Verhartzung der Filmbranche

Mit Blick auf die „Verhartzung der Filmbranche“ steht die Einführung eines Arbeitszeitkontos in Filmproduktionen im Mittelpunkt der Verhandlungen zwischen ver.di und den Produzenten-Vertretern. Auch die dritte Runde brachte keinen Durchbruch.

Mit der Hartz 3-Reform werden viele auf Produktionsdauer beschäftigte Filmschaffende kaum noch Anspruch auf Arbeitslosengeld erlangen können. Bisher erhielten Filmschaffende bei 360 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungstagen innerhalb von drei Jahren bis zu sechs Monate Arbeitslosengeld. Diese Rahmenfrist wurde auf zwei Jahre verkürzt und das bei immer kürzeren Produktionszeiten. Wobei die tägliche Arbeitszeit häufig bis zu 16 Stunden beträgt. Deshalb hat ver.di in den Tarifverhandlungen ein Zeitkonto-Modell angeboten, in dem die Gewerkschaft eine Basis für die Existenzsicherung der Filmemacher sieht. Dabei sollen während der Produktion tägliche Mehrarbeiten und Zuschläge ab der 11. Stunde auf ein Zeitkonto gebucht werden. Nach Abschluss der Produktion werden diese Zeiten als 8-Stunden-Tage abgegolten. Auf diese Beschäftigungszeiten werden dann Urlaubstage berechnet. Danach würde nach einem Dreh von 23 Tagen mit täglich 12 Stunden Arbeitszeit die Beschäftigungsdauer um etwa 7 Tage Zeitausgleich und mindestens 3 Tage Urlaub verlängert werden (M 05 und M 06 / 07 2004).

Mit der Begründung, das sei nicht „kostenneutral“ lehnten die Produzenten diesen Vorschlag ab. In der Tat, so Olaf Hofmann von connexx-av in ver.di, handele es sich um eine 3,5 prozentige Erhöhung der Personalkosten. „Ein angemessener Beitrag der Produzenten zur Existenzsicherung ihrer qualifizierten und sehr flexibel arbeitenden Fachkräfte.“

Mit den neuen Hartzgesetzen befürchten deutsche Filmemacher „ein Ausbluten der Branche“, wenn es keine Ausnahmeregelungen für Kultur- und Filmschaffende gibt, hieß es auf dem Münchener Filmfest. Nicht nur die Filmschaffenden, sondern auch das Filmschaffen als solches sei bedroht, so Steffen Schmid-Hug, Geschäftsführer vom Bundesverband Regie. Ein erheblicher Teil der Filmschaffenden werde 2006 die Arbeit in dieser Branche aufgeben müssen. Schmid-Hug verwies auf Regelungen in Frankreich, wonach für Kulturschaffende ein eigenes Arbeitslosengeld existiere. Die Verhandlungen werden am 22. September fortgesetzt. www.connexx-av.de/brancheninfos_filmfernsehproduktion.php3

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