Tageszeitungen: Fahrlässig und unzumutbar

Die Rote Karte für die Verleger - hier auf der Streikkundgebung in Ulm 2016
Foto: Rudi Kleiber

Als „enttäuschend“ bezeichnete die dju in ver.di das Angebot des Bundesverbands deutscher Zeitungsverleger (BDZV) für die Tageszeitungsredaktionen in der zweiten Verhandlungsrunde in Düsseldorf am 20. Februar. Dem­nach sollen die 13.000 Tageszeitungsjournalistinnen und -journalisten frühestens ab dem 1. August 2018 mehr Geld erhalten.

Verteilt auf zwei Stufen sollen insgesamt 2,4 Prozent bei einer Laufzeit von insgesamt 30 Monaten gezahlt werden. Sprünge in der Berufsjahresstaffel werden von Weiterbildung und entsprechenden neuen Zuständigkeiten abhängig gemacht. „Das ist eine dreifache Zumutung: bezogen auf die lange Laufzeit, die vielen Nullmonate und die geringe Erhöhung der Gehälter und Honorare. Das ist ungenügend“, kritisierte der Verhandlungsführer der dju in ver.di, Matthias von Fintel. „Statt Berufseinsteigern und erfahrenen Zeitungsjournalisten spürbare Einkommenssteigerungen anzubieten, wollen die Verleger den Zugang zu Berufsjahresstufen einschränken“, erklärte  er, und weiter: „Der Tarifpartner BDZV trägt dem Druck in den Redaktionen und der Notwendigkeit, dem mit attraktiven Bedingungen zu begegnen, fahrlässig wenig Rechnung. Das ist ein verheerendes Signal für die Redaktionen“.

Die dju in ver.di fordert 4,5 Prozent mehr Geld für die Tageszeitungsredaktionen, mindestens aber 200 Euro. Die Verhandlungen werden am 12. März 2018 in Stuttgart fortgesetzt.

 

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