Erste Verhandlung zum Manteltarifvertrag für Zeitschriftenredakteure
Zum Verhandlungsauftakt über den von den Verlegern zum Ende des Jahres gekündigten Manteltarif für die Redakteure und Redakteurinnen an Zeitschriften am 18. September wurde vom Verlegerverband VDZ ein einschneidendes Forderungspaket vorgelegt. Der Manteltarif soll nur dann wieder neu abgeschlossen werden, wenn die Gewerkschaften in Einkommensverluste, die Absenkung der Arbeitgeberbeiträge zur Presseversorgung und die Verlängerung der Arbeitszeiten einwilligen. Die Verhandlungskommission der dju in ver.di hat das abgelehnt.
„Es gibt keinen Grund dafür, dass die in den letzten Jahren gestiegene Leistung der Redakteurinnen und Redakteure nun auf einmal deutlich weniger wert sein soll“, sagte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. „Die Arbeitgeber nutzen den hohen Arbeitseinsatz der Beschäftigten, ihre Kreativität und umfangreiche journalistische Kompetenz aus, um mit immer weniger Personal erfolgreich zu sein. Wir werden uns deshalb gegen die Verlegerforderungen zur Verschlechterung des Manteltarifvertrages wehren“, kündigte von Fintel an.
Im Einzelnen stellt sich der VDZ folgendes vor:
- Die tarifliche Jahresleistung (95% des Tarifgehalts) und Urlaubsgeld (85% des tatsächlichen Monatsgehalts jedoch maximal 3.681,30 Euro) sollen zusammengeführt werden zu einer einmaligen Zahlung in Höhe von 100% des Tarifgehalts. Also eine Einkommensabsenkung um etwa 80% eines Monatsgehalts.
- Die tarifliche Arbeitszeit von 36 Wochenstunden soll auf 40 Stunden (evtl. als Zeitkorridor 38–42 Stunden) verlängert werden. Damit würde sich jede zehnte Planstelle durch diese pauschale Mehrarbeit erübrigen und die entsprechende Vergütung von Mehrarbeit entfallen.
- Der bisherige Ausgleichszeitraum für Mehrarbeit von bislang 8 Wochen soll ausgedehnt werden.
- Bisher ist erst ab einem Gehalt, das um 25% über dem höchsten aktuellen Tarifgehalt (GehaltsgruppeII 10.Berufsjahr) liegt, Mehrarbeit pauschal abgegolten. Diese Prozentzahl soll deutlich verringert werden.
- Die tarifvertraglichen Kündigungsfristen sollen auf die gesetzlichen reduziert werden. Damit wollen die Verlage bei Entlassungen Abfindungen einsparen und schneller Personal entlassen.
- Der bisherige Zuschuss zum Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche soll gestrichen werden. Dann bliebe nur noch der gesetzliche Krankengeldsatz.
- Die bezahlte Freistellung für Umzugstage soll eingeschränkt und die Kontoführungsgebühr gestrichen werden.
- Schließlich fordern die Verleger, dass die Beiträge der Verlage zum Presseversorgungswerk halbiert werden. Bisher zahlt der Verlag 5%, der/die Redakteur/in 2,5% des Bruttogehalts in die obligatorische Altersversorgung ein. Zukünftig wollen die Verleger nur noch 2,5% zahlen. Entsprechend ergäben sich für Redakteure/innen über die Jahre entweder erhebliche Einbußen bei der Vorsorge fürs Alter oder eine faktische Absenkung des Gehalts, wenn die 2,5% vom Arbeitnehmer aus dem Einkommen zugeschossen werden.
Am 23. November wird in Hamburg die Verhandlung zwischen VDZ und den Gewerkschaften DJV und dju in ver.di fortgesetzt. ver.di wird zuvor mit den Kolleginnen und Kollegen aus den Verlagen und am 15. Oktober in der dju-Tarifkommission über dieses Forderungspaket beraten. Klar ist schon jetzt: Ohne deutliche Reaktionen aus den Verlagen und Redaktionen wird ein Erhalt der Tarifrechte nicht zu erreichen sein.