Pläne durchkreuzt

Absenkung des Tarifniveaus abgewehrt – Dank an die Streikenden

In den Morgenstunden des 18. August war die Tarifeinigung da, nach zehn Runden. Die Ergebnisse: Keine Tarifabsenkung für Berufseinsteiger, Mantel- und Altersversorgungstarif gelten weiter bis Ende 2013. Und ein wenig mehr Gehalt und Honorar gibt es auch noch. Über den Wert dieses Tarifabschlusses sprach M mit Verhandlungsführer Frank Werneke, Stellvertretender ver.di-Vorsitzender und in der Gewerkschaft auch zuständig für den Medienbereich.


M | Während nahezu der gesamten Verhandlungen beharrten die Verleger auf einer Absenkung des Tarifniveaus vor allem für Berufseinsteiger. Damit sind sie letztlich gescheitert. Liegt darin das große Plus dieses Abschlusses?

FRANK WERNEKE | Die Zeitungsverleger sind mit dem klaren Ziel in die Tarifrunde gegangen, die Tarifbedingungen für die zukünftige Generation von Redakteurinnen und Redakteuren deutlich zu verschlechtern. Ursprünglich in einer Größenordnung von 25% bezogen auf das derzeitige Tarifniveau, im weiteren Verlauf der Verhandlungen haben sie sich dann auf ein Minus von 15% festgelegt.
Wäre ihr Plan aufgegangen, dann wäre damit nicht nur eine Abwertung des Berufes verbunden gewesen. Die Existenz eines deutlich schlechteren Tarifwerkes 2 wäre auch eine ständige Bedrohung für die Redakteurinnen und Redakteure gewesen, die derzeit bereits im Beruf sind. Denn bei jedem betrieblichen Konflikt hätten die Zeitungsverleger mindestens versucht, Druck auszuüben. Nach dem Motto, wenn in unserer Zeitung Entlassungen verhindert werden sollen, wenn wir auf Leiharbeit oder auf Ausgliederungen verzichten, dann ist der Preis dafür, dass alle Redakteurinnen und Redakteure, also auch die die bereits seit vielen Jahren im Verlag sind, auf Grundlage des Tarifwerks 2 entlohnt werden.
Bis tief in die Nacht der 10. Verhandlungsrunde haben die Verleger an der Forderung nach einem Tarifwerk 2 festgehalten. Das es letztendlich gelungen ist, dieses zu verhindern, ist ein riesiger Erfolg. Die Verleger haben lange nicht glauben wollen, dass Redakteurinnen und Redakteure bereit sind, für den Wert ihres Berufes und für die Arbeitsbedingungen der zukünftigen Generationen von Journalistinnen und Journalisten zu kämpfen. Aber genau das war Kern der Auseinandersetzungen in den vergangenen Monaten und das wichtigste Motiv für viele Kolleginnen und Kollegen, sich am Arbeitskampf zu beteiligen.
Ich bin ziemlich sicher, dass der Verlegerverband seine Lektion gelernt hat und bis auf weiteres die Finger von einer Forderung nach einem Tarifwerk 2 lassen wird. Dennoch sind wir uns darüber im Klaren, dass in einzelnen Verlagen, insbesondere dort wo Tarifflucht begangen wurde, der Arbeitgeber mit der Forderung nach verschlechterten Einstellungsbedingungen für Berufseinsteiger erneut um die Ecke kommen wird. Das sind Herausforderungen denen wir uns stellen werden – und mit den Erfahrungen der letzten Monate im Rücken, können wir das auch erfolgreich tun.

M | Zusätzlich gibt es eine Vereinbarung für eine zwei Jahre geltende Beschäftigungssicherung, die Unternehmen wahrnehmen können, wenn sie sich in wirtschaftlicher Not befinden. Ein Zugeständnis an die Verleger?

WERNEKE | Die jetzt vereinbarte Regelung zur Beschäftigungssicherung ist Teil des Kompromisses, der am Ende zur Tarifeinigung geführt hat. Die Zeitungsverleger waren mit der Forderung angetreten, für die dreijährige Laufzeit des Tarifvertrages, das Urlaubsgeld streichen zu können. Dabei war klar, hätte es erst einmal im Tarifvertrag eine solche Streichung gegeben, wäre sie sehr wahrscheinlich auch bei künftigen Abschlüssen nicht zurückholbar gewesen. Das Urlaubsgeld sollte durch Direktionsrecht gestrichen werden, ohne wirtschaftliche Gründe zu benennen und ohne Beteiligung von Gewerkschaften oder Betriebsräten. Diesen Plan haben wir durchkreuzt.
Die jetzt abgeschlossene Beschäftigungssicherungsregelung ist vergleichbar mit der seit vielen Jahren bestehenden Tarifregelung für Verlagsangestellte und Beschäftigte in der Technik. Diese Regelungen sind in einer sehr begrenzten Zahl von Zeitungshäusern in den vergangenen Jahren zur Anwendung gekommen. In Fällen, wo die wirtschaftliche Notlage von Zeitungen tatsächlich so schlecht war, dass die Existenz des Verlages gefährdet war oder zumindest Entlassungen drohten, war es richtig zu handeln, um Arbeitsplätze zu sichern. Voraussetzung für die Anwendung dieser tariflichen Regelungen ist, dass die Verlage die Hosen runter lassen und die wirtschaftliche Notwendigkeit im Einzelnen belegen. Und selbst dann ist eine Reduzierung der Gehälter – maximal möglich ist ein halbes Monatsgehalt – nicht durch den Verlag erzwingbar, sondern nur im Rahmen einer freiwilligen Einigung mit dem Betriebsrat. Alles was über ein halbes Monatsgehalt hinausgeht nur durch eine Vereinbarung mit den Gewerkschaften.
Wir haben als ver.di das Know-how und viel Erfahrung mit der Anwendung von tariflichen Beschäftigungssicherungsregelungen. Wir bereiten daher ausführliche Informationen und Beratungsangebote vor.

