Nach energischem Widerstand ist der Hamburger Verfassungsschutz im Rechtsstreit mit der Fotojournalistin Marily Stroux vor dem Verwaltungsgericht eingeknickt: Sämtliche vom Nachrichtendienst erfassten Daten über Stroux aus ihrer 32-jährigen Tätigkeit als Fotoreporterin und Dokumentarin, die zum größtem Teil auch dem Gericht verheimlicht werden sollten, müssen gelöscht werden. Das sieht ein Vergleichsvorschlag des Hamburger Verwaltungsgerichts nach vierjährigem Rechtsstreit ohne mündliche Verhandlung vor, dem das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) nun überraschend zustimmte.
Damit ist die Intention der Klage von Stroux mehr als erfüllt. „Es ist schön, dass ein Richter beim Verwaltungsgericht sich getraut hat, diese unsägliche Akte – die wie eine heiße Kartoffel offensichtlich herumgereicht worden ist – nach vier Jahren Klage in die Hand zu nehmen, zu lesen, zu verstehen und dem Humbug ein Ende zu setzen und selbst die Löschung von 2.000 geheimen Seiten zu verfügen“, kommentiert Stroux gegenüber der „taz“ den Vergleich.
Fader Beigeschmack
Trotzdem bleibt ein fader Beigeschmack. Denn der Sinneswandel der Verfassungsschützer basiert nicht auf der Einsicht, dass die Ausforschung journalistischer Tätigkeit grundsätzlich als verfassungsrechtliches Tabu anzusehen ist. Im Gegenteil: Der Sachbearbeiter des Komplexes beharrte bis zuletzt auf der Auffassung, die Bespitzelung der Journalistin sei verfassungskonform und durch das Hamburgische Verfassungsschutzgesetz gerechtfertigt gewesen und schließlich auch nicht vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten beanstandet worden.
Vielmehr wird nun die formale – und altersdiskriminierende – Begründung angeführt, dass es seit fünf Jahren beim LfV keine neuen Einträge in Stroux’ vermeintlich verfassungsfeindliches Sündenregister mehr gegeben habe. Aufgrund der abnehmenden Bedeutung und des Alters der 69-jährigen Klägerin sei für die Aufgabenerfüllung des LfV Hamburg eine Erfassung von Stroux’ Tätigkeiten nach jetziger Einschätzung des Geheimdiensts nicht mehr erforderlich, so das LfV.
Schwärzungen auch vor Gericht
Fünf Jahre kein Eintrag? Das klang vor einem Jahr noch ganz anders. Damals musste das LfV in dem Rechtsstreit auf Aufforderung dem Verwaltungsgericht die Akte vorlegen, die der Geheimdienst über Stroux’ journalistische Tätigkeit seit 1988 erstellt hatte. Eine Tätigkeit, die der Verfassungsschutz als privates Engagement einer Aktivistin missdeutete.
Neben dem Dossier, das 31 Termine – Veranstaltungen und Demonstrationen – umfasst, die Stroux unter anderem für die „taz Hamburg“ und die Wochenzeitung „Zeit“ wahrgenommen hatte, umfasst die Akte mehr als 2.000 leere weiße Blätter oder großflächig geschwärzte Seiten. Deren Inhalt sollte auch vor dem Gericht geheim gehalten werden, um Quellen, Praktiken und Arbeitsweisen zu verschleiern sowie verdeckte Ermittler*innen und V-Leute des Inlandsgeheimdienstes zu schützen, so die Begründung. Bei einer Enttarnung müssten diese „um ihr Leben fürchten“.
Sperrungen nur vorübergehend
Nachdem Stroux 2016 Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Stadt Hamburg eingelegt und die Löschung aller Daten gefordert hatte, ordnete der rot-grüne Hamburger Senat vorübergehend die Sperrung ihrer Daten an. 2017 hat er sie dem Verfassungsschutz jedoch wieder zur Verwendung freigegeben, weil sie, so heißt es in der Akte, weiterhin „zur Aufgabenerfüllung“ des LfV Hamburg „notwendig“ seien. Zudem arbeite Stroux an der Broschüre „Shooting back“, mit der sie gegen die Langzeitobservation durch den Verfassungsschutz aufmerksam machen wolle.
Ins Visier des Geheimdienstes war Stroux wegen ihrer journalistischen Arbeit über den „Initiativkreis für den Erhalt der Hafenstraße“ und das „Komitee zur Rettung der Hafenstraße“ geraten. Dem „Komitee“, das sich für den Erhalt der besetzten Häuser am Hafenrand einsetzte, gehörten Mitte der 1980er-Jahre auch Richter*innen, Anwält*innen, Politiker*innen, Polizist*Innen, Pastor*innen und Hochschulprofessor*Innen sowie der Mäzen Jan Philipp Reemtsma an.
