„Wir arbeiten nicht mehr gratis“

BZV Medienhaus GmbH in Braunschweig Foto: ver.di

Arbeitszeiterfassung bei Tageszeitungen – viele Redakteur_innen waren nicht begeistert, als sie von den Plänen ihrer Betriebsräte erfuhren: „Passt nicht zum Berufsbild“, „das ist Überwachung“. Doch überall dort, wo die Mehrarbeit erfasst und in Freizeit ausgeglichen wird, herrscht Zufriedenheit. „Selbst die Skeptiker sind heute dankbar. Die Stimmung unter den Redakteuren hat sich verbessert“, sagt Jörg Brokmann, Betriebsratsvorsitzender der Braunschweiger Zeitung.

Er war es auch, der die Einführung der elektronischen Arbeitszeiterfassung im Jahr 2014 durchgesetzt hat. Brokmann ist überzeugt: „Die Arbeitszeiterfassung ist ein grundlegendes Mittel, um den Berufsstand zu erhalten und junge Leute, die heute Wert auf die Work-Life-Balance legen, für den Beruf zu begeistern.“ Schätzungsweise 25 Tageszeitungsverlage sind dazu übergegangen, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter elektronisch zu erfassen. „Wir stellen fest, dass es vom Engagement der Betriebsräte abhängt. Sind die nicht überzeugt, dann streiten sie auch nicht dafür“, sagt Brokmann. Denn gesetzlich sei es unstrittig, dass ein Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen müsse: „Es gibt das Arbeitszeitgesetz.“ Welche Gründe in Braunschweig für die Erfassung sprachen – vor allem der mehr geleisteten Arbeit – erinnert Brokmann so:

Die Redakteur_innen der Braunschweiger Zeitung waren überlastet. Nach dem Verkauf an die Funke-Medien-Gruppe (2007) hatte sich personell zwar nichts verändert. Aber Arbeitsverdichtung (Digitalisierung) in ohnehin dünn besetzten Redaktionen führte zu immer mehr Überstunden und Unmut. Sieben Lokalredaktionen und der Mantel mit insgesamt 85 Redaktionen schoben Hunderte von Überstunden vor sich her, die niemand erfasste und die niemandem außer dem Verlag zu Gute kamen. „Das machte man einfach nicht. Man arbeitete bis in den Abend, leistete 55 Stunden in der Woche und schrieb nichts auf“, sagt das ver.di-Mitglied. Der Betriebsrat reagierte – der Verlag sollte einen Nachweis über diese Überstunden erbringen. Daher pochte man auf Arbeitszeiterfassung, die der Arbeitgeber ablehnte. Letztlich wurden die Arbeitsrichter bemüht. Diese stellten fest, dass 1. die Arbeitszeit erfasst werden muss und 2. eine Einigungsstelle eingerichtet werden darf. Betriebsrat und Verlag, jeweils anwaltlich vertreten, kamen in dieser Einigungsstelle dreimal zusammen. Jenen Vorschlag des Verlages, eine für niemanden verpflichtende handschriftliche Erfassung der Überstunden zu einem nicht festgelegten Zeitpunkt einzuführen, lehnte der Betriebsrat ab. „Es war eine schwere Geburt“, so Brokmann.

Schließlich einigte man sich auf diese elektronische Erfassung: Jede_r Redakteur_in loggt sich über seinen/ihren PC mit Namen und Kennwort ein. In diesen Account können Vorgesetzte, der Personalchef, der Chefredakteur und der Betriebsrat einsehen. Am Ende des Tages trägt der Beschäftigte seine Arbeitszeit ein. Nach Abendterminen/Urlaub hat er auch die Möglichkeit, die Arbeitszeit am nächsten Tag nachzureichen. Diese Einträge gehen per E-Mail an den Vorgesetzten. Laut Betriebsvereinbarung darf jede_r Redakteur_in maximal 36,5 Stunden (Ressortleiter_innen 73 Stunden) ansammeln, dann muss die Mehrarbeit in Freizeit umgewandelt werden. Seit der Einführung, so der Betriebsratsvorsitzende, funktioniere die Planung in den Redaktionen besser und man habe Überstunden abgebaut. Wie die Chefredaktion diese Erfassung bewertet, war nicht zu erfahren.

Auch bei der Bremer Tageszeitungen AG (BTAG), die Weser-Kurier und Bremer Nachrichten herausgibt, erfassen die Redakteur_innen ihre Arbeitszeit. Dies geschieht über eine persönliche Excel-Tabelle, in die täglich Anfang und Ende der Arbeitszeit sowie Pausenzeiten eingetragen werden. Am Monatsende wird die Überstundenzahl ausgewiesen, die automatisch auf den nächsten Monat übertragen wird. Das Monatsblatt druckt jede_r Redakteur_in aus, unterschreibt es und legt es dem Vorgesetzten zur Unterschrift vor. Der Ausdruck geht dann in die Personalabteilung, die anhand der Aufzeichnungen die Sonntagszuschläge berechnet. In der Personalabteilung werden die Monatszettel archiviert. Der Betriebsrat kann jederzeit die Aufzeichnungen einsehen und so Kenntnis über die Überstundenzahl der Kolleg_innen erhalten.

Diese Art der Arbeitszeiterfassung war über Monate erstritten worden. „Man wollte uns mürbe machen. Man sagte uns, okay, dann erfassen wir mal die Arbeitszeit handschriftlich. Der Verlag dachte, dass wir das nicht durchhalten. Haben wir aber“, erzählt Ruth Gerbracht, Betriebsratsvorsitzende der BTAG. Damals füllten Redakteur_innen täglich einen Arbeitszettel aus – auch für Urlaubs-, Krankheits- und freie Tage. Täglich wanderten 100 Zettel auf diese Weise in die Personalabteilung, die mit dem Wust an Papier total überfordert war.

Letztlich wurde die elektronische Arbeitszeit eingeführt. Hakte es zunächst mit dem Abbau der nachgewiesenen 5000 Überstunden der rund 100 Redakteur_innen, funktioniert es inzwischen reibungslos. „Niemand hat mehr ein schlechtes Gefühl, wenn er eher geht. Die Arbeitszeit wird erfasst. Niemand wird übervorteilt“, so Gerbracht. Wer 40 Stunden angesammelt hat, muss diese innerhalb von drei Monaten abbauen. „Ein gutes Gefühl, mal eine Woche frei zu machen. Mit Überstunden.“

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