M | Als „Magerquark“ wurden in ersten Reaktionen von Beschäftigten die ausgehandelten Gehalts- und Honorarerhöhungen bezeichnet. Andere nannten sie beschämend und beleidigend. Schmälert das den Erfolg dieses Tarifergebnisses?
WERNEKE | Der Gehaltsabschluss ist schlecht, er führt angesichts der zu erwartenden Preissteigerungsrate zu einem Reallohnverlust. Da gibt es überhaupt nichts zu beschönigen. Wir haben in der Verhandlungskommission lange diskutiert, ob wir trotz dieses schlechten Gehaltsergebnisses einen Abschluss tätigen können. Letztendlich haben wir abgewogen, was uns die Verhinderung eines Tarifwerks 2 und die Vereinbarung einer Beschäftigungsregelung in unserem Sinne, im Verhältnis zu dem Gehaltsergebnis wert ist. Letztendlich war für uns jedoch die völlige Verhinderung des Tarifwerks 2 das wichtigere Ziel. Außerdem, selbst wenn wir ein oder zwei Prozent Gehalt mehr durchgesetzt hätten, dafür aber eine Beschäftigungssicherungsregelung hätten vereinbaren müssen, wie sie bis zum Ende der Verhandlungen die Verleger gefordert hätten, wäre das der schlechtere Weg gewesen. Denn die von den Verlegern geforderte Streichung des Urlaubsgeldes wäre ja auch durch einen höheren Gehaltsabschluss nicht kompensiert worden.

M | Mit dem neuen Tarifwerk habe man „eine ergänzende Plattform für Berufseinsteiger mit maßvoll abgesenkten Tarifen abschließen wollen, in die dann auch die Onlineredakteure integriert werden sollten“, kritisierte Werner Hundhausen, Verhandlungsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger die Gewerkschaften, „die diesen Weg nicht mitgehen wollten“. Eine Verdrehung der Tatsachen. Was steckt wirklich dahinter?

WERNEKE | Richtig ist, dass die Verleger in der letzten Phase der Verhandlungen angeboten haben, bei zukünftigen Einstellungen Onlineredakteure mit in den Geltungsbereich des Gehaltstarifvertrages aufzunehmen – allerdings unter der Bedingung, dass wir vorher einen Billigtarifvertrag für diese Berufseinsteiger abschließen. Genau dieses Tarifwerk 2 haben wir nun verhindert. In den Fällen, wo Onlineredaktionen ausgegliedert, also formal ein eigener Betrieb sind, hätte sich zudem auch durch den Vorschlag des BDZV keine Verbesserung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ergeben.
Im Übrigen: wir gehen ohnehin davon aus, dass Berufseinsteiger/innen, die in einer Redaktion journalistisch tätig sind – egal ob print- oder onlineorientiert, diese Unterscheidung ist ohnehin vielfach nicht mehr praxisgerecht – unter den Geltungsbereich der bestehenden Tarifverträge fallen. Natürlich nur dann, wenn der Betrieb auch tarifgebunden ist.

M | Zudem habe man mit dem Tarifwerk 2 „seine Bereitschaft zum Aufbau einer zusätzlichen tariflichen Altersversorgung“ auch für Berufseinsteiger signalisiert. Und dann werde dies „von den Gewerkschaften als Dumpingvertrag diffamiert“, beklagte Hundhausen. Eine scheinheilige Interpretation ihrer Niederlage?

WERNEKE | Das was Herr Hundhausen mit „Aufbau einer zusätzlichen tariflichen Altersversorgung“ umschreibt, bedeutet ja nichts anderes, als dass die Zeitungsverleger eine schlechtere Altersversorgung für Berufseinsteiger/innen haben wollten, als für derzeitig Beschäftigte. Mit dem jetzigen Tarifabschluss bekommen auch alle zukünftig eingestellten Redakteurinnen und Redakteure Anspruch auf die geltende Altersversorgung. Besser hätte es aus unserer Sicht also gar nicht laufen können. Im Übrigen buche ich manche Veröffentlichung des BDZV in diesen Tagen unter dem Kapitel „Wunden lecken“ ab.

