Großbritannien droht Verschärfung der Datenspeicherung

Massives Abgreifen von Daten: Ja, bitte – aber nur, wenn alles ordentlich rechtsstaatlich legitimiert ist. So lässt sich der derzeitige Stand der Datenschutzdebatte in Großbritannien zusammenfassen. Im September will Innenministerin Theresa May den Entwurf für ein neues Gesetz zum Kommunikationsverkehr und zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Seit Mitte Juni liegen dafür Reformvorschläge auf dem Tisch.

Die gesetzlichen Regelungen für staatliche Abhörmaßnahmen im weitesten Sinne – also einschließlich Vorratsdatenspeicherung und Zugriffe auf Computer, E-Mailkonten –
sind in Großbritannien derzeit nur durch einen Flickenteppich von Gesetzen geregelt. Das führt oft zu Konflikten mit dem Europäischen Gerichtshof, der das Grundrecht auf Privatsphäre restriktiver handhabt, als das auf der Insel der Fall ist.
Der Regierung unter Premierminister David Cameron ist all das ein Dorn im Auge. Sie möchte möglichst alles dürfen. Auch Verschlüsselungstechniken würde sie am liebsten kriminalisieren oder technisch nutzlos machen. Im Januar erklärte Cameron: „Es darf keine Kommunikationsmethoden geben, in die die Regierung nicht einsehen kann.“

Seit 2014 werden geheimdienstliche und polizeiliche Zugriffe auf privaten Kommunikationsverkehr sowie die Vorratsdatenspeicherung durch ein innerhalb von nur zwei Tagen durch das Parlament geprügeltes Gesetz geregelt, den so genannten Data Retention and Investigative Powers Act (DRIPA). Es wurde notwendig, weil der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene für rechtswidrig erklärt hatte. Das Gericht hatte aber eine Hintertür in Form der Möglichkeit von Regelungen auf nationalstaatlicher Ebene offen gelassen.
Doch DRIPA konnte parlamentarisch nur durchgesetzt werden, indem eine so genannte „Sonnenuntergangsklausel“ eingebaut wurde. Diese setzt fest, dass das DRIPA-Gesetz Ende 2016 ausläuft. Bis dahin muss Ersatz gefunden werden. Deshalb soll es aus dem Hause von Innenministerin Theresa May im September einen neuen Gesetzesentwurf geben, der dann zunächst von einem noch zu gründenden britischen Parlamentsausschuss beraten werden soll.
Vorarbeit für ein solches Gesetz wurde vom hochrangigen Richter David Anderson in seiner Funktion als unabhängiger Gutachter für Terrorismus-Gesetzgebung geleistet. Der legte Mitte Juni einen umfassenden Bericht mit Reformvorschlägen vor. Darin kritisiert er die gegenwärtige Gesetzgebung als undemokratisch und langfristig nicht tolerierbar. In einem neuen Gesetz müsste vor allem festgelegt werden, dass jegliche Abhörmaßnahmen zuvor von Richtern eines zu bestellenden Komitees genehmigt werden müssten. Bislang werden solche Entscheidungen auf Ministerebene getroffen.

Gesetzt den Fall, dass ein solches Komitee eingeführt wird, hält Anderson weitreichende Eingriffe des Staates in das Briefgeheimnis für sinnvoll. Dazu gehört die Speicherung von Nutzeraktivitäten im Internet und auch die massenhafte Speicherung von Daten durch Geheimdienste. Das Komitee soll auch darüber entscheiden dürfen, ob Firmen ihre Verschlüsselungsschlüssel an den Staat ausliefern müssen oder nicht. Dafür fordert Anderson einen speziellen Durchsuchungsbefehl.
Den Geheimdiensten sind selbst diese Gesetzesvorschläge zu umständlich. Um „den Terror“ bekämpfen zu können, müsse man schnell und flexibel zuschlagen können, heißt es aus der Kommunikationszentrale der Regierung, dem Government Communications Headquarters (GCHQ). „Der Terror“ sind offenbar auch Journalisten. Allein zwischen März und Juni dieses Jahres wurden laut Regierungsangaben zwei Redaktionen durch die Polizei abgehört. Grund genug, die Diskussion um die geplanten neuen Gesetze sehr genau zu beobachten.

 

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