Gestreikt, gehofft, gebangt und gewonnen

Ende des Streiks in Dresden – ein Erfolg für die Belegschaft und die Pressefreiheit

Gruner+Jahr hatte eine „neue“ Geschäftsidee für die „Sächsische Zeitung“: Kosten sparen, Lokalredaktionen in eigenständige Gesellschaften auslagern, Bezahlung der Mitarbeiter der Marktlage und der Höhe der Arbeitslosenzahlen in der Region anpassen, Druck auf Mitarbeiter ausüben, Betriebsrat entmachten und die Streikbereitschaft eindämmen.

Dieses Konzept mussten sie wieder in eine Schublade stecken, weil Redakteurinnen, Redakteure und Verlagsangestellte 25 Tage lang dagegen streikten (siehe auch M 12/99). Auch wenn das Scheitern von Tarifverhandlungen die Gewerkschaften zum Streik aufrufen ließ, ging es doch in erster Linie um die Zurücknahme der Ausgliederungen von sechs Lokalredaktionen und Anzeigentreffpunkten und der Verhinderung der damit verbundenen Tarifflucht.

Für die Verhandlungsführer der Gewerkschaften und für den Betriebsrat war es ein zähes Ringen um einen Erfolg. Für die Streikenden ein Auf und Ab der Gefühle, Hoffen, Bangen, Zusammenrücken, aber auch eine Zeit, kreatives Potenzial freizulegen, um eine bundesweite Öffentlichkeit für den Streik zu erreichen. Und das ist ihnen gelungen.

Frank Werneke und Michael Kopp für die IG Medien und Hubert Engeroff und Gerda Theile für den DJV standen an der Spitze der Verhandlungskommission. Am 20. Dezember wurde über den ausgehandelten Kompromiss urabgestimmt. Die Gewerkschaftsmitglieder nahmen ihn an. Dass es am Ende auch Zugeständnisse an G+J gab, war nicht zu umgehen. Sie kämpften schließlich um die Wahrung ihres Gesichtes. Die Rücknahme der ab 1. Dezember vollzogenen Ausgliederung wurde mit dem Streik nicht erreicht. Die Bedingungen für die drei Redaktions- und Verlagsgesellschaften in Pirna, Freital und Bautzen wurden aber so gestaltet, dass sich die Ausgliederungen für die Geschäftsführung der SZ nicht mehr rechnen, wie es so schön heißt. Eine Kosteneinsparung durch Umgehung des Tarifvertrages wurde nicht erreicht.

Für alle Beschäftigten in den ausgegliederten Gesellschaften gilt unbefristet der Haustarif der SZ und sie nehmen an allen tariflichen Änderungen, auch an den Gehaltssteigerungen teil.

Und wichtig für die Pressefreiheit auch in den kleinen Redaktionsgesellschaften ist die in den Tarifvertrag aufgenommene umfangreiche Regelung zur Sicherung der journalistischen Unabhängigkeit entsprechend der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (siehe Seite 15).

Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • Der Haustarif gilt unbefristet für alle Beschäftigten in den ausgegliederten Regionalgesellschaften.
  • Änderungskündigungen für die Beschäftigten in den Regionalgesellschaften mit dem Ziel, tarifliche Rechte zu unterlaufen, sind dauerhaft ausgeschlossen.
  • Für die Regionalgesellschaften in Bautzen, Pirna und Freital wird die Ausgliederung bis zum 31. 12. 2000 als Testphase vereinbart. Der Betriebsrat wird über Verlauf und Ergebnisse der Testphase rechtzeitig und umfassend informiert. Beim Scheitern des Tests besteht ein Rückkehrrecht zum DD+V und ein Recht auf vergleichbare Beschäftigung bis zum 31. 12. 2001.
  • Sicherstellung der journalistischen Unabhängigkeit.
  • Zur Zukunftssicherung des Dresdner Druck- und Verlagshauses wird eine paritätisch besetzte Zukunftskommission gebildet.
  • Geschäftsführung sichert zu, dass durch die Erstellung der Lokalteile in den Regionalgesellschaften keine Arbeiten der zentralen DD+V Abteilungen verlagert werden.
  • Keine weitere Ausgliederungen in andere und nicht tariflich gebundene Unternehmen.
  • Aufnahme von Verhandlungen mit den Gewerkschaften ab 2001 für die neu hinzukommenden Beschäftigten in den Regionalgesellschaften.
  • Alle Regelungen für die drei Regionalgesellschaften werden auch auf weitere denkbare Ausgliederungen übertragen.
  • Für den Betriebsrat gilt ein Übergangsmandat in den Regionalgesellschaften bis 31. 12. 2000. Gewerkschaften und Betriebsrat gehen davon aus, dass es sich beim DD+V und den Regionalgesellschaften weiterhin um einen einheitlichen Betrieb handelt, ein Gerichtsverfahren klärt die über diesen Zeitpunkt hinausgehende Zuständigkeit des DD+V-Betriebsrates.
  • Vereinbarung eines umfassenden Maßregelungsverbotes.
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