„Redakteur light“ oder wie die „Rhein- Zeitung“ gültige Tarifverträge umgeht

„Agenturlösung“ für die Pauschalisten des Koblenzer Mittelrhein-Verlags

Es knirscht im Gebälk des Koblenzer Mittelrhein-Verlags („Rhein-Zeitung“). Schon seit Jahren herrscht Unmut unter den als Pauschalisten bezeichneten „Festen Freien“. Die meisten arbeiten schon jahrelang wie Redakteure und wollen sich nicht mehr länger mit dem Lockmittel des Volontariats weiterhin vertrösten lassen. Jetzt sieht sich Verleger Walterpeter Twer durch das neue Gesetz zur Scheinselbständigkeit in Zugzwang gebracht, das Problem aus der Welt zu schaffen, ohne die angekündigte Gesetzesänderung abzuwarten. Leider sieht seine Lösung nicht so aus, wie es sich die Betroffenen wünschen.

Twer denkt nicht daran, die „höchst problematischen Arbeitsverhältnisse aus der rechtlichen Grauzone“ (Zitat stellvertretender Chefredakteur) zu beseitigen, indem er die Betroffenen im Mittel-rhein-Verlag zu tariflichen Bedingungen einstellt. Er setzt auf ein Modell, daß ihn viel billiger kommen soll und gleichzeitig noch die Perspektive einer vollkommen tariffreien Zukunft im Bereich Redaktion bietet. Seine Lösung ist das Agenturmodell, eine Mischung aus Outplacement und Fremdvergabe. Ausgesuchte Redaktionsbereiche werden nicht mehr von eigenen Redaktionen bearbeitet, sondern von rechtlich vollkommen selb-ständigen Agenturen als Werk geliefert. Diese Agenturen haben allerdings erst ihr Leben erst durch den Mittelrhein-Verlag eingehaucht bekommen: Die Agenten, also die Firmengründer, sind ehemalige Redakteure der „Rhein-Zeitung“, ihr einziger Auftraggeber ist die „Rhein-Zeitung“, die Firmengründung wurde durch die Verlagsleitung gefördert.

Nachdem bereits die Lokalredaktionen Linz am Rhein, Wissen im hohen Westerwald und Lahnstein als Pilotprojekte in Agenturen umgewandelt wurden, steht jetzt ein größerer Coup bevor. Die derzeitigen Pauschalisten sollen alle auf die Bereiche Nord, Mitte und Süd verteilt werden und von den drei zuständigen Agenturen Arbeitsverträge erhalten. Derzeit laufen die Verhandlungen.

Nicht allen tätigen Pauschalisten wird ein Arbeitsvertrag angeboten. Das Auswahlverfahren ist nicht nachvollziehbar. Es scheint sich zu bestätigen, wovon altgediente Kollegen schon seit Jahren überzeugt sind: „RZ“ heißt in Wirklichkeit „Reiner Zufall“.

Agenturgeschäftsführer Nord und Süd ist der ehemalige Leiter einer Lokalredaktion der „Rhein-Zeitung“, Geschäftsführer Mitte ist gleichzeitig Ressortleiter in der Zentralredaktion im Koblenzer Industriegebiet, nicht nur arbeitsrechtlich ein interessanter Fakt.

Arbeitsrechtlich „interessant“ ist auch der Umgang mit den jetzt in Verhandlungen stehenden Pauschalisten. Geboten wird den meist jahrelang für den Verlag tätigen, allround einsetzbaren Mitarbeitern, von denen ein großer Teil bereits sein Volontariat im Haus absolviert hat, eine Festanstellung zu einem Gehalt, das in der Regel mehr als 600 DM unter der Einstiegsvergütung der Gehaltstarifvertrages für Redakteure an Tageszeitungen liegt. Der Mantel-tarifvertrag findet ebenfalls keine Anwendung.

