Gericht stärkt freie Journalisten

Die Rahmenvereinbarung für Autoren des Zeit-Verlags ist vom Tisch. Das Landgericht Hamburg hat die Verwendung dieser „Vereinbarung“ dem Zeit-Verlag jetzt untersagt (Az. 312 O 224/10). Die Richter gaben damit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von DJV und dju in ver.di in vollem Umfang statt.

Nach dem Hamburger Urteil darf der Zeit-Verlag von seinen Autorinnen und Autoren nicht verlangen, dass sie gegen ein abschließendes Pauschalhonorar ihre Rechte, zumal für die Vergangenheit, an den Verlag abtreten. Auch die von dem Verlag verlangte Kombination dieser Regelung mit der Einräumung sämtlicher Rechte zur weltweiten Nutzung für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist ist dem Verlag untersagt worden.
„Das Urteil bestätigt erneut unsere Rechtsauffassung und stärkt die freien Journalistinnen und Journalisten“, erklärte dju-Geschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen. DJV und dju hatten erst kürzlich vergleichbare Urteile gegen die Bauer Achat KG beim Landgericht Hamburg und in Berlin ein Urteil des Kammergerichts gegen den Axel Springer Verlag erwirkt, wonach einmalige Pauschalhonorare gegen eine weitgehende Übertragung von Urheberrechten für unzulässig erklärt wurden. Auch wenn alle Urteile noch nicht rechtskräftig sind, machen die Gerichte doch unmissverständlich deutlich, dass die Urheber an allen Nutzungen ihrer Werke finanziell angemessen zu beteiligen sind.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Recherche wird zur Superkraft

Recherche-Koryphäen wie Thomas Leif und Hans Leyendecker machten das Netzwerk Recherche groß. Kollegialer Austausch und Kooperation ermöglichen den mittlerweile rund 1300 Mitgliedern auch bei starken Windböen von rechts, weiterhin harte Fakten für die gemeinsame Wirklichkeitsdeutung zu recherchieren, die lebenswichtig für eine Demokratie sind. Diese selbstbewusste Haltung prägte die Jahrestagung „Superkraft Recherche“ zum 25. Geburtstag der Journalist*innenvereinigung.
mehr »

Kartellrecht mit kleinen Ausnahmen

Presseverlage sollen dauerhaft vom Kartellverbot ausgenommen werden, wenn sie außerhalb des redaktionellen Bereichs kooperieren wollen. So steht es im Referentenentwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Kooperationen im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sollen aber nicht erleichtert werden.
mehr »

Streik in vier großen ARD-Anstalten

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erhöht deutlich den Druck auf mehrere große ARD-Sender in den laufenden Tarifverhandlungen. Bereits seit Mittwochmorgen finden Streiks im WDR und im SWR statt, von Donnerstag (18. Juni 2026) an auch im BR und im NDR.
mehr »

Warnstreik beim SWR

In der Gehaltstarifrunde für die rund 3.500 festangestellten Beschäftigten und über 1.000 freien Mitarbeiter*innen des SWR ruft ver.di am Mittwoch und Donnerstag (17. und 18. Juni) zu einem zweiten Warnstreik auf.
mehr »