, SR, SWR und ZDF). Es handelt sich um „Langläufer“ mit 21 bis 24 Monaten Laufzeit. Nur einer der Abschlüsse liegt über der Teuerungsrate – aber genau dieser Abschluss gilt nur für Angestellte und nicht für freie Mitarbeiter. Allesamt keine Jubelergebnisse, aber in Anbetracht der komplizierten Situation ein zu akzeptierendes Ergebnis.

Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat jeder Sender seinen eigenen Haustarifvertrag. Es gibt also keinen Flächentarifvertrag für ARD und ZDF. Also getrennt marschieren und getrennt schlagen? Nein, dachten sich die Senderverbände in ver.di und verabredeten schon im Sommer 2010 ein konzertiertes Vorgehen. So wurden im September alle Vergütungstarifverträge gleichzeitig zu ihrem jeweils frühestmöglichen Termin gekündigt: Beim ZDF zum 31.12.2010, die meisten zum Ende März oder Ende April 2011; einige wenige Tarifverträge laufen noch später aus.
Auch auf weitgehend gleichlautende Tarifforderungen hatten sich die Senderverbände in ver.di verständigt: 5% bei 12 Monaten Laufzeit, soweit möglich sollte auch eine Sozialkomponente enthalten sein. Ein solches Volumen würde zu Recht Erhöhung heißen, denn es läge deutlich über der aktuellen Teuerungsrate von fast 2,5%.
Die Intendanten der Rundfunkanstalten vergleichen ihre Sender offensichtlich gerne mit dem Staatsdienst. Jedenfalls haben sie unisono den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder (TdL) vom Anfang dieses Jahres angeboten – allerdings zusätzlich mit Abstrichen. Dabei lag dieser Abschluss bereits deutlich unterhalb der Teuerungsrate – ist also genau genommen keine Erhöhung, sondern bloß eine Verringerung des Kaufkraftverlustes. Forderung und Angebot lagen also meilenweit auseinander!
Warum die Tarifrunde diesmal so schleppend in Gang kommt, hat einen tariftechnischen Hintergrund: Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es zwei Mitarbeitergruppen, die Angestellten und die freien Mitarbeiter. Für die Angestellten ist es relativ einfach, einen Gehaltstarifvertrag so zu formulieren, dass bei ihnen auch das ankommt, was vereinbart wird. Da es im Rundfunk keine übertariflichen Lohnbestandteile gibt, kann der Arbeitgeber auch nichts anrechnen.
Bei den Freien ist es bisher noch nirgends gelungen, eine vereinbarte Erhöhung auch garantiert und vollständig ankommen zu lassen. Hier gibt es zu viele „Stellschrauben“, mit denen der Arbeitgeber das Einkommen von Freien verändern kann. Ihr Einkommen ist das Produkt aus Bezahlung pro Auftrag mal Anzahl der Aufträge. Selbst wenn man die Anstalt zwingen könnte, die Honorierung pro Auftrag anzuheben, hätte der Freie nicht automatisch auch ein höheres Einkommen, denn die Anstalt kann ihm einfach entsprechend weniger Aufträge erteilen. Aber noch nicht einmal das Honorar pro Auftrag ist exakt festgelegt. Anders als bei den Angestellten, für die es eine genaue Eingruppierung gibt, ist für Freie bei den meisten Anstalten lediglich ein Mindesthonorar für jede Tätigkeit festgelegt. Nach dem wird aber in der Regel fast niemand honoriert, bei solch einer miesen Bezahlung würden die meisten davonlaufen. Also wird real mehr gezahlt, vergleichbar mit außertariflichen Zulagen bei Angestellten, die der Arbeitgeber dann aber jederzeit auf Tariferhöhungen anrechnen kann.
Bei einigen Anstalten gibt es einen Honorarrahmen, neben dem Mindesthonorar ist also auch noch ein Höchsthonorar für jede Tätigkeit festgelegt. Aber das hilft auch nicht weiter, wenn im Tarifvertrag nicht minutiös geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen ein Honorar bei welchem Betrag innerhalb dieser Honorarspanne liegen muss.
Dass die Tarifsituation für die Freien so viel schlechter ist als bei den Angestellten hat auch den Grund, dass es für Freie schwierig ist zu streiken, ohne ihre Existenz zu riskieren. Deshalb haben sich die Senderverbände in ver.di darauf verständigt, Gehaltstarife und Honorartarife gekoppelt aneinander zu verhandeln und abzuschließen. Nur so kann man gemeinsam ein ausreichendes Drohpotential aufbauen, um auch für die Freien etwas zu erreichen.
Der erste Abschluss im Bereich von ARD und ZDF gelang beim NDR. Ein guter Abschluss, zwar mit 21 Monaten Laufzeit, dafür aber werden die Gehälter am Ende der Laufzeit um durchschnittlich mehr als 4,6% höher liegen als bisher, das ergibt eine Tarifsteigerungsrate von über 2,6% pro Jahr und liegt damit – wenn auch nur knapp – über der aktuellen Teuerungsrate. Gut an diesem Abschluss ist auch, dass er mit einem Sockelbetrag von 75 € im Monat eine deutliche Sozialkomponente enthält. Aber dieser Abschluss gilt nur für die Angestellten, über die Honorare der Freien soll später verhandelt werden – mit welchem Faustpfand?
Inzwischen sind (in dieser Reihenfolge) auch Abschlüsse bei SWR, ZDF, DR und SR gelungen. Im Volumen zwar etwas niedriger als beim NDR und leider teilweise ohne Sozialkomponente. Aber es sind Abschlüsse für Angestellte und für Freie. Die Laufzeiten betragen allesamt 24 Monate (wie bei der TdL), allerdings ist die Tarifrate mit knapp 2,2% etwas höher als die bei der TdL mit nur etwa 1,9%.
Bezüglich des real Erreichten für die Freien unterscheiden sich die Abschlüsse durchaus; wo es bisher z.B. noch keine Honorarfortzahlung im Krankheitsfall gab, konnte sie jetzt – auch unter solidarischem Verzicht der Angestellten – gesichert werden. Das oben geschilderte Grundübel mit dem Produkt aus Betrag pro Auftrag und Anzahl der Aufträge, sowie mit den Mindesthonoraren ist aber auch diesmal noch nicht geknackt worden – schade! Bei den vielen noch ausstehenden Abschlüssen in den anderen Sendern wird genau darum gerungen.

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