Tarifverhandlungen bei Tageszeitungen vertagt
Die Tarifverhandlungen für die rund 16000 Redakteurinnen und Redakteure und 2000 Volontärinnen und Volontäre an Tageszeitungen sowie für freie Journalistinnen und Journalisten sind am 13. November 1996 in Rodgau bei Frankfurt/M. erneut ohne konkretes Ergebnis vertagt worden. IG Medien, DJV und BDZV stimmten darin überein, daß in den wichtigsten Verhandlungsmaterien weiterer interner Beratungsbedarf bestehe. Dies gelte insbesondere für die Frage einer tariflichen Sonderregelung für die Verlage in Ostdeutschland.
Zu Beginn der Verhandlungen hatten sich IG Medien und DJV bereit erklärt, über zeitlich und inhaltlich begrenzte Öffnungsklauseln (Möglichkeit des Absenkens tariflicher Leistungen auf betrieblicher Ebene) zu verhandeln.
Die IG Medien machte deutlich, daß es keinen Tarifvertrag geben könne, der den Osten auf längere Sicht abkoppele. Der Ausweg könnte mit einer Öffnungsklausel unter mehreren Bedingungen gesucht werden. Dazu zähle die zeitliche Begrenzung auf 1997, die Festlegung der prozentualen Absenkung des Urlaubsgelds und des 13. Gehalts durch die Tarifparteien und damit nicht durch einzelne Geschäftsleitungen und Betriebsräte, Beschäftigungsgarantien über die Laufzeit des Tarifvertrages hinaus und die Darlegung einer wirtschaftlichen Notlage, die eine Öffnungsklausel notwendig mache. Bei der tariflichen Gehaltserhöhung könne es keine dauerhafte Ost-West-Aufspaltung geben. Allenfalls sei ein zeitversetztes Inkrafttreten der Erhöhung denkbar. Am Ende der Laufzeit müßten jedoch wieder die gleichen Gehaltssätze Ost und West stehen.
Die Verleger beharrten hingegen darauf, die Möglichkeit zu eröffnen, auf betrieblicher Ebene das Urlaubsgeld und das 13. Gehalt für die Redakteurinnen und Redakteure in Ostdeutschland abzusenken. Außerdem solle für Ostdeutschland eine Nullrunde gedreht werden. („Ohne Nullrunde sind wir am Ende“). Die Verlage in Ostdeutschland, die Mitglied im BDZV seien, stünden mit dem Rücken zur Wand, schrieben rote Zahlen und könnten zusätzliche Belastungen nicht mehr tragen. Hierbei handelt es sich um sechs Zeitungsverlage, sämtlich in der Hand westdeutscher Großverlage.
Für die alten Bundesländer konnte sich der BDZV eine Gehaltserhöhung (plus 1,85 Prozent standen im Raum) nicht mehr nur für Redakteurinnen und Redakteure bis zum 11. Berufsjahr und Leitende vorstellen, sondern für alle Kolleginnen und Kollegen.
Im Laufe des Verhandlungstages unterbreitete dann die Verhandlungskommission des DJV den Vorschlag, auf eine Gehaltserhöhung für alle Redakteurinnen und Redakteure in West- und Ostdeutschland zu verzichten, wenn der BDZV seine Forderung nach einer Öffnungsklausel in Ostdeutschland fallen lasse, auf betriebsbedingte Kündigungen verzichte und den Tarifvertrag für Arbeitnehmerähnliche auch für Hessen und die neuen Bundesländer übernehme.
Während sich der BDZV selbstverständlich mit einer Nullrunde für alle anfreunden konnte, lehnte er die Ausdehnung des Freien-Tarifvertrages auf Hessen und die neuen Bundesländer unverzüglich ab, ebenso wie den generellen Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen.
Nachdem die IG Medien einen derartigen Tarifabschluß als unakzeptabel zurückwies, kamen die Tarifparteien überein, die Lage intern zu beraten und die Verhandlungen zu vertagen.
Gleichzeitig wurde vereinbart, die Verhandlungen am 4. Dezember 1996 in Düsseldorf fortzusetzen.