Kündigung von Streikenden im Metropolis Kino

Im Kölner Metropolis Kino traten die Beschäftigten im November zweimal in den Warnstreik. Sie fordern eine Tarifanbindung an den Bundesmanteltarifvertrag, vereinbart zwischen ver.di und dem HDF-Kino e.V. und die Anwendung des Entgelttarifvertrages des Cinedom Köln. Das heißt konkret, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Urlaub, ein schriftlicher Arbeitsvertrag und ein höherer Stundenlohn. Catherine Laakmann, Geschäftsführerin der Kinos Rex am Ring und Metropolis, verweigert seit August den Dialog mit den Beschäftigten. Mehr noch, sie schreckt auch nicht davor zurück, Streikteilehmern nach dem ersten Warnstreik zu kündigen und damit das grundgesetzlich verbriefte Streikrecht zu verletzen. „Was ist das für ein Demokratieverständnis?”, fragt ver.di-Sekretär Stephan Otten. „Was hier passiert, ist reine Willkür!” Diese Rechnung werde nicht aufgehen, sagt Julia Meschky aus dem Metropolis. Die Beschäftigten werden ihrer Forderung nach einem Tarifvertrag durch weitere Warnstreiks Nachdruck verleihen.

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Das Bekenntnis zur Gleichstellung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt sich unter anderem im Vorhandensein von Gleichstellungsbeauftragten. Grundlage ist die jeweils entsprechende gesetzliche Regelung der Bundesländer, in denen die Sender angesiedelt sind. Gleichstellungsbeauftragte sollen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), die Beschäftigten vor Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechtes zu schützen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchzusetzen.
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Safer reporting: Schutzkodex auf der re:publica

Das gesellschaftliche Klima ist eines der ganz großen Themen auf der diesjährigen Digitalmesse re:publica in Berlin. Auch Journalist*innen sind zunehmend Hass und Bedrohungen ausgesetzt – bei der Recherche, auf Demos oder in sozialen Medien. Das gefährdet nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Pressefreiheit insgesamt.  Dagegen hilft der Schutzkodex.
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„Das Arbeitsklima ist extrem hart“

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AfD-Einstufung zwingt Rundfunkgremien zum Handeln

Das zunächst unter Verschluss gehaltene Gutachten des Verfassungsschutzes, welches zur Einstufung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Partei“ führte, wurde nunmehr durch Medien veröffentlicht. Innenminister Dobrindt ließ zunächst offen, inwiefern juristische Schritte gegen die Veröffentlichung geplant seien. Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Bundesvorstand von ver.di, begrüßt, dass nun öffentlich über das Zustandekommen der Einstufung diskutiert werden kann.
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