kommentiert & aufgespießt: Keine Störer & Drum prüfe …

Keine Störer

Von Theo Schneider | Übergriffe auf Journalisten am Rande von Neonazi-Veranstaltungen gehören seit einiger Zeit auch in Berlin zur traurigen Realität. Zu einem Vorfall mit gerichtlichem Nachspiel kam es am 29. November 2008 am Rande einer NPD-Veranstaltung im Bezirk Lichtenberg, als drei Pressefotografen von den Besuchern beleidigt und bedroht wurden. Die Reaktion der anwesenden Berliner Polizei betraf damals jedoch nicht die Neonazis, sondern richtete sich mit einem Platzverweis gegen die drei Journalisten. Ihre Tätigkeit würde die Neonazis stören und gleichzeitig die Arbeit der Polizei behindern, indem sie diese „als Rückendeckung missbraucht hätten“, hieß es in der Begründung. Zudem stellte die Polizei die Behauptung auf, „eine journalistische Tätigkeit sei nicht erkennbar“, da die Kamera nur betätigt werden würde, um die NPD-Besucher mit dem Blitzlicht zu provozieren. Das Vorzeigen der Presseausweise konnte die Beamten damals nicht von ihrer Entscheidung abbringen.
Ein skandalöses Vorgehen, empfand einer der Betroffenen und erstattete nicht nur Anzeige gegen die Neonazis wegen Beleidigung, sondern ging auch gerichtlich gegen den Platzverweis vor. Mit Erfolg, wie das Berliner Verwaltungsgericht nun in seinem Urteil entschied. Es wandte sich gegen die Einschätzung der Beamten, die Journalisten seien als „Störer“ zu bewerten, da sich diese „zweifelsfrei rechtmäßig“ verhalten hatten. Für die Annahme der Polizei, die journalistische Tätigkeit sei nur vorgeschoben, „gab es keine ausreichenden Anhaltspunkte“, heißt es in der Entscheidung. So überzeugte die abenteuerliche Konstruktion des provokanten Anblitzens der Neonazis das Gericht nicht. „Eine solche Einschätzung, dass ein Blitz ausgelöst wurde, ohne Fotos machen zu wollen, ist von außen gar nicht möglich, es sei denn, der Kläger hätte in die entgegengesetzte Richtung oder in den Himmel geblitzt“. Dass die Anwesenheit der Journalisten die Teilnehmer provoziere, da es sich bei ihnen nach „Beamten des Landeskriminalamts mit Szenekenntnis“ um „militante Antifa-Aktivisten“ handeln soll, war für den Richter ebenfalls nicht stichhaltig, denn „auch militante Antifa-Aktivisten können gleichzeitig für die ihnen nahe stehende Presse arbeiten.“
Das Gericht bewertete stattdessen das Handeln der Polizei als rechtswidrigen Eingriff in die Pressefreiheit, schließlich hatte das Fotografieren „zu keiner spürbaren Behinderung des Polizeieinsatzes geführt“. In diesem Sinne ist das Urteil richtungsweisend, da es Journalisten, die in der rechtsextremen Szene recherchieren, den Rücken stärkt und klarstellt, dass das Berichten und Dokumentieren von solchen Veranstaltungen eben keine Störung sind.


Drum prüfe …

Von Helma Nehrlich | Leiharbeit wird hierzulande als Lohndumping-Instrument eingesetzt, auch in Zeitungsverlagen. In einer Kleinen Anfrage listeten kürzlich Parlamentarier der Linken Tageszeitungen auf, die das praktizieren – von Aachener Zeitung/Aachener Nachrichten bis Wiesbadener Kurier und Wilhelmshavener Zeitung. Die betroffenen Journalistinnen und Journalisten seien ohne Presseversorgung und etwa 30 Prozent unter Tarifniveau bezahlt, Kollegen zweiter Klasse also.
Ausdrücklich genannt wird die Märkische Oderzeitung – als Beispiel, „wie weit diese Praxis gehen kann“. Bekanntlich hat die Märkische Verlags- und Druckhaus GmbH & Co. KG im Frühjahr 2009 die gesamte Redaktion mit etwa 100 Beschäftigten in die hauseigenen Leiharbeitsfirma MOZ Redaktion GmbH ausgelagert. Die Parlamentarier kritisieren den Druck auf die innere Pressefreiheit und eine „erhebliche disziplinierende Wirkung auf die Leiharbeiter“. Tatsächlich haben – das steht nicht in der Anfrage – die Redakteurinnen und Redakteure in Frankfurt/Oder Abschläge per Änderungskündigungen nahezu geschlossen akzeptiert.
Die Bundesregierung antwortete pflichtgemäß. Zunächst mit der Versicherung, dass Zeitarbeit als flexibles Instrument der Arbeitsmarktpolitik für Unternehmen geeignet sei, „kurzfristig auf einen erhöhten Arbeitskräftebedarf zu reagieren“. Die alte Leier, jedoch weiter: Sofern das Instrument Zeitarbeit „dauerhaft dazu genutzt wird, Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer zu deutlich schlechteren Bedingungen als die Stammbelegschaft zu beschäftigen, entspricht dies nicht den Intentionen des Gesetzgebers.“ Das sind andere Töne. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen will gar mit einer Gesetzesnovelle gegen den Missbrauch von Leiharbeit vorgehen.
Ihr sitzt auch die Zeit im Nacken. Ab Ende April 2011 dürfen Arbeitskräfte aus den EU-Beitrittsstaaten unbegrenzt auf den Markt strömen. „Heute schon werben polnische Firmen sehr aktiv in Berlin mit Stundenlöhnen von drei bis vier Euro“, so die Ministerin kürzlich. Zwar ist die Gefahr gering, dass bald Redakteure aus dem Nachbarland Lokalnachrichten für Eberswalde und Strausberg stricken. Und auch mit einem Mindestlohn für Leiharbeiter würde sich bei der Märkischen Oderzeitung nichts ändern. Da müsste schon ein kategorisches „Equal Pay“ ohne Schlupflöcher her. Danach sieht es jedoch nicht aus. Doch, so erneut die Antwort der Bundesregierung, arbeite das MOZ-Zeitarbeitsunternehmen laut Bundesagentur für Arbeit bisher ohne Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Das soll nun die zuständige Zollverwaltung prüfen.

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