Tantiemen für Internet-Texte

VG Wort: Auch 2009 können Autoren selbst melden

Auch für das Jahr 2009 wird es bei der Verwertungsgesellschaft Wort eine Sonderausschüttung für Autoren von Internet-Texten geben. Das hat der Verwaltungsrat im November 2008 beschlossen. Urheber können also weiterhin ihre Web-Texte selbst online bei der VG Wort melden – wie schon 2008.

Im Januar 2007 hatte die VG Wort das Online-Meldesystem METIS (Meldung von Texten auf Internet-Seiten) gestartet. Das technisch und finanziell aufwändige Meldeverfahren dient der Ausschüttung der CD- und DVD-Brennervergütung an die Urheber und Rechteinhaber. Denn rund die Hälfte der auf CD und DVD gebrannten urheberrechtlich geschützten Texte stammt aus dem Internet.
Da die Verwertungsgesellschaften gesetzlich verpflichtet sind, wenn möglich, Urhebervergütungen individuell zu verteilen, wurde METIS entwickelt, um durch die Registrierung von Aufrufen einzelner Internet-Texte einen Anhaltspunkt dafür zu bekommen, wie oft er auf CD bzw. DVD gebrannt worden sein könnte. Eigentlich funktioniert METIS mit „Zählpixeln“, die in einen Internet-Text eingebunden werden. Diese senden dann bei jedem (nicht nur kurzem) Aufruf des entsprechenden Textes eine Meldung an ein Rechenzentrum. Da die wenigsten Autoren Selbstverwerter ihrer Texte im Internet sind und diese folglich nicht selbst mit VG-Wort-Pixeln versehen können, kann das System nur funktionieren, wenn die Website-Betreiber selbst dieses System einsetzen.
Doch bisher ist die Resonanz eher gering. Nahezu alle Zeitschriftenverlage (Ausnahmen im Bereich Wissenschaft), die Zeitungsverlage, Rundfunkanstalten und selbst renommierte Onlinedienste beteiligen sich bisher nicht an METIS. Zudem gab es auch technische Probleme mit dem neuen System.

Sonderausschüttung

Damit die Masse der Journalisten und anderen Autoren nicht von den Online-Tantiemen der VG Wort ausgeschlossen werden, gibt es auch für 2009 wieder eine Sonderausschüttung für sie. Dafür müssen die Autoren ihre Texte online selbst bei der VG Wort registrieren lassen (Zugang über: https://meldungen.vgwort.de/). Dabei gibt es drei Bedingungen:

  • Der Text muss 2009 frei im Internet zugänglich sein. Auch Texte aus den Vorjahren können noch gemeldet werden.
  • Im Internet-Text darf kein VG-Wort-Pixel eingebaut sein und der Urheber hat keine Möglichkeit, selbst zu verpixeln.
  • Der einzelne Internet-Text muss aus mindestens 1.800 Zeichen bestehen (Ausnahme: Lyrik).

Im Dezember 2008 wurde die Online-Meldemaske überarbeitet und vereinfacht (vorher mehrere Webseiten, jetzt alles auf einer). Durch die Systemumstellung waren allerdings METIS-Meldungen mehrere Tage nicht möglich und die bisherigen Meldungen nicht mehr sichtbar. Dies hat bei etlichen Nutzern zu Verdruss und Verunsicherung geführt. Die VG Wort versichert jedoch, dass auch alle vorherigen Meldungen bei der Sonderausschüttung 2008 berücksichtigt werden. Wer Internet-Texte bereits gemeldet hat, erhält den VG-Wort-Scheck dafür Mitte diesen Jahres.
Die Sonderausschüttung 2009 erfolgt dann mit der Hauptausschüttung Mitte 2010. Die Internet-Texte müssen bis zum 31. Dezember 2009 online gemeldet werden.

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