Zum 1. April 2013 wurde die tarifliche Altersversorgung für Zeitschriftenredakteure bei Neueinstellungen umgestaltet und modernisiert. Darauf hatte sich der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) mit ver.di und dem DJV geeinigt. Damit sei eine Lösung gelungen, von der beide Seiten profitierten, erklärten die Tarifparteien übereinstimmend.
Für Redakteure, die nach dem Stichtag am 1. April 2013 erstmals beim Presseversorgungswerk versichert werden, werden insgesamt acht Prozent des Monatsgehaltes beim Presseversorgungswerk eingezahlt, wobei Verlag und Redakteur jeweils die Hälfte des Betrages übernehmen. Durch Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten wird dieser Betrag – anders als nach den bisherigen Regeln – weitgehend ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben abgeführt. Die Besteuerung erfolgt erst bei der Rentenauszahlung. Die neuen tariflichen Regelungen führen zu einem positiven Gesamteffekt, obwohl die Beiträge seitens der Versicherten nominell leicht stiegen. Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile bewirken eine Nettoerhöhung der Gehälter der Redakteure. Die Verlage sparen zusätzlich zu den verringerten Sozialversicherungsabgaben gegenüber dem früheren Beitragssystem einen Prozentpunkt ein.
Für die rund 6.000 Zeitschriftenredakteure, die schon heute beim Presseversorgungswerk versichert sind, wurden keine Änderungen vereinbart. Allerdings haben Redakteure, die nach dem 1.1.2005 erstmals versichert wurden, die Möglichkeit, bis Ende des Jahres in den neuen Tarif zu wechseln. Der „alte Vertrag“ verzinst sich dann beitragsfrei. Beide Altersversorgungssysteme wurden in einem Tarifvertrag vereint, der frühestens zum 31. März 2017 kündbar ist.