Gericht stärkt freie Journalisten

Die Rahmenvereinbarung für Autoren des Zeit-Verlags ist vom Tisch. Das Landgericht Hamburg hat die Verwendung dieser „Vereinbarung“ dem Zeit-Verlag jetzt untersagt (Az. 312 O 224/10). Die Richter gaben damit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von DJV und dju in ver.di in vollem Umfang statt.

Nach dem Hamburger Urteil darf der Zeit-Verlag von seinen Autorinnen und Autoren nicht verlangen, dass sie gegen ein abschließendes Pauschalhonorar ihre Rechte, zumal für die Vergangenheit, an den Verlag abtreten. Auch die von dem Verlag verlangte Kombination dieser Regelung mit der Einräumung sämtlicher Rechte zur weltweiten Nutzung für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist ist dem Verlag untersagt worden.
„Das Urteil bestätigt erneut unsere Rechtsauffassung und stärkt die freien Journalistinnen und Journalisten“, erklärte dju-Geschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen. DJV und dju hatten erst kürzlich vergleichbare Urteile gegen die Bauer Achat KG beim Landgericht Hamburg und in Berlin ein Urteil des Kammergerichts gegen den Axel Springer Verlag erwirkt, wonach einmalige Pauschalhonorare gegen eine weitgehende Übertragung von Urheberrechten für unzulässig erklärt wurden. Auch wenn alle Urteile noch nicht rechtskräftig sind, machen die Gerichte doch unmissverständlich deutlich, dass die Urheber an allen Nutzungen ihrer Werke finanziell angemessen zu beteiligen sind.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »