Ein freier Sportjournalist, der mehrere Jahre für die Ruhr Nachrichten arbeitete, erhält nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, dass nun vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt wurde, eine Honorarnachzahlung in Höhe von 45.000 Euro. Grundlage sind die gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie, die der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) Anfang März gekündigt hatte.
Wie zuerst der Branchendienst Meedia berichtete, hat der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde des Medienhauses Lensing, in dem die Ruhr Nachrichten erscheinen, am Freitag vergangener Woche zurückgewiesen, wonach das Urteil des OLG Hamm nun rechtskräftig ist. Ein dreijähriger Rechtsstreit ist damit beendet. Die 45.000 Euro Honorarnachzahlung wurden dem freien Sportjournalisten für mehr als 2.600 Texte und fast 600 Fotos zugesprochen, die in den Jahren 2010 bis 2013 von den Ruhr Nachrichten veröffentlicht worden sind. In der Summe enthalten sind sowohl Nachzahlungen wegen zu geringer als wegen komplett ausstehender Honorare nach Zweitveröffentlichung im Internet.