Auszeichnung für Fotodokumentation
In der Tat war Stroux in diesen Jahren als taz-Fotografin bei Polizeieinsätzen in der Hafenstraße zugegen gewesen und gehörte während der notstandsmäßigen „Barrikadentage“ von 1987 zu einer Handvoll Journalist*innen, die Zugang zur verbarrikadierten Häuserzeile und den Bewohner*innen hatten. Die Häuser wurden schließlich erhalten und sind nun im Besitz einer Genossenschaft. Für ihre Fotodokumentation „Das Leben in der Hafenstraße“ wurde Stroux später von der Hochschule für bildende Künste und der Patriotischen Gesellschaft in Hamburg ausgezeichnet.
Weitere Indizien, Stroux seitens des Verfassungsschutzes als angeblich „bedeutende Person innerhalb der linksextremistischen Szene“ zu werten, waren die besagten 31 Fototermine. Dabei fotografierte Stroux unter anderem Bewohner*innen der Flüchtlingsschiffe im Hamburger Hafen sowie Aktivitäten der Kampagne „Kein Mensch ist illegal“. Diese Fotos wertete der Verfassungsschutz als „tatsächliche Anhaltspunkte“, die den Verdacht begründeten, dass Stroux sich „zumindest seit 1988 an Aktivitäten“ und „linksextremistischen Bestrebungen beteiligt“ habe.
Der Hamburger Anwalt Carsten Gericke, der Stroux im Auftrag der Deutschen Journalisteninnen und Journalisten-Union (dju) in ver.di vertritt, kritisierte, dass der Verfassungsschutz „das Eintreten für demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien bei politisch links stehenden Personen und Organisationen als Anlass für Datenspeicherung“ nehme und „in entsprechenden Meinungsäußerungen Verhaltensweisen zu erkennen meint, die auf eine Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet sind.“
Daher ist Anwalt Gericke mit dem Ausgang des Verfahrens „sehr zufrieden“. Und Stroux sagt: „Ich bin froh und erleichtert, dass nach 32 Jahren Beobachtung die ganzen Akten gelöscht werden müssen.“ Sie geht aber davon aus, dass der Verfassungsschutz vor allem einlenkt, um rechtsstaatlich bedenkliche Praktiken in einem Gerichtsverfahren nicht der Öffentlichkeit preisgeben zu müssen. Vergangenes Jahr war im Prozess durch einen versehentlich nicht geschwärzten Vermerk in der Stroux-Akte aufgedeckt worden, das Daten, die beim illegalen Einsatz von verdeckten Ermittlerinnen des Hamburger Landeskriminalamtes erfasst worden waren, trotz richterlicher Verfügungen noch monatelang widerrechtlich beim LfV Hamburg gespeichert gewesen waren. Die Ermittlerinnen hatte die Polizei zwischen 2008 und 2012 in Hamburgs linke Szene eingeschleust.
Gefühl der Unsicherheit
Mehr als die Hälfte der offiziell aufgelisteten 31 Anlässe, bei denen Stroux als Fotografin ins Visier des Verfassungsschutzes geraten war, waren Aktionen, bei denen auch die verdeckten Ermittlerinnen Maria B. alias „Maria Block“ und Astrid O., Tarnname „Astrid Schütt“, als Aktivistinnen eine wesentliche Rolle spielten, so Stroux zur taz. Zudem fürchte der Inlandsgeheimdienst eine mögliche weitere gerichtliche Rüge, wie im Fall des Bremer Rechtsanwaltes und Bürgerrechtlers Rolf Gössner. Dessen Langzeit-Observierung über 38 Jahre hinweg wurde vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster für verfassungswidrig erklärt.
Trotz des Ausgangs des Verfahrens fühlt sich die gebürtige Griechin, die seit mehr als 40 Jahren in Hamburg lebt, nach den rassistischen Morddrohungen der vergangenen Wochen gegen linke Politiker*innen und Journalist+*innen nicht sicher. Nach bisherigen Erkenntnissen stammen die dafür verwendeten Adressdaten aus Polizeikreisen. „Was mir Sorge bereitet“, sagt Stroux, „ist die Tatsache, dass ich trotz der Löschung der Daten nicht weiß, wer alles Zugriff auf diese Akten 32 Jahre lang hatte oder noch immer hat.“
Dieser Beitrag wurde zuerst in der „taz“ am 5. August 2020 veröffentlicht.
Die Broschüre „Shooting Back“ gibt es in verschiedenen Buchläden, z.B. im Schwarze Risse Buchladen in Berlin oder im Hamburger Schanzenviertel und direkt bei Marily unter marily@busyshadows.org für 4 Euro + Porto.