Eine Erlösbeteiligung für alle urheber- und leistungsschutzberechtigten Filmschaffenden ist das Ziel der Verhandlungen, die der BundesFilmVerband in ver.di (BFV), der Bundesverband Filmschnitt Editor (BFS), der Bundesverband der Film und Fernsehschauspieler (BFFS) und die Bundesvereinigung Filmton (bvft) auf der Arbeitnehmerseite und die Produzentenallianz auf der Arbeitgeberseite im Juli in München begonnen haben. „Ziel der Tarifverhandlungen ist es, für eine angemessene und am Wert der Arbeit von kreativen Filmschaffenden orientierten Vergütung zu sorgen. Bei einer Einigung würden die urheberrechtlichen Tarifregelungen für als Arbeitnehmer angestellte Urheber an Filmwerken gelten – und damit unter anderem für Kameraleute, Film- und Soundeditoren, Szenen- und Kostümbildner und Regisseure sowie für leistungsschutzberechtigte Künstler, also Schauspieler. „Trotz der steigenden Bedeutung einer jahrelangen und sehr vielfältigen Auswertung von Kino- und Fernsehfilmen, gibt es bisher keine nach dem Urheberrechtsgesetz vorgesehene Branchenregelung für Filmproduktionen;“ so Matthias von Fintel, Verhandlungsführer von ver.di. Schwerpunkt sind zunächst Kinofilme, bei denen die Verwertungsschritte gesetzlich klar definiert sind. Von Fintel lobt, dass schon die erste Runde sehr konstruktiv war und die Verhandlungen ins Detail gegangen sind. Trotzdem rechnet er angesichts der Komplexität der Materie mit mindestens einem Jahr bis zum Abschluss.