Datenschutz auf Schwedisch

Erwähnung von Firmen im Internet ist untersagt

In Schweden wird die Datenschutzrichtlinie der EU streng ausgelegt. Homepages, die Firmen kritisieren, sollen verboten werden. „Auch Namen von Firmen sind personbezogen“, behauptet die Datenschutzbehörde. „Eine Katastrophe für die Meinungsfreiheit“, meinen Kritiker.

Im Herbst 1999 erschien eine Homepage, die sich gegen die schwedische Pelzindustrie und deren Umgang mit Pelztieren richtete. Auf der Page wurde eine Liste mit etwa 60 Namen von Firmen veröffentlicht. So wollte der Verein „Vernichtet die Pelzindustrie“ zu Aktionen gegen die Branche aufrufen. Kaum war die Seite auf dem Netz, als sich die Stockholmer Datenschutzbehörde einschaltete. Nicht wegen des Aufrufs zur Gewalt, sondern weil Namen von Firmen unerlaubt im Netz veröffentlicht waren. Allerdings gilt das Schwedische Datenschutzgesetz und die EU-Richtlinie zum Datenschutz eigentlich nur für physische Personen, nicht für Firmen oder der GmbHs. „Aber hinter jeder Firma steht ja meistens eine Person“, sagt der Generaldirektor der Behörde, Ulf Widebäck. „Deshalb betrachten wir auch die Nennung vom Firmennamen als personenbezogene Daten, die dem Gesetz unterliegen“.

Inzwischen ist der Fall bei der Staatsanwaltschaft gelandet. Der Generaldirektor hofft auf einen großen Erfolg im Gerichtssaal. Den hatte seine Behörde schon früher. Im April 1999 gelang es der Behörde, im Stockholmer Landgericht eine Geldstrafe für den Unternehmer Börje Ramsbro zu erkämpfen. Auf seiner Homepage hatte er Politiker und Finanzleute namentlich für die Bankkrise und Konkurse mehreren Firmen Anfang der 90er Jahre verantwortlich gemacht. Aber er wurde nicht wegen Ehrverletzung oder Verleumdung verurteilt, nur wegen unerlaubte Veröffentlichung von Namen.

„Ramsbros Veröffentlichung hatte einen journalistischen Zweck“, meinte sein Anwalt, Percy Bratt, und legte sofort Berufung ein. „Die EU-Richtlinie läßt ja journalistische, künstlerische oder literarische Veröffentlichungen im Netz zu“.

Im Dezember letzten Jahres legte auch die höhere Instanz das Urteil fest. Der Begriff „journalistisch“ solle nicht für jemanden gelten, der auch politische Ziele mit seiner Veröffentlichung vertrete. Ramsbros Veröffentlichung sei zwar journalistisch, so das Gericht, aber er habe auch die Absicht gehabt, einen „negativen Eindruck“ von den genannten Personen zu erwecken.

Das Urteil wird große Konsequenzen haben für die Homepages der Gewerkschaften, Umweltvereine, Amnesty und sogar für politische Parteien. Zukünftig werden sich nur Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen auf das Privileg der „journalistischen“ Tätigkeit im Netz berufen können.

Anklage gegen Krankenschwester: Sie nannte den Kirchenvorstand im Internet

Allerdings braucht die Datenschutzbehörde noch einige Präzedenzfälle. Deshalb geht Mitte März der nächste Prozeß los. In der Provinz SmOEland wurde eine Krankenschwester angeklagt, weil sie eine Homepage über ihre Kirchengemeinde veröffentlicht hat, ohne Zustimmung des Pfarrers und anderer genannter Personen. Allerdings sind ihre Texte lustig, und ihre Homepage enthält Musik sowie Zeichnungen. „Es könnte behauptet werden, daß die Homepage Kunst oder Literatur sei“, meint Generaldirektor Ulf Widebäck. „Aber unserer Meinung nach mangelt es an Qualität“.

Die beiden liberalen Parteien im Schwedischen Reichstag, „Folkpartiet“ und „Centern“, sind entsetzt über die Praxis der Behörde. Der Datenschutz entpuppt sich als Zensur, so die Liberalen. Deshalb haben die Parteien einen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem das Datenschutzgesetz nicht gegen die „Meinungsfreiheit der Bürger“ verwendet werden darf. Aber gegen die Liberalen bildete sich schnell eine Majorität der regierenden Sozialdemokraten, unterstützt von Konservativen.

„Datenschutz ist wichtiger als Meinungsfreiheit“, meint der Leiter der Konservativen im Parlament, Per Unckel.

Deshalb wird das Datenschutzgesetz jetzt auch so ausgelegt, dass es schwieriger wird, Akteneinsicht bei den Behörden zu bekommen, obwohl das Recht auf Akteneinsicht seit mehr als 200 Jahren im schwedischen Grundgesetz verankert ist. In den Registern der Stockholmer Regierungskanzlei wird es jetzt Journalisten und Bürger erschwert, z.B Akten zum Thema Asyl ausfindig zu machen. Gewisse Suchbegriffe sind im Computersystem einfach ausgeschaltet worden. Darauf reagiert sogar selbst die Chefin des Zentralarchivs, Mara Eiche, kritisch. „Die Informationen sind aber öffentlich und gar nicht als geheim eingestuft“, sagt sie.

Aber es geht noch weiter. Das schwedische Passregister, das auch dem uralten Recht auf Akteneinsicht unterliegt, soll nach Forderungen verschiedener Politiker, zukünftig geschlossen werden. Der konkrete Anlaß ist, dass Neonazis Paßbilder angefordert haben, um Mordanschläge gegen Polizisten verüben zu können. Allerdings benützen auch Journalisten das gleiche Register, um Personen in der Neonazi-Szene ausfindig zu machen. Deshalb freuen sich die Stockholmer Neonazis ganz besonders über die baldige Schließung. Das umstrittene Datenschutzgesetz, sagen sie, sei „saugut“.

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