Nur selten eine Selbstverständlichkeit

Neue Vergütungsregeln für Freie anerkannt und auch ignoriert

Seit dem 1. Februar 2010 gelten neue Vergütungsregeln für freie hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen. Erfreulich ist, dass etliche Verlage diese zwischen den Gewerkschaften und den Verlegerverbänden ausgehandelten Mindesthonorare ohne Wenn und Aber umsetzen. Aber es gibt auch andere, wie die in Journalistenkreisen zu trauriger Berühmtheit gelangte Frankenpost. Deren Chefredakteur kegelt Freie auf höchst zynische Art und Weise hinaus.

Die Hitliste der guten Beispiele führt die Bremer Tageszeitungen AG an. Deren Buchhaltung schrieb einen freundlichen Brief an die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bat um Nachweise der hauptberuflichen Tätigkeit. Sie sagte eine Prüfung der Honorareinstufungen „nach den seit dem 1.2.2010 gültigen gemeinsamen Vergütungsregeln“ zu und weiter: „Sollte die höhere Honorareinstufung für Sie zutreffen, honorieren wir selbstverständlich die Differenz der seit Februar gezahlten Honorare nach.“ Auch die Kieler Nachrichten signalisierte eine schnelle Umsetzung der neuen Honorarsätze. Die Stadtrundschau Ostfildern (18.000 Auflage) will sich bei einer ohnehin geplanten Honorarumstellung freiwillig an den Vergütungsregeln orientieren.
Was für die einen selbstverständlich ist und von der Wertschätzung der Arbeit der Autoren zeugt, ist anderen einen Versuch wert, Freien künftig Aufträge zu versagen. So geschehen bei der Frankenpost in Hof. Zwei langjährige freie Mitarbeiter haben hier die neuen Vergütungsregeln geltend gemacht. Postwendend kam die an Zynismus kaum zu übertreffende Antwort des Chefredakteurs Johann Pirthauer: „Sehr geehrte …, haben Sie Dank für Ihr großzügiges Angebot, auf das wir leider nicht zurückgreifen können. Ich wünsche Ihnen für Ihre berufliche Zukunft alles Gute.“ Die Redaktion der Frankenpost erhielt zudem die Anweisung, von den beiden Autoren keine Beiträge mehr zu veröffentlichen. ver.di wird gegen diese dreiste Art der „Auftragskündigung“ mit allen Mitteln vorgehen.
ver.di erreichen zurzeit viele Mails, in denen freie Kollegen ihre miese Bezahlung sowohl bei Texten (unter 10 Cent!) als auch bei Fotos (doch ganze 4 Euro!) schildern. „Wir versuchen dann, diesen Kollegen Mut zu machen. Und wir brauchen noch mehr Hinweise – positive, um sie bekannt zu machen und negative, um vor Ort dem Recht Geltung verschaffen zu können“, fordert Inez Kühn, Bereichsleiterin Medien in der Bundesverwaltung, die Kolleginnen und Kollegen auf. Die Gewerkschafterin zeigt sich „erschüttert über die offensichtliche Unkenntnis in manchen Chefredaktionen“. In diesem Zusammenhang verweist Kühn darauf, dass die auf dem Urheberrecht basierenden Mindesthonorare rechtlich bindend sind.
ver.di arbeitet in vielen Bundesländern inzwischen aktiv an der Aufklärung. Die Gewerkschaft bietet Info-Versammlungen für Freie, aber auch für Betriebsräte an Tageszeitungen an. Beraten wird unter anderem über ein möglichst gemeinsames Vorgehen der Freien an der jeweiligen Zeitung. Dass ver.di-Mitglieder fachkundig beraten und rechtlich unterstützt werden, versteht sich dabei von selbst.
Wie es gelingt, die Vergütungsregeln umzusetzen, kann auch davon abhängen, wie Journalist/innen ihre Gewerkschaft informieren. Wendet Euch an ver.di vor Ort (Adressen: http://dju.verdi.de) oder an die Bundesverwaltung. Fordert Unterstützung! Berichtet von Euren Erfahrungen! Nutzt die Informationen unter:
http://dju.verdi.de/freie_journalisten/vergutungsregeln

 

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