Nach 16stündigen „zugespitzten und zähen Verhandlungen“ in der achten Runde haben ver.di und der Arbeitgeberverband der Druckindustrie am frühen Morgen des 3. Mai ein Ergebnis für die 134.000 Beschäftigten der Branche in Deutschland erzielt. Das Hauptergebnis: Der komplette Manteltarifvertrag gilt rückwirkend ab 1. Oktober 2018 wieder. Die Entgelte steigen in drei Stufen bis 2021.
Die Arbeitgeber in der Druckindustrie hatten den Manteltarifvertrag, der unter anderem die 35-Stunden-Woche und Maschinenbesetzungen festschreibt, zum 30. September 2018 gekündigt. Die Argumentation: Die Reglungen seien veraltet und starr. Verändert werden sollte die Arbeitszeit – mit Verlängerung bis zu 40 Stunden. Es ging dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm) auch um eine Reduzierung der Maschinenbesetzung und darum, Zuschläge und Sonderzahlungen zu kürzen. Gegen diese Zumutung, Arbeitsbedingungen zu verschlechtern und Einkommen zu kürzen, wehrten sich Beschäftigte und ver.di nach Ende der Friedenspflicht bundesweit mit zahlreichen Aktionen und Warnstreiks in etwa 50 Druckbetrieben. Die Erhaltung des Manteltarifvertrages hatte bei den gewerkschaftlichen Forderungen oberste Priorität. Aber auch unzureichende Entgeltangebote wurden abgelehnt. Zwischenzeitlich waren die Verhandlungen gänzlich festgefahren, wollten die Arbeitgeber auch die Lohnrunde nur fortführen, wenn ver.di auf das Streikrecht für den Manteltarifvertrag verzichtete.
Umso schwerer wiegt das jetzige Ergebnis. Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke erklärte, damit seien „massive Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen verhindert“ worden. „Nur der ausdauernde Streikdruck in den Betrieben hat die Spaltung der Belegschaften verhindert und einen akzeptablen Lohnabschluss möglich gemacht.“
Nicht nur der Manteltarifvertrag wird mit seinen Anhängen rückwirkend ab 1. Oktober 2018 wieder unverändert für zwei Jahre in Kraft gesetzt. Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen sollen ab 1. Mai 2019 um 2,4 Prozent, ab 1. Juni 2020 um weitere zwei Prozent und zum 1. Mai 2021 noch einmal um ein Prozent erhöht werden. Vereinbart wurde eine Laufzeit des Entgelttarifvertrages vom 1. September 2018 bis zum 31. August 2021.
ver.di und der bvdm vereinbarten für die nächsten Monate weitere Gespräche, bei denen es auch um die Forderung der Gewerkschaft nach einer Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge gehen soll. Wird dabei keine Verständigung über eine Neuregelung des Manteltarifvertrags erzielt, gilt dieser Vertrag auch nach dem 1. Mai 2021 weiter.
Über das Verhandlungsergebnis vom 3. Mai vereinbarten die Tarifvertragsparteien eine Erklärungsfrist bis zum Monatsende.
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