Fallbeispiel Nr. 1:  Einer Kollegin, vor ihrem Volontariat bereits mehrere Jahre als Pauschalistin in der betreffenden Redaktion tätig, wird ein Vertrag ab 1. September dieses Jahres angeboten, ohne daß der Frau selbst auf mehrmalige Nachfrage hin gesagt wird, wo sie denn ihren Dienst antreten soll. Sie kann nur ahnen, daß ihr Arbeitsplatz zuhause sein soll, obwohl sie räumlich darauf gar nicht eingerichtet ist. Das ist ihr künftiger Arbeitgeber allerdings auch nicht, denn die alten Redaktionsräume dürfen von der Agentur nicht mehr genutzt werden, weil man ja überhaupt nichts mehr mit dem Mittelrhein-Verlag zu tun hat. Neue Räume sind nicht angemietet, ein Anzeichen dafür wie fundiert und ausreichend finanziert ihr „Agent“ in der Welt steht.

Fall Nummer zwei: Einem lang-jährigen Fotografen wird im laufenden Verhandlungsgespräch die Festanstellung zu den o.g. Bedingungen angeboten. Mit massivem Druck allerdings: Man winkt mit 13 Monatsgehältern und Urlaubsanspruch, schließt aber gleichzeitig anderweitige fotografische Betätigung aus. Die Alternative ist das finanzielle Nirwana.

Fotografen, die ihre Unabhängigkeit nicht aufgeben und ihre sonstigen Kunden nicht verprellen wollen und sich deshalb der Festanstellung als „Redakteur light“ verweigern, wird die Anschaffung von ISDN-Anlage, Hightech-Scanner, Digitalkamera und entsprechender PC-Hard- und Software aufgezwungen, da man künftig nur noch auf elektronischem Weg übermittelte Fotos akzeptieren will. Bei 40 DM Honorar für ein Schwarzweiß- und 50 DM für ein Farbfoto kann man sich leicht vorstellen, wie lang der Atem dieser Kollegen sein wird, zumal bei Fotos auf der 1. Lokalseite oft in allerletzter Minute entschieden wird, ob ein Foto farbig erscheint oder nicht.

Doch auch die Festanstellung wird für die „Pauschis“ schnell zum Problem. Sie bekommen zwar die Technik gestellt, müssen sie aber bei sich zuhause aufbauen. Von dort aus können sie dann ein immer größer werdendes Pensum bewältigen, die Lokalausgaben füllen, ohne irgendeine Aufstiegschance oder Perspektive, mit ihren beim Verlag angestellten Kolleginnen und Kollegen finanziell gleichzuziehen.

Die haben allerdings jede Chance, mit ihren Kollegen außerhalb gleichzuziehen. Ihre Beschäftigung zu tariflichen Bedingungen wird zum Auslaufmodell. Sie müssen sich bald dafür entschuldigen, daß sie soviel mehr verdienen als ihre „Kollegen light“, soviel mehr Urlaub haben und sich auch noch um tarifliche Arbeitszeiten kümmern. Es ist zu erwarten, daß jeder frei werdende Redakteursjob von Agenten übernommen wird, und nur noch für administrative Aufgaben Beschäftigte im Verlag bleiben.

Die Agenturchefs als frisch gebackene Unternehmer begeben sich auch in Schwierigkeiten. Sie übernehmen zahlreiche Arbeitsverhältnisse, werden also Arbeitgeber, wobei sie eigentlich selbst abhängig Beschäftigte sind und nur soviel zahlen können, wie ihnen der Verlag genehmigt. Die ersten Arbeitsrechtstreitigkeiten zwischen beschäftigten Mitgliedern und Agenten sind nur eine Frage der Zeit, besonders pikant, wenn beide Mitglied derselben Gewerkschaft sind.

Nur der Verleger hat den uneingeschränkten Vorteil, außer daß er Stück für Stück aufhört, ein Verleger zu sein. Aber nicht nur böse Zungen behaupten, das sei Walterpeter Twer noch nie gewesen.

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