Plus 3

Neuer Manteltarifvertrag im Filmbereich

In den Filmtechnischen Betrieben, wie Studios, Kopierwerken und AV-Dienstleistern, werden rückwirkend mit einer Einmalzahlung von 150 Euro und ab Oktober linear um 3% höhere Einkommen gezahlt. Der Einkommensabschluss läuft bis Ende Juni 2003.

Gleichzeitig konnte ver.di mit dem Arbeitgeberverband (VTFF) einen novellierten Manteltarifvertrag vereinbaren. Dieser ermöglicht ab nächstem Jahr für in den Drehbetrieb eingebundene Arbeitnehmer flexiblere Arbeitszeiten als bisher und die Einführung von Arbeitszeitkonten. Auch die Zuschlagsregelungen z.B. für Mehrarbeit und Wochenendarbeit werden in diesem Zusammenhang verändert. Um die für die Beschäftigten entstehenden Beeinträchtigungen durch eine Veränderung der Arbeitszeiten abzumildern und Verschlechterungen im Vergleich zu bisherigen Zuschlagszahlungen aufzufangen, wurde ein über 10 Jahre laufender Überleitungstarifvertrag geschlossen. Mit dem neuen Manteltarifvertrag werden sich weitere Filmtechnische Betriebe dem Tarifverband anschließen. Informationen: www.connexx-av.de

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Das Bekenntnis zur Gleichstellung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt sich unter anderem im Vorhandensein von Gleichstellungsbeauftragten. Grundlage ist die jeweils entsprechende gesetzliche Regelung der Bundesländer, in denen die Sender angesiedelt sind. Gleichstellungsbeauftragte sollen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), die Beschäftigten vor Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechtes zu schützen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchzusetzen.
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Für ARD und ZDF war es eine richtungsweisende Entscheidung, als sie vor einem Jahr mitteilten, ihre Mediathek-Software gemeinsam entwickeln zu wollen. Mit im Boot ist inzwischen auch das Deutschlandradio. Unter dem Projektnamen „Streaming OS“ laufen die Arbeiten. OS steht für „Operating System“, aber auch für „Open Source“. Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen wichtige technische Bausteine für ihre Streaming-Aktivitäten auch anderen Anbietern und Organisationen frei zugänglich machen. Eine europäische Ausrichtung haben sie ebenso im Blick.
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AfD-Einstufung zwingt Rundfunkgremien zum Handeln

Das zunächst unter Verschluss gehaltene Gutachten des Verfassungsschutzes, welches zur Einstufung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Partei“ führte, wurde nunmehr durch Medien veröffentlicht. Innenminister Dobrindt ließ zunächst offen, inwiefern juristische Schritte gegen die Veröffentlichung geplant seien. Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Bundesvorstand von ver.di, begrüßt, dass nun öffentlich über das Zustandekommen der Einstufung diskutiert werden kann.
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