VDZ: Noch immer Streit um die Urheberrechte

 Auch in der neunten Runde keine Tarifeinigung

Die Verhandlungen über einen neuen Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften sind in der Nacht zum 5. Dezember 1997 nach rund 13stündigen Verhandlungen erneut ohne Ergebnis geblieben. Die nunmehr neunte Runde seit der Kündigung des Tarifvertrags vor drei Jahren stand ganz im Zeichen der Urheberrechtsproblematik. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) machte die Einigung in diesem Punkt zur Bedingung für den Abschluß eines neuen Manteltarifvertrags.

Hauptstreitpunkt ist die Erlösbeteiligung der Redakteurinnen und Redakteure bei der Online-Verwertung. Der VDZ fordert eine Übertragung der Verwertungsrechte an die Verlage. Die Nutzung der Rechte in einem Online-Objekt des Verlags oder in verbundenen Unternehmen soll grundsätzlich keinen Anspruch auf Erlösbeteiligung auslösen.

IG Medien und DJV haben es abgelehnt, eine abschließende Regelung zu treffen, bevor klar ist, welche Dimensionen das Online-Geschäft künftig annehmen wird. Lediglich für eine Übergangszeit bis Ende 1999 soll deshalb eine vergütungsfreie Nutzung durch die Verlage erlaubt sein. Danach muß neu verhandelt werden. Diesen Vorschlag lehnt der VDZ ab. Die Verhandlungen sollen am 15. Januar 1998, voraussichtlich in Hamburg, fortgesetzt werden.

 

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