Mit Streiks erkämpft

Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis an Zeitungsredaktionen

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di hat in der elften Verhandlungsrunde mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am 24. April eine Tarifeinigung für die rund 14.000 Redakteurinnen und Redakteure sowie Freie und Pauschalisten bei Tageszeitungen erzielt.

 Foto: ver.di
Foto: ver.di

Demnach sollen die Gehälter zum 1. Mai 2014 um 2,5 Prozent und zum 1. April 2015 ein weiteres Mal um 1,5 Prozent erhöht werden. Die Honorare für Freie steigen zum 1. Juni 2014 und zum 1. Mai 2015 jeweils um 1,8 Prozent. Erstmals ist es auch gelungen, eine entsprechende Erhöhung der Pauschalen tarifvertraglich durchzusetzen. Diese ist allerdings begrenzt auf eine Erhöhung der Monatspauschale um bis zu 40 Euro. Der neue Gehaltstarifvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2015. Er gilt ab Oktober 2014 auch für die Onliner in den Redaktionen.
„Wir haben eine lange und schwierige Tarifauseinandersetzung hinter uns. Die Verlegervertreter wollten bis zur letzten Minute spürbare Kürzungen durchsetzen. Mit insgesamt vier Prozent mehr Geld, einer Einbeziehung der Onliner in die Redakteurstarife und durch einen neuen Manteltarifvertrag für fünf Jahre abgesicherte Arbeitsbedingungen haben wir aber am Ende ein vertretbares Ergebnis erzielt“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke. Jetzt entscheiden die Mitglieder über das Verhandlungsergebnis. „Jede Stimme zählt“, betont Frank Werneke.
Die langwierigen Verhandlungen wurden von einer eindrucksvollen Streikbewegung getragen, von weit über tausend Festangestellten und Freien, in mehreren Streikwellen von Oktober vorigen Jahres bis zur Woche vor Ostern 2014. Nur mit Hilfe dieser kämpferischen Aktionen sei der BDZV dazu bewegt worden, seine massiven Widerstände gegen eine tragfähige Einigung aufzugeben. „Die Berufsgruppen bleiben weitgehend erhalten und werden nicht, wie von den Verlegervertretern bis zuletzt gefordert, im Volumen über die Berufsjahre um bis zu vierzehn Prozent abgesenkt. Die neue Berufsgruppe für Einsteiger ohne journalistische Ausbildung bleibt auf zwei Jahre beschränkt und wird nicht zur dauerhaften Leichtlohngruppe. Das war uns wichtig“, unterstrich Werneke.
Es sei von vornherein klar gewesen, dass für die tarifliche Absicherung der Onliner ein „Preis“ zu entrichten sein werde. Dieser bestehe in der schrittweisen Absenkung von Urlaubsgeld und Jahresleistung von 1,75 auf 1,5 Monatsgehälter im Jahr 2019, beginnend mit dem Urlaubsgeld 2015. Neu Eingestellte ab dem 1. Juli 2014 haben Anspruch auf Urlaubsgeld und Jahresleistung in Höhe von insgesamt 1,5 Monatsgehältern. Für die Beschäftigten in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen haben die jeweiligen Verlegerverbände zur Voraussetzung für einen Tarifabschluss gemacht, dass die Kürzung auf 13,5 Monatsgehälter ebenfalls mit der Auszahlung der Jahresleistung in diesem Jahr in einem Schritt umgesetzt wird.
Für die Zahl der Urlaubstage wurde vereinbart, dass alle derzeit Beschäftigten noch einen Sprung in der bisherigen Urlaubstagestaffel machen sollen. Dieser Anspruch gilt dann fort. Neu Eingestellte erhalten 30 Tage Urlaub. Der neue Manteltarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018.
Überraschend hat der Verband der Zeitungsverlage Norddeutschland nunmehr mitgeteilt, dass er das zwischen dem BDZV und der dju in ver.di ausgehandelte Tarifergebnis nicht mittragen könne angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Er sehe sich „gezwungen, zu Verhandlungen über weitergehende Tarifregelungen für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen auf Landesebene einzuladen.“
Als „vollkommen unverständlich und empörend“ bezeichnet der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke diese Absage. „Das Verhandlungsergebnis in der Fläche sieht für die Nordverlage bereits weitgehende Zugeständnisse bei der Entwicklung von Jahresleistung und Urlaubsgeld vor. Damit sind wir an die Grenzen dessen gegangen, was wir unseren Mitgliedern zumuten können. Es gibt weder wirtschaftliche noch andere nachvollziehbare Gründe für weitere Opfer“, machte Werneke deutlich. Der Gehalts- und der Manteltarifvertrag in den beiden Bundesländern befänden sich nun in der Nachwirkung für alle Gewerkschaftsmitglieder. Sie gelten uneingeschränkt. Der Tarifabschluss habe Kompromisse aller Beteiligten gefordert und trage der Forderung nach einer regionalen Lösung für den Norden hinreichend Rechnung. Dass die Zeitungsverleger in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sich nun darüber hinwegsetzten, nachdem andere Landesverbände dem Verlegerverband bereits seit längerem kein Verhandlungsmandat mehr erteilt hatten, wecke Zweifel an der tarifpolitischen Durchsetzungsfähigkeit des BDZV.
Die Tarifeinigung steht unter einem Erklärungsvorbehalt bis zum 30. Juni 2014. Bis zum 3. Juni läuft die Umfrage bei ver.di. Die Kolleginnen und Kollegen im Norden haben das Recht auf ein Sondervotum zum Verhandlungsergebnis. Danach wird die zuständige ver.di-Tarifkommission über das Verhandlungsergebnis entscheiden.

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