Manteltarifvertrag gilt unverändert weiter

In Bayern und in NRW haben sich die Tarifvertragsparteien sowohl beim Entgelt als auch beim Manteltarifvertrag für die Angestellten in den Zeitschriftenverlagen geeinigt.

Bayern. Beim Entgelt wurde eine Erhöhung von 2,9 Prozent ab Juli 2012 vereinbart – bei einer Laufzeit von 20 Monaten bis zum 31. Oktober 2013. Und der seit vielen Monaten arbeitgeberseitig gekündigte Manteltarifvertrag (MTV) wird jetzt ohne jegliche Verschlechterung bis 31. Dezember 2014 wieder in Kraft gesetzt. Zur Erinnerung: noch in der ersten Verhandlung im März 2012 hatten die Arbeitgeber auf 10 Prozent Einsparung im Bereich der tariflichen Personalkosten bestanden und dabei vorrangig eine unbezahlte Arbeitszeitverlängerung von 35 auf 38 Stunden pro Woche gefordert. Das ist vom Tisch: bis Ende 2014 wird sich am Manteltarifvertrag nichts ändern.

Nordrhein-Westfalen. Die Verleger und ver.di haben sich auch in NRW auf einen neuen Gehalts- und Lohntarifvertrag für die Beschäftigten in Buch- und Zeitschriftenverlagen verständigt. Danach werden die Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen ab 1. Juli 2012 um 2,8 Prozent erhöht. Der Gehalts- und Lohntarifvertrag hat eine Laufzeit von 18 Monaten und kann mit einer Frist von einem Monat erstmals zum 31. Dezember 2013 gekündigt werden.
In NRW wurde zu Verhandlungsbeginn von Arbeitgeberseite erneut auf die seit langem existierende Forderung nach einer Verlängerung der Arbeitszeit auf 40 Stunden hingewiesen. Beim Gehalt wurden lediglich 2,5 Prozent ins Gespräch gebracht. Für ver.di war das nicht akzeptabel. Auch in NRW bleibt der Manteltarifvertrag nun bestehen. Er kann mit einer Frist von drei Monaten erstmals zum 31. Dezember 2014 gekündigt werden.

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