Rundfunk staatsnah zurecht gestutzt

Die AfD will den Rundfunkbeitrag abschaffen! Das steht so in ihrem 2016 beschlossenen Grundsatzprogramm. Im Entwurf des Wahlprogramms für die anstehende Bundestagswahl will man ARD, ZDF und Deutschlandradio zu einem einzigen bundesweiten Vollprogramm zusammenschmelzen. Nicht wenige Kritiker_innen des Rundfunkbeitrags werden im Schatten des Bundesparteitags in Köln jubelnd dieser simplen Forderung zustimmen. So ist das auch gedacht von den Populisten der AfD – aber es ist eine Mogelpackung!

Die AfD nutzt für ihre Zwecke den Zank über den eigentlich überschaubaren Beitrag von 17,50 Euro im Monat – eine regionale Tageszeitung wie z.B. der Kölner Stadt-Anzeiger kostet im normalen Abo mehr als das Doppelte im Monat, eine überregionale Zeitung wie die Süddeutsche sogar mehr als das Dreifache. Mit scheinbar populären Forderungen gedenkt sie ihre Vorstellungen eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks durchzusetzen – der, wenn man es zu Ende denkt, einem „Staatsfunk“ ziemlich nahe kommt, obwohl die AfD einen solchen ja heute schon anprangert.

Wenn die AfD schreibt, der Rundfunkbeitrag soll freiwillig und die Programme zusammengestaucht werden, dann will sie nichts anderes als die schleichende Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Sender sollen ihr Programm außerdem verschlüsselt nur denen zur Verfügung stellen, die den Beitrag auch tatsächlich freiwillig zahlen – das ist öffentlich-rechtliches Pay-TV à la AfD.

Wagen wir das Gedankenexperiment, das ohnehin an den Haaren herbeigezogen ist, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für jedermann überall frei empfangbar sein muss. Setzte sich die AfD durch, würde vermutlich Folgendes passieren: Der freiwillige Rundfunkbeitrag würde von deutlich weniger Menschen gezahlt. Er müsste dramatisch steigen, um die Kosten zu decken. Außerdem würde das Programm noch mehr auf Sport und Unterhaltung bauen, denn das sind die Cash-Cows beim Pay-TV, und weniger auf hochwertige Information, Dokumentation und Bildung. Da das aber (zumindest heute) zum öffentlich-rechtlichen Auftrag gehört, müsste am Ende der Staat die Finanzierung sicherstellen. Und da es den Rundfunkbeitrag für alle dann nicht mehr gäbe, bliebe wohl nur der Weg einer (zusätzlichen) Finanzierung über den Steuerhaushalt. Womit wir prompt bei der Staatsferne sind, die dann keineswegs mehr gegeben wäre (weshalb es ja den Rundfunkbeitrag gibt). Ein so aufgestellter Rundfunk würde der Regierung nach dem Munde senden.

Bei allem Verständnis für sachliche Kritik am Rundfunkbeitrag: Das kann nun wirklich kein Demokrat wollen – ein zusammengestutzter öffentlich-rechtlicher Rundfunk auf freiwilliger Basis. Denn von der schönen populistischen Idee der AfD bleibt vor allem eines hängen: Einen von Markt und Staat unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann es mit diesen Plänen nicht geben. Deshalb steht für mich fest: Wer AfD wählt, wählt wirklich den Staatsfunk!

Lesetipp: „Schwarzbuch AfD“ herausgegeben von Correctiv.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Katapult-Magazin im Wahlkampf

„Mecklenburg-Vorpommern steht schlecht da, Sachsen-Anhalt auch. Wir reagieren.“ So lautet der erste Satz des Editorials zur Ankündigung, ein „Magazin für Konservative und Rechte“ im Vorfeld der Landtagswahlen zu produzieren. Die etwas reißerische Vorschau kommt von KATAPULT, dem Greifswalder Wissenschaftsmagazin, das aus Statistiken und Studien allgemein verständliche Info-Grafiken baut und sich darüber hinaus im Medienkanon als kräftige Stimme für Demokratie und Toleranz profiliert hat.
mehr »

dju: Journalistischen Schutz verteidigen

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert den am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Der Entwurf senkt die Hürden für die Überwachung journalistischer Kommunikation und schwächt zugleich die Kontrolle der Nachrichtendienste.
mehr »

Drei Fragen: Altersversorgung von Filmschaffenden

Für alle Beschäftigten vor und hinter der Kamera soll ab Beginn des Jahres 2027 einheitlich die tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung gelten. Dafür hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zusammen mit der Produktionsallianz und der Schauspielgewerkschaft BFFS die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt.
mehr »