Angebot nicht akzeptabel: vier Nullmonate und 2,1 Prozent
Auch die vierte Verhandlungsrunde am 18. November über einen neuen Gehaltstarifvertrag für Redakteure an Tageszeitungen endete ohne Einigung. Die Verhandlungen wurden auf den 3. Dezember vertagt. Bei Redaktionsschluss lag noch kein Ergebnis vor.
Die Verleger hatten beim vierten Anlauf ein Angebot vorgelegt, wonach die Gehälter für Redakteurinnen und Redakteure um 2,1 Prozent ab dem 1. Dezember 2002 angehoben werden. Dies entspräche angesichts der damit verbundenen vier Nullmonate effektiv nur 1,4 Prozent bezogen auf die 12 Monate Laufzeit bis Ende Juli 2003. Die Verleger sehen damit in etwa einen Inflationsausgleich für dieses Jahr vor. Dazu kommt, dass der Manteltarifvertrag zum Januar 2003 von Verlegerseite gekündigt worden ist. Die noch am Vormittag des 18. November erhobene Forderung, für diese Erhöhung das im Manteltarifvertrag fixierte Urlaubsgeld auf 85 Prozent zu senken, ließen die Arbeitgeber im Laufe des Tages fallen.
Die Verhandlungskommission der dju wollte dem Vorschlag der Arbeitgeber nicht zustimmen. Schließlich würde das eine deutliche Abkopplung der Journalisten-Gehälter von der allgemeinen Gehaltsentwicklung bedeuten. So hat ver.di für die Kollegen im Druckbereich und für Verlagsangestellte Ergebnisse von 3,4 Prozent erzielt. Für die fünfte Verhandlungsrunde wird ein verbessertes Verleger-Angebot erwartet.
Die Tarifverhandlung wurde von zahlreichen Streiks und Protestaktionen im gesamten Bundesgebiet begleitet. Um die Mittagszeit hatten sich in Essen, Dortmund und Düsseldorf an zentralen Kundgebungsorten über 400 Journalisten zu Protestveranstaltungen zusammengefunden. Diese massive Unterstützung hätte die Gewissheit bestärkt, dass sich die Verleger mit ihrem Angebot um einiges verrechnet haben, so Tarifsekretär Matthias von Fintel. „Das Spielen auf Zeit von Seiten des Verlegerverbandes erwies sich als ein Spiel mit der Geduld der Journalistinnen und Journalisten. Und das vorliegende Angebot ist nun endgültig ein Spiel mit dem Feuer.“
Riester-Rente noch in 2002 ermöglicht
Ein Ergebnis hatte die Verhandlung am 18. November dennoch: Es wurde ein Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen. Danach können Redakteurinnen und Redakteure auch noch in diesem Jahr Gehaltsbestandteile in eine private Altersvorsorge nach Altersvermögensgesetz umwandeln. Bis ins Jahr 2008 können damit max. 4 Prozent des Bruttogehaltes steuer- und sozialabgabenfrei für den Aufbau einer sogenannten Riester-Rente verwandt werden. Jeder Einzelne kann sich nun im jeweiligen Verlag erkundigen, welche Durchführungswege für diese Form der Altersvorsorge zur Verfügung stehen. Viele Verlage werden sicherlich auch den von ver.di mitgegründeten Zukunftsfonds Medien anbieten.
Unverändert bleibt daneben natürlich das Versorgungswerk der Presse als eigenständige Altersvorsorge bestehen. Die Beiträge werden dabei nach wie vor auf das volle Bruttogehalt bemessen. Außerdem gibt es nunmehr beim Presseversorgungswerk die Presse-Pensionskasse als neues Produkt.
Unter bestimmten Umständen können auch freie Journalisten und Journalisten die Vorteile der Riester-Rente nutzen, zum Beispiel wenn sie in der Künstlersozialkasse versichert sind. Inwiefern sich das lohnt und welche Vorteile das wirklich im Einzelfall hat, sollte geprüft werden. Beratung gibt sicher auch in diesem Fall mediafon.
Infos hierzu unter:
www.zukunftsfonds-medien-druck-papier.de
www.presse-versorgung.de, Tel: 0711 / 205 61 68
www.mediafon.net, E-Mail: info@mediafon.net, Tel: 0180 / 575 44 44 (12 Cent pro Minute).