Tarifabschluss für Yorck-Kinos erzielt

ver.di Warnstreik der Yorck-Kino-Beschäftigten am Potsdamer Platz während der Berlinale 2023 in Berlin. Foto: Christian von Polentz

Nach monatelangen Auseinandersetzungen ist zwischen der Yorck-Kino GmbH und ver.di ein Tarifabschluss vereinbart worden. Danach wird es rückwirkend zum 1. September Lohnerhöhungen geben. Mit mehreren Streikaktionen haben die Beschäftigten für bessere Bezahlung gekämpft. Am Ende war jedoch eine Schlichtung notwendig, der am 20. Juli eine grundlegende Einigung zwischen den Sozialpartnern vorausging. Als Schlichter hatte man sich auf den früheren Kultursenator Klaus Lederer geeinigt.

Nach Ausarbeitung der neuen Tarifverträge auf Basis des Schlichtungsergebnisses treten der Entgelttarifvertrag rückwirkend zum 1. September 2023 und der Manteltarifvertrag rückwirkend zum 1. Oktober 2023 in Kraft. Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis 31. März 2026. Erst am Ende werden die Stundenlöhne 14,42 Euro erreicht haben. Hinzu kommt in den Jahren 2023 und 2024 eine Inflationsausgleichspauschale in Höhe von 0,25 EUR pro geleistete Arbeitsstunde sowie ab 2024 jährlich eine erfolgsabhängige Sonderleistung in Höhe von knapp 2 Prozent. Im Zeitraum Januar 2022 bis Januar 2026 ergibt sich daraus eine Steigerung der Löhne von 29,0 Prozent bis 36,7 Prozent unter der Voraussetzung einer erfolgsabhängigen Sonderzahlung eine Steigerung von 31,4 bis 39,1 Prozent.

Jörg Reichel, Gewerkschaftssekretär ver.di zieht eine „gemischte Bilanz“ nach über anderthalb Jahren der intensiven Auseinandersetzungen im Kampf um höhere Löhne bei den Yorck Kinos. „Der Schlichterspruch ist ein Kompromiss. Die Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder hat sich für die Annahme des Tarifvertrages entschieden!“, erklärt Reichel.

Dr. Christian Bräuer, Geschäftsführer der Yorck-Kino GmbH dankt Klaus Lederer, der „mit hoher Sachkompetenz, Feingefühl und großem Engagement eine weitsichtige Verständigung“ möglich gemacht habe. Der Tarifabschluss schaffe Planbarkeit für beide Seiten in einem für Arthousekinos herausfordernden Marktumfeld.


Mehr zu den Tarifauseinandersetzungen auf M Online: Yorck-Kinos streiken zur Berlinale – M – Menschen Machen Medien (ver.di) (verdi.de)

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »