BGH: 45.000 Euro Honorarnachzahlung

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Ein freier Sportjournalist, der mehrere Jahre für die Ruhr Nachrichten arbeitete, erhält nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, dass nun vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt wurde, eine Honorarnachzahlung in Höhe von 45.000 Euro. Grundlage sind die gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie, die der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) Anfang März gekündigt hatte.

Wie zuerst der Branchendienst Meedia berichtete, hat der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde des Medienhauses Lensing, in dem die Ruhr Nachrichten erscheinen, am Freitag vergangener Woche zurückgewiesen, wonach das Urteil des OLG Hamm nun rechtskräftig ist. Ein dreijähriger Rechtsstreit ist damit beendet. Die 45.000 Euro Honorarnachzahlung wurden dem freien Sportjournalisten für mehr als 2.600 Texte und fast 600 Fotos zugesprochen, die in den Jahren 2010 bis 2013 von den Ruhr Nachrichten veröffentlicht worden sind. In der Summe enthalten sind sowohl Nachzahlungen wegen zu geringer als wegen komplett ausstehender Honorare nach Zweitveröffentlichung im Internet.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Österreich: Gefahr für die Pressefreiheit

In Österreich ist die extrem rechte FPÖ bei den Nationalratswahlen stärkste Kraft geworden. Noch ist keine zukünftige Koalition etabliert. Luis Paulitsch erklärt im Interview, welche Entwicklungen in der österreichischen Medienlandschaft zu erwarten sind, sollten die FPÖ und ihr Spitzenkandidat Herbert Kickl an der Regierung beteiligt werden. Paulitsch ist Jurist, Zeithistoriker und Medienethiker. Von 2019 bis 2024 war er Referent des Österreichischen Presserats, dem Selbstkontrollorgan der österreichischen Printmedien;  seit 2024 bei der Datum Stiftung für Journalismus und Demokratie.
mehr »

KI beinflusst Vielfalt in den Medien

Künstliche Intelligenz kann journalistische Texte in verschiedene Sprachen übersetzen und damit viel mehr Nutzer*innen ansprechen. Gleichzeitig kann sie aber auch Stereotype, die in diesen Texten enthalten sind, verfestigen. Gefahren und Chancen von KI-Anwendungen im Journalismus standen im Fokus der diesjährigen NxMedienkonferenz der Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM), die sich für mehr Vielfalt in den Medien einsetzen.
mehr »

ARD & ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein

Nachdem die Ministerpräsident*innen auf ihrer Jahreskonferenz Ende Oktober keinen Beschluss zur Anpassung des Rundfunkbeitrags ab 2025 fassten, haben heute ARD und ZDF Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßt die Initiative.
mehr »

AfD als Social Media Partei überschätzt

Eng vernetzt mit dem extrem- und neurechten Vorfeld und gezielt provozierend mit rassistischem Content: Die Landtagswahlkämpfe der AfD in Sachsen, Thüringen und Brandenburg waren von einer hohen Mobilisierung geprägt, auch über die sozialen Medien. Eine aktuelle Studie der Otto Brenner Stiftung (OBS) in Frankfurt am Main zeigt nun aber: die Auftritte der AfD auf Social Media sind weit weniger professionell als zuletzt häufig kolportiert und es gibt deutliche regionale Unterschiede.
mehr »