DGB: Klare gesetzliche Regeln für Werkverträge

DGB-Gewerkschafter Reiner Hoffmann (Mitte) und Annelie Buntenbach bei der Aktion gegen Missbrauch von Werkverträgen. Foto: Gabriele Senft

Klares Wetter – klare Regeln: Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach machten sich heute in Berlin öffentlich für eindeutige gesetzliche Kriterien stark, um echte von unechten Werkverträgen zu unterscheiden. Vor dem Brandenburger Tor spielten sie sich die Karten zu.

Seit vergangenem November tritt der Gewerkschaftsbund mit der Kampagne „Finde den Fehler – Klare Regeln für Werkverträge“ an die Öffentlichkeit. In diesen Wochen finden dazu bundesweit Aktionen statt. Zentrales Element der Kampagne ist das bekannte Memory-Spiel, in diesem Fall mit überdimensionalen Foto-Karten: Auf den ersten Blick sind die dargestellten Personen – Logistikfachkraft, Krankenpflegerin oder Betonbauer – identisch, doch werden die Unterschiede im Text deutlich, etwa: „Saskia, 39, Ergotherapeutin, Stundenlohn 15,90 Euro“. Auf der Pärchen-Karte liegt das Entgelt lediglich bei 11,74 Euro pro Stunde. Unterschiede werden etwa auch bei Altersversorgung, Weiterbildung und Befristungen ausgemacht. Arbeitskräfte, die – häufig über Werkverträge getarnt – bei Drittfirmen beschäftigt sind, bekommen in der Regel weniger Lohn, haben schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Rechte. Auch im Medienbereich sind solche Missstände hinlänglich bekannt.

Beschäftigten müsse es gesetzlich erleichtert werden, Missbrauch zu beweisen, erklärten die Gewerkschafter auch mit Hinblick auf die Gesetzesnovelle, die Bundesarbeitsministerin Nahles zu Werkverträgen und Leiharbeit vorbereitet.

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