Höhere Gagen für Filmschaffende

ver.di und die Allianz deutscher Produzenten für Film und Fernsehen haben sich am 7. April in der fünften Verhandlungsrunde auf ein Tarifergebnis geeinigt, das insgesamt eine Erhöhung von 4,7 Prozent vorsieht. In zwei Stufen werden die Gagen ab dem 1. Juli 2014 zunächst um 2,2 Prozent und ab Jahresbeginn 2015 um weitere 2,5 Prozent erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrages wurde bis Ende 2015 festgelegt.

„Flammende Aktion“ gegen schlechte Arbeitsbedingungen der Filmschaffenden im Sommer 2013 Foto: Kersten Hüttner
„Flammende Aktion“ gegen schlechte
Arbeitsbedingungen der Filmschaffenden
im Sommer 2013
Foto: Kersten Hüttner

Die Gagen für Szenenbildner werden im Juli dieses Jahres zusätzlich zu dem Verhandlungsergebnis um einen Sockelbetrag von 75 Euro angehoben. Neben den Gagenerhöhungen tritt der Tarifvertrag für die etwa 25.000 Filmschaffenden in einer redaktionell erneuerten Fassung mit zahlreichen Verbesserungen rückwirkend zum Januar 2014 wieder in Kraft. „Die Arbeitsbedingungen für Filmschaffende werden durch die getroffenen Vereinbarungen erneut verbessert, indem wir die Arbeitszeiten an vielen Dreh- und Arbeitstagen begrenzen, Pausen verlängern und Zuschläge für lange Arbeitstage erhöhen“, bewertet ver. di-Tarifsekretär Matthias von Fintel den Abschluss positiv. „Die Tariferhöhungen bleiben deshalb hinter denjenigen für öffentlich-rechtliche Sender etwas zurück, sie können sich mit einer Erhöhung um 4,7 Prozent innerhalb der nächsten acht Monate aber gut sehen lassen.“ Das Verhandlungsergebnis sieht für den Manteltarifvertrag vor, dass die maximale Arbeitszeit von 12 Stunden an deutlich weniger Drehtagen auf 13 Stunden pro Tag verlängert werden kann, bei Fernseh-Produktionen künftig nur noch an 40 Prozent und bei Kinoproduktionen an 80 Prozent der Drehtage. Zudem wird die Hauptpause von 30 auf 45 Minuten verlängert und die zweite Pause bei langen Arbeitszeiten auf eine weitere halbe Stunde, die insgesamt nicht zur Arbeitszeit zählen. Außerdem werden die Zuschläge für die 13. Stunde des Tages auf 60 Prozent erhöht.
Das Tarifergebnis sei auch der aktiven Unterstützung der Filmschaffenden und ihren öffentlichkeitswirksamen Aktionen zu verdanken, zu denen die ver.di FilmUnion zusammen mit dem Bundesverband Filmschnitt Editor (BFS), der Berufsvereinigung Filmton (bvft) und der Schauspieler-Gewerkschaft BFFS aufgerufen hatte, so Fintel. Es werde von entscheidender Bedeutung sein, dass die Produktionsfirmen und die Fernsehsender diese Tarifverbesserungen entsprechend umsetzen und nicht stattdessen durch weniger Drehtage und gedeckelte Budgets auf die Einkommen der Filmschaffenden drücken. „Wir werden das kritisch und aufmerksam beobachten“, betonte der Gewerkschafter.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Top Tarifergebnis im Kino

In den Tarifverhandlungen mit der Kino-Kette UCI (United Cinemas International GmbH) wurde am 19. Februar 2024 ein Tarifergebnis erzielt, das an vielen Stellen die ver.di-Forderungen erreicht, so auch den Einstiegslohn von 14 Euro. In der anschließenden Befragung der Mitglieder bis zum 4. März gab es keinerlei Ablehnung. Somit beschloss auch die ver.di-Tarifkommission einstimmig die Annahme des Tarifergebnisses.
mehr »

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
mehr »

Honoraruntergrenzen bei der Kulturförderung

Claudia Roth will ein Versprechen einlösen und Mindeststandards für Honorare von Freien bei der Kulturförderung des Bundes sichern. Laut Ampel-Koalitionsvertrag von 2021 sollten öffentliche Gelder für die Kultur an faire Vergütung gekoppelt sein. Nun, so die Kulturstaatsministerin, werden „für den Kernbereich der Bundeskulturförderung“ Mindesthonorare für Künstler*innen und Kreative eingeführt.
mehr »

Verwaltungsräte treten aus dem Schatten

Die Verwaltungsräte der Öffentlich-rechtlichen Sender sind mächtig. Sie überwachen und kontrollieren die Geschäftsführung des Intendanten oder der Intendantin, soweit es nicht um die inhaltliche Gestaltung des Programms geht. Außerdem legen sie den Haushaltsplan und den Jahresabschluss fest, kontrollieren die Beteiligung an Unternehmen und vieles mehr. Ihre Beschlüsse fassen sie nicht öffentlich.
mehr »