Blockadeausweg

Vermittlungsverfahren im RBB-Tarifstreit

Ungewöhnliche Situationen bedürfen ungewöhnlicher Maßnahmen: Nach wochenlangem Tarifstreit, angeheizt durch mehrere Warnstreiks der Beschäftigten, waren die Vergütungsverhandlungen im RBB komplett festgefahren.

Immer wieder hatte die Geschäftsleitung darauf beharrt, Gehalts- und Honorarfragen mit strukturellen Fragen zu verknüpfen. Für die Gewerkschaften ein absolutes „No Go“. Gewerkschaften und Geschäftsleitung entschieden sich daher Ende November, ein Vermittlungsverfahren einzuleiten. Beide Seiten benannten erfahrene Arbeitsrechtler als Vermittler. Die Gewerkschaften entschieden sich für Prof. Wolfgang Däubler, die Geschäftsleitung des RBB wählte Prof. Jutta Glock. Den Vorsitzenden standen jeweils fünf Vertreter des Arbeitgebers und der Gewerkschaften zur Seite. Zusammen bildeten sie die Vermittlungskommission.
Von diesem Schritt erhofften sich die Parteien einen Vorschlag, der den Tarifkonflikt beenden kann. Der RBB sagte im Vorfeld zu, einen von beiden Vermittlern getragenen Spruch zu akzeptieren. Dem Vermittlungsverfahren wurden strenge zeitliche Grenzen gesetzt: Am 2. Dezember hat es begonnen, innerhalb von zwei Wochen sollten die Vorsitzenden eine gemeinsame Empfehlung zur Beendigung des Tarifkonflikt erarbeiten. Deadline für die Vorlage eines Einigungsvorschlags ist der 16. Dezember (nach dem Erscheinungstermin von M). Für die Seite der Gewerkschaften wurde keine Annahmepflicht vereinbart, ebenso keine Friedenspflicht für die Zeit der Vermittlung. Stattdessen wurde ausgemacht, dass sie binnen fünf Tagen erklären würden, ob sie die Empfehlung annehmen oder ablehnen.
Bereits Anfang November hatte die Intendantin in einem Brief an die Vorsitzenden von ver.di und DJV darauf gedrungen, einen externen Schlichter hinzuzuziehen. ver.di hatte dies zunächst abgelehnt, da sie den gewohnten Verhandlungsweg für noch nicht ausgereizt hielt. Zu diesem Zeitpunkt wollte man sich das Heft des Handelns nicht durch eine Schlichtung aus der Hand nehmen lassen. „Wir haben aber weiter darüber diskutiert und uns schließlich entschlossen, uns auf ein Vermittlungsverfahren zu unseren Konditionen einzulassen“, sagt der zuständige ver.di-Sekretär Dietrich Peters. Entscheidend sei die Ansage der Intendantin gewesen, jeden Mittlerspruch anzunehmen. Offensichtlich habe man in der Geschäftsleitung die Verantwortung für den Ausgang der Verhandlungen nicht mehr selbst tragen wollen.
Die Forderungen von ver.di sind indes unverändert geblieben: Gehälter auf ARD-Niveau bei wertgleicher Erhöhung der Freien-Honorare und ein monatlicher Festbetrag als soziale Komponente. Zentral bleibt zudem das Anliegen, dass Vergütungsverhandlungen separat von Fragen des Manteltarifvertrags geführt werden.

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