M | In Auseinandersetzungen mit Betriebsräten und auch in den Tarifverhandlungen, wird von Verlegern gern darauf angespielt, dass es ja noch andere Lösungen außerhalb der Tarifverträge gibt! Im Klartext: Tarifflucht! Eine Kampfansage an die Gewerkschaften?

WERNEKE | Wenn Verlage Tarifflucht begehen, dann ist das Ausdruck von mangelndem Respekt und Wertschätzung gegenüber den eigenen Beschäftigten. Und es ist eine Kampfansage gegenüber der betroffenen Belegschaft. So bitter diese Erkenntnis ist: selbst wenn wir die Tarifverträge radikal verschlechtern und alle Forderungen der Arbeitgeberverbände erfüllen würden, es wird immer Betriebe geben, die versuchen Tarifflucht zu organisieren.
Es gibt nur einen Weg, um das zu verhindern: Die Verlage müssen wissen, dass ihnen die Belegschaften Tarifflucht nicht durchgehen lassen werden und bereit zum Widerstand sind. Wobei Voraussetzung für eine erfolgreiche Auseinandersetzung gegen Tarifflucht ist, dass sich die betroffenen Kolleginnen und Kollegen gewerkschaftlich organisieren um aktiv werden zu können. Ich sage für ver.di zu, dass wir unter dieser Voraussetzung mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln diese Auseinandersetzung unterstützen. Die jüngsten Beispiele bei der Saarbrücker Zeitung und der Frankfurter Neuen Presse zeigen, dass wir dann gemeinsam auch erfolgreich sein können.

M | Die erste Verhandlung fand am 14. September 2010 statt. Seitdem formierte sich zunehmend heftiger eindrucksvoller Widerstand in vielen Redaktionen. Wo stünde ver.di ohne die massiven Streiks und Proteste der Medienbeschäftigten?

WERNEKE | Die ersten Streiks und Aktionen haben im April begonnen. Hinter uns liegt ein fünf Monate währender Arbeitskampf. Viele Kolleginnen und Kollegen haben in dieser Zeit mehr als 30 Streiktage erbracht. Das war die härteste Tarifauseinandersetzung seit 20 Jahren in den Redaktionen. Einzig und allein durch die hohe Beteiligung an den Arbeitskampfmaßnahmen und die vielen eindrucksvollen öffentlichen Aktionen, konnten wir dieses Tarifergebnis erzielen. Uns hat zusätzlich gestärkt, dass wir über viele Wochen gemeinsame Arbeitskampfmaßnahmen in der Druckindustrie und mit den Verlagsangestellten durchführen konnten. Die Urabstimmungsergebnisse haben deutlich gemacht, wie groß die Zustimmung zu unserem Vorgehen war. Ich will hervorheben, dass auch die Zusammenarbeit mit dem DJV gut war.
Die Verleger haben lange darauf gehofft, dass irgendwann Ermüdungserscheinungen eintreten und die Streikbereitschaft nachlässt. Dadurch hätten sie wieder Oberwasser in dieser Tarifrunde bekommen. Die Streikenden können stolz auf das Geleistete sein und ich möchte mich auch im Namen der gesamten Verhandlungskommission für die Unterstützung bedanken.

Interview: Karin Wenk

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »

Altersdiskriminierung beim WDR?

Der WDR serviert freie Mitarbeiter*innen ab, die im Rentenalter für den Sender arbeiten wollen. Damit tut er genau das Gegenteil von dem, was in der öffentlichen Diskussion derzeit geraten wird. Während Angestellte sich also über Jahre hinweg auf einen Termin für ihren Ruhestand vorbereiten konnten, wird langjährigen freien Mitarbeiter*innen nun mit kurzer Frist mitgeteilt, wann für sie angeblich Schluss sein soll. Altersdiskriminierung will man beim WDR aber nicht erkennen – für den Sender gehe es vielmehr darum, jüngeren Mitarbeitenden nicht den Einstieg zu blockieren.
mehr »

Klimaprotest erreicht Abendprogramm

Am 20. August 2018, setzte sich die damals 15jährige Greta Thunberg mit dem Schild “Skolstrejk för Klimatet“ vor das Parlament in Stockholm. Das war die Geburtsstunde von Fridays for Future (FFF) – einer Bewegung, die nach ersten Medienberichten international schnell anwuchs. Drei Jahre zuvor hatte sich die Staatengemeinschaft auf der Pariser Klimakonferenz (COP 21) völkerrechtlich verbindlich darauf geeinigt, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
mehr »

ARD: Durchbruch in Tarifrunde

In dem seit Januar andauernden Tarifkonflikt in ARD-Rundfunkanstalten gibt es erste Verhandlungsergebnisse. Zum Wochenende hin konnte am Freitag (15. November) ein Ergebnis im SWR erreicht werden. Für ver.di ist das ausschlaggebende Ergebnis, dass neben sechs Prozent Tariferhöhungen in zwei Stufen über eine Laufzeit von 25 Monaten auch eine für mittlere und niedrige Tarifgruppen stärker wirkende jährliche Sonderzahlung so stark erhöht wurde, dass es nachhaltige Tarifsteigerungen zwischen sechs und über zehn Prozent gibt.
mehr »