Verurteilung wegen Beleidigung im Netz

Wegen volksverhetzender und beleidigender Äußerungen auf Facebook wurde ein 65-Jähriger aus Oberbayern gestern vom Amtsgericht Traunstein zu einer Geldstrafe in Höhe von 2200 Euro verurteilt. ZDF-Moderatorin Dunja Hayali hatte gegen den Mann Strafantrag wegen Beleidigung gestellt.

Es war ein anderer Facebook-Nutzer, der ein Screenshot des von dem Rentner aus Waging am See Geschriebenen an die Polizei schickte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin und fand pauschale Hetze gegen Flüchtlinge, die der Mann unter anderem als „Invasoren“ und „rapefugees“ bezeichnet und ihnen das Menschsein abgesprochen habe. Außerdem beschimpfte er den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich und beleidigte die ZDF-Moderatorin Dunja Hayali, die er unter anderem als „elende, dreickige Systemnutte“ bezeichnete. Hayali stellte daraufhin Strafantrag.

Das Amtsgericht Traunstein sah die Vorwürfe gegen den Rentner als erwiesen an und verurteilte ihn am 20. April wegen Volksverhetzung und der Beleidigung der Moderatorin zu 110 Tagessätzen von je 20 Euro, insgesamt also 2.200 Euro (Az. 510 JS 54808/16). Er muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Bayerischem Rundfunk bestritt der Mann zu Beginn der Verhandlung den Vorwurf der Volksverhetzung. Er habe lediglich rhetorische Fragen gestellt und in Facebook-Gruppen geschrieben, von denen er nicht wusste, ob sie öffentlich einsehbar waren. Die Beleidigungen gegenüber Hayali räumte er ein. Er habe sich geärgert, weil im öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer auf Leute wie die AfD-Politikerin Frauke Petry eingeschlagen werde. Vor Gericht kündigte der Mann an, sich auch künftig gegen eine Schlechterstellung von Deutschen gegenüber Flüchtlingen wehren zu wollen. Doch er werde das nicht mehr mit Beleidigungen tun, berichtet BR24.

Es war nicht das erste Mal, dass sich die ZDF-Moderatorin erfolgreich juristisch gegen Netz-Äußerungen zur Wehr setzte. Im Februar 2016 hatte das Landgericht Hamburg per einstweiliger Verfügung einem Nutzer beleidigende Hasskommentare auf der Facebook-Seite von Hayali untersagt und bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro festgesetzt.

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