Tarifabschluss in Zeitungsverlagen

Foto: Fotolia

Die dju in ver.di und der Zeitungsverlegerverband BDZV haben sich am 3. Juli auf einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung geeinigt, der bis Ende 2020 gilt. Danach erhalten Redakteurinnen und Redakteure, denen die Jahresleistung gekürzt wird, mindestens bis Mitte nächsten Jahres Kündigungsschutz. Freie Journalist*innen können dagegen eine Ausgleichszahlung für Corona-bedingte Honorarrückgänge geltend machen.

Die Tarifregelung zur Beschäftigungssicherung sieht ein zweistufiges Verfahren vor, nach dem Verlage in nachgewiesener wirtschaftlicher Notlage die Jahresleistung der Beschäftigten kürzen können. Nötig ist dafür in der ersten Stufe eine betriebliche Vereinbarung, in der zweiten Stufe außerdem das Hinzuziehen der Gewerkschaften ver.di und DJV zu den Verhandlungen sowie deren abschließende Zustimmung. Entsprechend der ersten Stufe erhalten Redakteur*innen, deren Jahresleistung bis zur Höhe eines halben Monatsgehalts gekürzt wird, Kündigungsschutz bis mindestens Ende Juni 2021. Bei Kürzung von mehr als einem halben Monatsgehalt gilt der Ausschluss von Kündigungen sogar mindestens bis zum Ende des Jahres 2021. Allerdings: Die Regelung darf nur bei Beschäftigten angewendet werden, die in diesem Jahr nicht in Kurzarbeit waren, um doppelte Einkommensverluste zu vermeiden. Gleichzeitig dürfen die Kurzarbeiter*innen beim Beschäftigungsschutz aber nicht schlechter gestellt werden. ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel zu dem Abschluss: „Es ist uns gelungen, die Beschäftigungssicherung bis weit ins nächste Jahr auszudehnen, dies entspricht vergleichbaren Regelungen, die ver.di bereits in anderen Tarifbereichen der Verlags- und Druckindustrie etabliert hat.“

Als weiteren Erfolg des nun gefundenen Tarifkompromisses bewertet er die Ausgleichszahlungen, die freie Journalistinnen und Journalisten geltend machen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie über den arbeitnehmerähnlichen Status verfügen oder nicht. Die einmalige Zahlung soll Honorar-Rückgänge aufgrund der Corona-Pandemie abfedern und steht allen Freien zu, die regelmäßige monatliche Honorareinnahmen von mehr als 450 Euro durch einen Verlag haben. Die Finanzspritze beträgt ein durchschnittliches Monatshonorar aus dem Jahr 2019 und ist sonst an keine weiteren Bedingungen gebunden. Voraussetzung ist allerdings, dass die betroffenen Freien ihren Anspruch auch geltend machen.

Über Gehalts- und Honorarerhöhungen oder gar eine von ver.di geforderte Prämie für die außerordentlichen Leistungen während der Corona-Krise habe der BDZV unter keinen Umständen verhandeln wollen, kritisierte von Fintel. Die Gewerkschaft hat deshalb in diesem Tarifabschluss, mit dem sie auch alle für Zeitungsredaktionen geltenden Tarifverträge wieder unterzeichnet hat, ein kurzes Gehalts- und Honorarmoratorium bis Ende des Jahres vereinbart. Dann soll wieder über Tariferhöhungen verhandelt werden, wie es ursprünglich vor Beginn der Krise bereits für dieses Jahr geplant war. Darüber hinaus wurden Verhandlungen über die weiteren Inhalte im Manteltarifvertrag (MTV) sowie Gehaltstarifvertrag (GTV) vereinbart.

Mehr Informationen in der Tarifinformation der dju in ver.di

Weitere aktuelle Beiträge

Ein Zuschuss für Freie zur Altersvorsorge

Hauptberuflich freie Autorinnen und Autoren können vom Autorenversorgungswerk der VG Wort einen Zuschuss zu ihrer privaten Altersvorsorge erhalten. Die Regelungen dafür wurden im vergangenen Jahr erneut zu Gunsten von Selbstständigen verändert. Inzwischen kann der Zuschuss bis zu 10 000 Euro betragen und auch über das Rentenalter hinaus beantragt werden. Nach wie vor werden jedoch viele Ansprüche nicht wahrgenommen. M sprach darüber mit Karin Leidenberger vom Autorenversorgungswerk.
mehr »

Weimer, ein konservativer Kulturkämpfer

Der neue Staatsminister und Bundesbeauftragter für Kultur und Medien Wolfram Weimer gilt politisch als Vertreter des liberal-konservativen Spektrums. Als ausgewiesener Kenner der Kulturpolitik war er bis zu seiner überraschenden Berufung im Mai nicht aufgefallen. Dagegen kann er aufgrund seiner vielfältigen Erfahrungen als Chefredakteur diverser Blätter (Welt, Cicero, Focus) sowie als Verleger des Magazins The European im Medienbereich eine beachtliche Expertise vorweisen.
mehr »

Pressegesellschaft schafft neues Monopol

Mit großen Bedenken und scharfer Kritik reagieren Gewerkschaften auf die Übernahme der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft (NPG) mit Sitz in Ulm. Alle Stuttgarter Zeitungstitel, Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten sowie weitere traditionelle Regionalblätter aus Baden-Württemberg wie die Eßlinger Zeitung und der Schwarzwälder Bote werden künftig unter dem Dach der NPG, zu der auch die Südwest Presse, die Märkische Oderzeitung und die Lausitzer Rundschau gehören, weitergeführt.
mehr »

Das Schicksal von Toshiko Sasaki

Als am 31. August 1946 das us-amerikanische Magazin „The New Yorker“ an den Zeitungskiosken auslag, verriet das Titelblatt in keinster Weise, welche Geschichte im Heftinneren auf den Leser wartete. Die Vorderseite des Einbands stammte wie so oft von dem New Yorker Künstler Charles E. Martin und zeigte eine friedliche Parklandschaft, in der Menschen spielen, tanzen oder spazierengehen. Drinnen aber entfaltete sich in einer Reportage mit dem Titel „Hiroshima“das  Grauen, das dem Abwurf der ersten Atombombe am 6. August 1945 über Japan folgte.
mehr »